Schlagwort: Staatsbürgerschaft

FAQ zum SBGG
News

FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand November 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), trat am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt

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Rechtliches

Vornamens- und Personenstandsänderung im Herkunftsland – Antwort des BMI

Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier. Grund der Anfrage war eine Zunahme der bei uns eingehenden Beratungsanfragen die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder bei doppelter Staatsbürgerschaft, ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend. Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger*innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung

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