Hasskriminalität gegen LSBTI*
Hasskriminalität gegen LSBTI* wird zukünftig besser geahndet! Gestern hat der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“, also insbesondere auch trans- und inter*feindliche, sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen. dgti e.V. begrüsst den Beschluss ausdrücklich Wir als Bundesverband und Selbstvertretung der trans* und inter*Communities begrüßen diesen Beschluss, damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan Queer Leben um. Das Thema Sicherheit spielt hier eine