Die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) bittet den Gesetzgeber um einen Gesetzvorschlag, der das Selbstbestimmungsgesetz verschärfen soll durch einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des SBGG.
Dabei ignoriert die JuMiKo die laufende Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes und schwächt deren Funktion als Instrument evidenzbasierter Gesetzgebung. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis 31.07.2026 vorgesehen, was bereits der ursprünglich gesetzlich vereinbarten Evaluation mit einer 5-Jahresfrist nach Inkrafttreten (Art. 12 SBGG) vorgreift.
Insgesamt soll die Evaluation dazu dienen, Erfahrungen aus der Praxis systematisch zu erfassen, mögliche Probleme zu identifizieren und die Wirkungen des Gesetzes rechtspolitisch zu bewerten. In einem Rechtsgutachten sollen zudem ausdrücklich die Auswirkungen des Gesetzes auf Frauen und Kinder überprüft werden.
Die aktuell erhobenen Forderungen nach zusätzlichen Prüfmechanismen stützen sich vor allem auf die Sorge, das Selbstbestimmungsgesetz könne missbräuchlich genutzt werden – etwa für den Zugang zu Frauen‑JVA oder zu Schutzräumen. Diese Bedenken sind jedoch nicht neu: Sie wurden im gesamten Gesetzgebungsverfahren intensiv geprüft. Der Gesetzgeber hat sich nach ausführlicher Beratung bewusst für ein Verfahren auf Basis der Selbstauskunft entschieden.
Dabei wurde klar berücksichtigt, dass bestehende Schutz- und Sicherheitsregelungen weiterhin gelten. Sowohl im Strafvollzug als auch im Gewaltschutz wird die Unterbringung immer individuell anhand konkreter Risiken, Bedarfe und Schutzinteressen entschieden. Der Geschlechtseintrag ist dabei weder das einzige noch das ausschlaggebende Kriterium.
Die geltenden Regelungen ermöglichen bereits heute, Sicherheit und Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten – ohne die Selbstbestimmung trans*-, inter*geschlechtlicher und nicht-binärer Menschen pauschal infrage zu stellen.
Zurückweisung von Falschdarstellungen
Die Forderung nach zusätzlichen Prüf- und Kontrollmechanismen wird derzeit vor allem mit dem Einzelfall Liebich begründet. Dieser Fall zeigt jedoch gerade keinen strukturellen Missbrauch: Liebich konnte sich durch die Änderung des Geschlechtseintrags weder der Strafverfolgung entziehen noch automatisch eine Unterbringung in einer Frauen-JVA erzwingen.
Jenny Wilken von der dgti erklärt: „Den Fall Liebich haben wir schon früh, im Januar 2025, eingeordnet und uns entsprechend dazu geäußert. Das Vorgehen des Landkreises Saalekreis zeigt, dass das deutsche Rechtssystem über etablierte Instrumente verfügt, um missbräuchlichen Inanspruchnahmen von Rechten wirksam zu begegnen.“
Über die Haftunterbringung entscheidet – wie gesetzlich vorgesehen – die Gefängnisleitung nach einer individuellen Risiko- und Bedarfsprüfung. Vieles spricht dafür, dass es sich um eine gezielte Provokation handelte, die darauf abzielte, die Rechtslage für trans*-, inter*geschlechtliche und nicht-binäre Menschen zu verschlechtern. Wir warnen ausdrücklich davor, daraus einen Generalverdacht gegenüber einer ohnehin besonders vulnerablen Gruppe abzuleiten.
Auch der medial diskutierte Fall eines Polizeikommissars zeigt, dass bestehende Regelungen bereits wirksam greifen: Nach Hinweisen auf missbräuchliche Motive leitete das Polizeipräsidium ein Disziplinarverfahren ein und verhängte eine Beförderungssperre – bestätigt durch die Gerichte. Strafvollzug, Gewaltschutz, Antidiskriminierungs- und Arbeitsrecht bieten schon heute ausreichende Instrumente, um Missbrauch im Einzelfall zu sanktionieren.
Demgegenüber stehen die vielen unproblematischen Personenstandsänderungen von trans*-, inter*geschlechtlichen und nicht-binären Menschen, die oft jahrelang auf ein Ende der entwürdigenden Begutachtungspflicht gewartet haben. Erfahrungen aus Ländern mit langjähriger Selbstbestimmungspraxis – etwa Argentinien – zeigen zudem klar: Systematischer Missbrauch findet nicht statt.
2. Antrag: Enttäuschung statt Erleichterung
Weiterhin ist enttäuschend, dass die JuMiKo den Antrag zur Entschädigung von trans*-, inter*geschlechtlichen und nicht-binären Menschen aufgrund des jahrelangen Unrechts, dass sie durch das Transsexuellengesetz sowie weitere institutionelle Diskriminierung erlitten haben, abgelehnt hat.
Über Jahrzehnte hinweg hat der Staat durch pathologisierende Gutachten, Zwangsoutings, entwürdigende Verfahren und teils irreversible medizinische Eingriffe tief in das Leben von tin Personen eingegriffen. Viele Betroffene haben dadurch massive seelische, soziale und finanzielle Schäden erlitten – verursacht nicht durch individuelles Fehlverhalten, sondern durch staatliche Strukturen.
Eine Entschädigung wäre deshalb ein Anerkennen dieses Unrechts und ein Schritt zu echter Rehabilitierung. Sie würde deutlich machen: Der Staat übernimmt Verantwortung für die Folgen seiner eigenen diskriminierenden Praxis – und nicht die Betroffenen.
Wir fordern den Bundestag auf, deshalb hier diese Verantwortung im Sinne der betroffenen Bürger*innen zu übernehmen und ebenso das Anliegen der JuMiKo abzulehnen.