Urteil des EGMR zu trans* Elternschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR lehnte mit seinem am 4.4.2023 veröffentlichten Urteil eine Beschwerde eines deutschen trans*Manns ab, der nicht als „Mutter“ seines Kindes in der Geburtsurkunde stehen wollte. Ein enttäuschender Ausgang eines rund 10-jährigen Kampfes um Anerkennung. Neben dem Verfahren des Mannes, der als trans* Mann ein Kind gebar, wurde zudem in dem Verfahren einer trans* Frau negativ entschieden, die ein Kind zeugte und nicht als Vater eingetragen werden wollte. Ganz umsonst waren die beiden Verfahren allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der deutschen Gesetzgebung, hier nachzubessern, wie es auch die Bundesregierung angekündigt hat. Die dgti begrüßt die im Koalitionsvertrag festgelegte Änderung des Abstammungsrechts. Die Abschaffung dieser Diskriminierung ist ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist eines der geplanten Gesetze der Ampelkoalition, die die ganze queere Community betreffen.

Die Gesetzesänderung im BGB und die Reformierung des Abstammungsrechts sind längst überfällig. Damit würde die Ampelkoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Zukünftig sollen Eltern mit korrektem Eintrag in den Geburtsurkunden ihrer Kinder stehen, so sollen auch lesbische Mütter gemeinsam ab Geburt als Eltern gelten. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen mit der Reform keine Ausschlusskriterien mehr sein, wie in den beiden Fällen hier oder in den „Nodoption“-Verfahren, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht liegen.

Die bisherige Regelung im BGB, dass nur gebärende Personen als „Mutter“ ihres Kindes eingetragen werden können, baut auf einem antiquierten Familien- und Rollenbild auf. Die Überhöhung der Mutterrolle stammt noch aus dunklen Zeiten der Geschichte. Spätestens mit dem Wegfall der OP-Pflicht im Transsexuellengesetz und damit nachgewiesener Zeugungsunfähigkeit 2011 sowie durch die Einführung der vierten Option im Personenstandsregister, dem Eintrag „divers“, hätte der Gesetzgeber hier nachbessern müssen. Zwangsoutings oder gar Verweigerung der Elternschaft von tin*Personen (trans*geschlechtliche, inter*geschlechtliche und nichtbinäre Personen) sind regelmäßig die Folge.

Begründet hatte das Gericht die Ablehnung unter anderem mit dem Interesse des Kindes an seiner Abstammung. Zu glauben, dass tin*Eltern ihren gezeugten und geborenen Kindern nichts über ihre Abstammung erzählen würden, zeugt von völliger Unkenntnis der sozialen Realität von queeren Familien. Längst gibt es Kinderbücher zu trans*Elternschaft und inklusive Aufklärungsbücher, wie Kinder entstehen.

Wir fordern die rasche Umsetzung der Abstammungsrechtsreform durch die Bundesregierung. Nur so lässt sich die institutionelle Diskriminierung queerer Eltern und Familien beenden.

Jenny Wilken

Bundesgeschäftsstelle der dgti e.V.

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