FAQ zum SBGG 2024
FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand November 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), trat am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt