Trans* im Gefängnis – Zur Causa Liebich

Statement zu Sportausschlüssen aufgrund von Transfeindlichkeit
dgti Pressemitteilung / Stellungnahme

Seit 1981 haben Menschen das Recht, ihren Personenstand ihrem erlebten Geschlecht anzugleichen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) sind die für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen entwürdigenden psychiatrischen Gutachten entfallen. Niemand kann wirklich in einen Menschen hineinsehen, kein Psychiater und kein Gericht, daher begrüßen wir dieses Gesetz.  

Wer aber die Zugehörigkeit zur Gruppe transgeschlechtlicher Menschen durch Personenstandsänderung erklärt, nachdem er sie zuvor mit volksverhetzenden Äußerungen bedacht hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dem darf man unlautere Motive unterstellen.

Die Grundrechte von Straftätern können eingeschränkt werden und es gibt daher keine freie Gefängnis- und Zimmerwahl. Es wird im Einzelfall entschieden. Für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen im Strafvollzug sollte es in allen Bundesländern Richtlinien geben, dafür gibt es Beispiele aus dem In- und Ausland. In Sachsen-Anhalt gibt es die noch nicht. An dieser Stelle möchte die dgti daran erinnern, dass in einem deutschen Bundesland im Jahr 2022 sich eine trans Frau suizidiert hat, die im Männergefängnis untergebracht gewesen ist. Wenn die Voraussetzungen allerdings gegeben sind, sollten transgeschlechtliche Frauen, die bereits transitioniert sind bzw. eine medizinische Transition machen, im Frauengefängnis untergebracht werden, da ihnen in einer Männerhaftanstalt besondere Gefahr droht. Sexuelle Übergriffe in Gefängnissen sind immer die Realität, auch unter Frauen.

In Fall Liebich besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass man nicht nur mit einer Lupe nach Ereignissen sucht, sondern solche selbst erzeugt, um rechtsradikaler Propaganda, transgeschlechtliche Frauen unter Generalverdacht zu stellen, neue Nahrung zu geben.

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