BMI-Pläne zur Kennzeichnung früherer Geschlechtseinträge – Eine Gefahr für die Privatsphäre
Das Bundesministerium des Innern (BMI) plant Änderungen im Meldewesen, die uns zutiefst beunruhigen. Konkret sollen frühere Geschlechtseinträge und Vornamen von Personen, die ihr Geschlecht oder ihren Vornamen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geändert haben, besonders gekennzeichnet und an weitere Behörden wie die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Wir sehen darin einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und einen Widerspruch gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Was ist geplant? Der Entwurf des BMI sieht vor, drei neue Datenfelder für den früheren Geschlechtseintrag, das Änderungsdatum und die zuständige Behörde einzuführen. Außerdem soll die Übermittlung früherer Vornamen ausgeweitet werden. Diese Änderungen sollen ab