Höchstrichterliche Urteile zum TSG

Der Reformbedarf für das ist in jedem Fall gegeben, was auch deutlich wird, wenn man sich klar macht, dass das schon insgesamt 5 Entscheidungen fällte, die auf die Anwendbarkeit des TSG direkten Einfluss haben und ein bereits angenommenes Verfahren zur Entscheidung ansteht.

1. 1982 – 1 BvR 938/81 – Aufhebung der Altersgrenze für den Geschlechtswechsel bei Antrag nach § 8 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung).

2. 1983 – 1 BvL 38,40,43/82 – Aufhebung der Altersgrenze für Namensänderung bei Antrag nach § 1 TSG (mit sofortiger Rechtswirkung).

3. 1996 – 2 BvR 1833/95 – Recht auf Selbstbestimmung und Anrede (jedoch wurden daraus keine Konsequenzen gezogen, so dass es immer noch vorkommt, dass z.B. Wahlbriefe an Herrn Ulrike R oder Frau Klaus M gehen –angeblich wegen Computerprogrammen nicht umsetzbar; aus dem 1. Leitsatz dieses Urteils wurden gar keine Konsequenzen gezogen, d.h. die pathologisierende Fremdbestimmung blieb erhalten).

4. 2005 – 1 BvL 3/03 – keine Aberkennung des Vornamens bei Eheschließung § 7 TSG, in der Begründung der deutliche Hinweis, dass auch das Zeugen oder Gebären eines Kindes kein automatischer Grund zur Aberkennung des Vornamens darstellt.

5. 2006 – 1 BvL 1,12/04 – Ausschluss von Ausländern von der Inanspruchnahme des § 1 und § 8 TSG, die nur geduldet sind, aber nicht nur vorübergehend in Deutschland leben, ist nicht verfassungsgemäß.

6. 2008 – 1 BvL 10/05 — die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Geschlechtsänderung ist mit dem GG unvereinbar (siehe dazu unsere Stellungnahme auf der dgti-Seite). Es geht hier um § 8 Abs. 1 Satz 2 des TSG.

7. 2011 – 1 BvR 3295/07 –  Sowohl genitalangleichende Operationen als auch die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für die Personenstandsänderung (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und 4) sind mit dem Grundgesetz unvereinbar (Art. 2 GG, das Recht auf körperliche Unversehrtheit).

8. 2020 – XII ZB 383/19 – BGH vom 22.4.2020 – Personen können das TSG nutzen um die Personenstände divers oder „kein Eintrag“ zu erreichen:

Die entschiedenen Verfahren 4 bis 7 können in der Datenbank des Bundesverfassungsgerichtes nachgelesen werden.

Sieht man in einer Betrachtung des TSG von den Paragraphen ab, die Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften enthalten, so bleiben als Kern des TSG nur die

Paragraphen 1, 6, 7 und 8

übrig. Mit Ausnahme von § 6 wurden alle anderen in Teilen als mit dem Grundgesetz unvereinbar bereits außer Kraft gesetzt. Das TSG hat in seiner jetzigen Form keine Daseinsberechtigung, denn es verstößt gegen

