- News
FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
- Professional
- ÖffentlichkeitsarbeitPresse- und MedienbereichDie dgti in Social Media
- Mitmachen
- Über UnsArbeitskreise in Regionen und ThemenSie möchten uns regelmäßig unterstützen?
Das Sozialgericht Berlin hat ein Urteil zur Kryokonservierung gefällt. Krankenkasse muss Kosten für Kryokonservierung nach der Transition übernehmen: SG Berlin, Urteil vom 16. November 2022 – S 28 KR 63/22: Leitsatz Der Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen nach § 27a Abs. 4 SGB V umfasst auch die Kryokonservierung nach der Transition. Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 3. September 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2021 verurteilt, der Klägerin die für die Jahre 2021 und 2022 entstandenen Kosten für die Kryokonservierung bei der K. Berlin GmbH in Höhe von 480,- Euro zu erstatten und die
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.