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Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis? Eine Einordnung v. Julia Steenken Ob es für Betroffene durch dieses Gesetz leichter geworden ist ihren Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, mag dahingestellt bleiben. Geschlechtszugehörigkeit: Berichtigt und nicht geändert Es ist wichtig festzuhalten das die Einträge berichtigt und nicht geändert werden. Dies mag vielleicht technisch kein Unterschied sein, sprachlich und inhaltlich sehr wohl. Menschen die dem trans* intergeschlechtlich und nicht-binären oder agender Spektrum (tina) zugerechnet werden bzw. sich diesem zugehörig wissen, haben einen nicht ihrer Lebenswirklichkeit und Selbsterleben entsprechenden Geschlechtseintrag. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1978 festgestellt, dass es eine Möglichkeit
Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) Vom 10. September 1980 zuletzt geändert am 1.11.2017 durch BGBL 2522 ohne Änderung des Gesetzestextes wurde der Begriff Geschlecht in §8 (1) durch BGH Beschluss vom 22. April 2020 -XII ZB 383/19 um den Personenstand “divers” erweitert. Geändert durch Art. 49 Rentenreformgesetz 1992 vom18.12.1989 (BGBl. I S. 2261), § 8 Betreungsgesetz vom 12.9.1990 (BGBl I S. 2002), Art. 14 § 2 Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) und Art. 13 Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts ( Eheschließungsgesetz – EheschlRG) vom 8.5.1998 (BGBl.
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