Art. 1 Abs. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar (und auch gegen Abs. 3 wird verstoßen, wo es heißt: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbares geltendes Recht).
Art. 2 Abs. 1: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …
Art. 2 Abs. 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Art. 3 Abs. 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, … benachteiligt oder bevorzugt werden. (Dagegen verstößt Art. 3 Abs. 2 aber, denn es werden nur Mann und Frau als anerkannt – ohne jegliche Definition was das ist – und alle anderen Geschlechter werden dadurch diskriminiert.) 
Art. 6 Abs. 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Art. 19 Abs. 2: In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Grundsätzlich gilt: Das Grundgesetz steht über Bundesrecht, Landesrecht, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Außerdem steht Bundesrecht über Landesrecht (Art. 31 GG), was vor allem in Hinblick auf die föderale Struktur immer wieder kritisch gesehen werden muss.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Unterstützung Trans* in Arbeit Ergänzungsausweis Schüler*innen StopTransViolence GenderEquality Cisgender Psychotherapie KörperlicheUnversehrtheit Qualitätsstandards Geschlechtsangleichung AsexualAwarenessWeek Genderqueer AsexualVisibility LGBTQBildung Diversität Misgendern Bildung Transrecht trans Geschlechtsdysphorie TransMitarbeitende SexuelleVielfalt TransSupport TransitionAmArbeitsplatz genderidentity VielfaltAmArbeitsplatz Vielfaltleben genderneutraleSprache IntersexSupport Genderaufklärung Trans* Am Arbeitsplatz Genderdiversität IntersexRights Emotionen TransEquality LGBTQArbeitsplatz Empathie TransVisibility Mut AGG Jugendliche Hormontherapie nicht-binär AcePride Psychotherapeuten Transgesundheit Elternschaft Intersexualität Sensibilisierung LGBTQ+ TransSichtbarkeit Aufklärung AceFlag TransLivesMatter Körperanpassung Selbstliebe innere Stärke VielfaltFördern MedizinischeEthik Genderidentität geschlechtslos TransInklusion InklusionFördern AsexualitätErklärt DiversityManagement trans* Betterplace Sichtbarkeit LGBTQInklusion Inklusion equality ArbeitsplatzInklusion QueerCommunity Jugendhilfe AceSupport Menschenrechte Selbstakzeptanz dgti Toleranz Transgenderrechte transleben IntersexDayOfRemembrance Selbstbewusstsein HumanRights Stellungnahme AMKA genderfluid Gleichbehandlung Gesellschaft HerculineBarbin Selbstbestimmung AkzeptanzFürAlle Vielfalt Bildungseinrichtungen Erziehung IntersexAwareness Geschlechtsanerkennung transberatung tdor AsexualSpectrum Peer-Beratung PROUTATWORK Genderverständnis Hormone Gendergleichheit GeschlechtsneutraleToiletten Menschenwürde Kinderfragen #deine dgti Transgender Geschlechtsidentität Kinder LGBTQIA+ Community AsexualAwareness Peerberatung Selbstfindung Geschlechtliche Vielfalt im Unternehmen trans Community DeadnameSchutz kindgerecht erklären Identität Genderakzeptanz tin*klusiv Selbstbestimmungsgesetz Pädagog*innen Familienvielfalt genderexpression TransParentsDay Elternratgeber Nichtbinär TransCommunity genderfreedom Qualitätszirkel Queere Bildung der dgti e.V. UnternehmenFürTrans Fortbildungen nonbinary Demisexualität Asexualität Spendenaktion Pride Schulen LGBTQ TransRights Intergeschlechtlichkeit psychische Gesundheit Genderneutral Queer IntersexSchutz TransAwareness Transsexualität / Transsexuell offenheit Genderaffirmation agender Akzeptanz GenderDiversity Transidentität Coming-out DiversityStrategie Aromantik transition AceErasure LGBTQIA nicht-Binarität Geschlechtsinkongruenz Barrieren Trans*Eltern Qualitätszirkel Herculine Barbin körperveränderung TransgenderDayOfRemembrance LGBTQIA+ Familie Authentizität Transrechte Pronomen globale LGBTIQ Rechte AceAlly Transpride Geschlechtervielfalt intergeschlechtlich

Weitere interessante Artikel

Trans* Parent with her son on her arm

Trans* Parents Day 2024 – Ein Tag für Vielfalt und Anerkennung

Am 3. November wird weltweit der Trans* Parents Day gefeiert – ein Tag, der trans* Eltern ins Zentrum rückt und ihnen eine Plattform bietet, um ihre Erfahrungen und Herausforderungen zu teilen. Es geht darum, die Vielfalt von Familien sichtbar zu machen und zu zeigen, dass Elternschaft unabhängig von der Geschlechtsidentität

Weiterlesen »
Fragen zur Geschlechtsidentität: Elternteil erklärt Kind etwas. Silhouetten

Geschlechtsidentität? So erklären Eltern Kindern die Vielfalt

Kinder stellen Eltern schon früh Fragen zur Sexualität, Liebe und Identität – das ist völlig normal und gehört zu einer gesunden Entwicklung. Häufig haben sie etwas im Kindergarten oder auf dem Spielplatz aufgeschnappt und möchten verstehen, was sie wahrnehmen. Dieser Artikel gibt Eltern Tipps, wie sie solche Fragen kindgerecht beantworten

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.