„Dritte Option“ muss nachgebessert werden – Erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der (BGH) verweigerte einer Person den gewünschten Geschlechtseintrag nach §45b PStG, so dass die Anwendung und Formulierung dieses erst kürzlich verabschiedeten Gesetzes erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden muss. Das zeugt von einem handwerklich schlecht umgesetzten Auftrag und bedeutet eine Rüge für den . Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde auf Missstände hingewiesen, dass Ungleichbehandlungen vermieden werden sollen. Das Gesetz stand von Beginn an als Minimallösung in der Kritik. Dieser Unwille des Gesetzgebers die fachlichen Expertisen zu berücksichtigen wird von uns missbilligt.

Wir fordern den Gesetzgeber daher auf:

  • Der Personenstandseintrag im Geburtenregister muss ausschließlich auf der subjektiven Selbstaussage der jeweiligen Person möglich sein. Jeder Mensch weiß um sein am besten selbst Bescheid und sollte dieses nicht erst in einer Bittstellungshaltung beweisen müssen.
  • Die Feststellung des Personenstands anhand vermeintlich objektiver Kriterien, wie z.B. körperlicher Merkmale, bedeutet einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ist abzuschaffen.
  • Die deutsche Bundesregierung muss sich endlich an den Empfehlungen der Europaratsresolution 2048 orientieren um ein angst- und diskriminierungsfreies Leben für alle Personen des Landes zu ermöglichen. Das schließt die Pflicht ein, einen einfachen Zugang frei von Hürden zum gewünschten zu ermöglichen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF e. V. verfasst und wird von der e. V. sowie  BVT* und LSVD unterstützt. Die gemeinsame Presseerklärung finden Sie hier.

Diese Beschwerde ist der vorläufige Höhepunkt mehrerer Verfahren, die bis zum BGH gelangt sind und jeweils die Personenstandsänderung nach §45b PstG zum Gegenstand hatten. Im Fall einer nicht-binären Person ging das zuständige Standesamt in die nächste Instanz, der BGH verwarf daraufhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf.

Ein weiteres Verfahren, bei dem die dgti e. V. selbst Unterstützung leistet ist beim BGH noch anhängig.

Vollständige Presseerklärung der dgti e. V. und Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Tafel mit Begriffen rund um Gender.

Begriffschaos rund um Gender: Eine verständliche Übersicht

Im Internet, im Fernsehen oder auch einfach im Gespräch mit anderen hört man oft Begriffe rund um Gender und Geschlechtsidentität – doch die wenigsten sind klar definiert oder werden richtig verwendet. Oft werden Begriffe durcheinandergebracht, und nicht selten kursieren falsche Vorstellungen darüber, was Gender und Geschlechtsidentität eigentlich bedeuten. Unsachliche oder

Weiterlesen »
Broschüre Selbstbestimmungsgesetz verstehen

Broschüre „Selbstbestimmungsgesetz verstehen“ – Alle wichtigen Informationen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern und Sorgeberechtigte

Broschüre zum Selbstbestimmungsgesetz: Hallo und herzlich Willkommen, du hast dich mit deiner Familie entschieden, deinen Vornamen und deinen Personenstand zu ändern. Hierfindest du gute Tipps und Informationen, wie das funktioniert. Vielleicht hast du Fragen wie: All diese Fragen beantworten wir dir in unserer Broschüre. Diese ist weiter unten zum Download

Weiterlesen »
Hormontherapie

Hormontherapie bei trans* Personen: Fakten, Veränderungen und Grenzen einfach erklärt

Die Hormontherapie ist für viele trans* Personen ein entscheidender Schritt, um ihren Körper ihrer Geschlechtsidentität anzugleichen. Sie bewirkt tiefgreifende körperliche und psychische Veränderungen, hat jedoch auch biologische Grenzen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Wirkungen der Hormontherapie, beleuchtet Vorteile und Nebenwirkungen und klärt sachlich über realistische Erwartungen auf. Physische

Weiterlesen »