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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Berufung gegen das Urteil des LG Köln unbegründet – dgti inhaltlich rehabilitiert In einem vorläufigem Hinweisbeschluss hat das OLG Köln Stellung zu einer Äußerung eines Social-Media-Accounts der Petition „Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“, die neben drei anderen Organisationen auch von uns, der dgti e.V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) ins Leben gerufen wurde, bezogen (Beschl. v. 20.01.2023 – 15 U 208/22). Darin stellt es unmissverständlich fest, dass die Berufung von Marie-Luise Vollbrecht gegen das Urteil des LG Köln (Urteil vom 09.11.2022 – 28 O 252/22), in dem sie mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen die dgti
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