Trans* im Gefängnis – Zur Causa Liebich
Seit 1981 haben Menschen das Recht, ihren Personenstand ihrem erlebten Geschlecht anzugleichen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) sind die für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen entwürdigenden psychiatrischen Gutachten entfallen. Niemand kann wirklich in einen Menschen hineinsehen, kein Psychiater und kein Gericht, daher begrüßen wir dieses Gesetz. Wer aber die Zugehörigkeit zur Gruppe transgeschlechtlicher Menschen durch Personenstandsänderung erklärt, nachdem er sie zuvor mit volksverhetzenden Äußerungen bedacht hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dem darf man unlautere Motive unterstellen. Die Grundrechte von Straftätern können eingeschränkt werden und es gibt daher keine freie Gefängnis- und Zimmerwahl. Es wird im Einzelfall entschieden. Für transgeschlechtliche und nicht-binäre