Berlin beschließt Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um sexuelle Identität, tin* Personen bleiben außen vor

Pressemitteilung: 1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz
dgtieV_Pressemitteilung

Der Berliner Senat hat gestern eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Art3GG um die sexuelle Identität beschlossen. Damit setzt Kai Wegner ein Versprechen von 2023 endlich um. Homo-und bisexuelle Menschen sind bisher nicht ausdrücklich vom Grundgesetz geschützt: Denn nach wie vor werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, angefeindet und angegriffen und benötigen besonderen Schutz, der im Grundgesetz verankert werden muss. Als letzte Opfergruppe der Nazis fehlen queere Menschen weiterhin im Art3GG. Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative der Regenbogenhauptstadt Berlin.

Berlin ergreift Initiative – vergisst aber tin* Personen

Der jetzige Beschluss zur Bundesratsinitiative würde tin* Personen jedoch nicht ausreichend schützen. Sie bleiben außen vor. Doch auch wenn bereits 2020 Rechtswissenschaftler*innen im Zuge der damaligen Bundestagsanhörung zu einer geplanten Erweiterung von Art3GG behaupteten, die geschlechtliche Identität sei bereits durch das Merkmal Geschlecht im Grundgesetz geschützt, so schützte es nicht vor dem diskriminierenden Transsexuellengesetz. Verhetzende Straftaten im Feld „PMK Geschlechtsbezogene Diversität“ zählen daher nicht als Hassrede – §192a StGB enthält kein Merkmal, dass verhetzende Beleidigungen gegen die erklärte Geschlechtszugehörigkeit strafbar macht.

Bei der Bundestagsanhörung hatten damals vier der acht Expert*innen ausdrücklich davon gesprochen, dass die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ ohne den gleichzeitigen Schutz des Merkmals „geschlechtliche Identität“ eine Ungleichbehandlung bedeuten würde. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bereits 2017 geurteilt, dass Art. 3 (1) insbesondere auch nicht-binäre Menschen schützt, den Schutz der geschlechtlichen Identität in einem weiteren Beschluss bezüglich des personenstandsrechtlichen Übergangs aber wieder relativiert.

Dieser Schutz muss sich angesichts der bestehenden Diskriminierungen und der immer stärker werdenden Gewalt gegen tin*Personen im Gesetzestext eindeutig widerspiegeln, um effektiv zu sein. Deshalb brauchen wir eine Neufassung des Art. 3 des Grundgesetzes hinsichtlich des Schutzes sexueller Identität und der Gleichstellung aller Geschlechtszugehörigkeiten.

Dies kann nur über eine Ergänzung um das Merkmal geschlechtliche Identität, in der Bedeutung der geäußerten Geschlechtszugehörigkeit, in Art. 3 (3) erfolgen. Unter geschlechtliche Identität verstehen wir die Selbstzuordnung zu einem Geschlecht, deren Gleichwertigkeit mit dem vorhandenen Merkmal Geschlecht im Art. 3 (3) GG nicht an anderer Stelle hergestellt werden kann. Auch durch supranationale Verträge, EU-Richtlinien oder die Rechtsprechung des EuGH ist die Gleichstellung der beiden Merkmale nicht vollumfänglich bestimmt. Siehe auch: GRUNDGESETZ FÜR ALLE – Der Appell

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Rechts Grafik einer Glühbirne. Rechts Text: Fortbildung für psychotherapeutisch tätige Personen

Fortbildung für psychotherapeutisch tätige Personen: Handwerkszeug für die Arbeit mit transgeschlechtlichen und geschlechtsdiversen Menschen mit Transitionswunsch. – 06.11. bis 08.11.26

Versorgungslücken schließen Für transgeschlechtliche Menschen besteht eine eklatante Versorgungslücke. Oft müssen sie sehr lange auf gewünschte Behandlungen warten, was die Entstehung von beispielsweise Suchterkrankungen, Depressionen und Angststörungen begünstigt, sowie eine adäquate Hilfe weiter verkompliziert und das Hilfesystem noch mehr belastet. In dieser Fortbildung soll Wissen an therapeutisch Arbeitende vermittelt werden,

Weiterlesen »
dgti Logo und KTD Logo. Darunter die Überschrift: Fortbildung. Rechts die Illustration einer Glühbirne.

Geschlechtsinkongruenz im Kinder- und Jugendalter – Fortbildung 19.10.2026

Leitliniengerechte psychotherapeutische Begleitung Die Fortbildung bietet einen fundierten Einblick in die psychotherapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz und vermittelt praxisrelevante Kompetenzen für den therapeutischen Alltag. Ziel ist es, Psychotherapeut*innen dazu zu befähigen, Kinder und Jugendliche entsprechend aktueller Leitlinien professionell zu begleiten. Die Fortbildung richtet sich an Kinder- und

Weiterlesen »
Logo dgti

Spenden Sie für unsere Arbeit