Mann raus, Frau rein und alles ist gut? So einfach ist es leider nicht. Es kommt immer noch vor, dass Verordnungen und Gesetzesentwürfe in guter Absicht vorgeschlagen werden, um einen Mindestanteil an Frauen in Leitungsgremien zu garantieren und dabei neue Benachteiligungen für nicht-binäre Personen geschaffen werden. Frauen sind in den Vorständen vieler Organisationen unterrepräsentiert. Gremien paritätisch zu besetzen, ist jedoch auch mit einem geschlechtsunspezifischen Gesetzestext möglich.
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 9.11.2022 der Entwurf eines „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ (BT-Drs. 20/3876) vorgelegt. Ein Änderungsantrag der Regierungskoalition sieht vor, Vorstände der Kassen-(zahnärztlicher) Vereinigungen, die aus mehr als einer Person bestehen, mit mindestens einer Frau und einem Mann zu besetzen.
Unter Umständen kann das dazu führen, dass dabei nicht-binäre Personen benachteiligt werden, wenn sie zu Gunsten von Frauen ersetzt werden, z.B. bei einem Vorstand, der bisher aus zwei Männern und einer nicht-binären Person bestanden hat. Außerdem können Mitglieder von Vorständen der Institutionen mit Sitz in Deutschland auch andere Geschlechter als divers oder kein Eintrag haben, schließlich gilt in der EU die Freizügigkeit für Arbeitnehmer*innen. Eine Formulierung, die die Besetzung eines Vorstands mit Personen verschiedener Geschlechtszugehörigkeiten festlegt, ist dagegen offen und wird für Frauen ebenfalls den gewünschten Effekt haben, dass Gremien paritätisch besetzt werden. Schließlich ist der Anteil nicht-binärer Personen wesentlich kleiner als der Anteil von Frauen.
Wir haben daher dem Gesundheitsausschuss unseren Formulierungsvorschlag als Stellungnahme zugeschickt.