Marie-Luise Vollbrecht scheitert vor Gericht gegen die dgti

Berufung gegen das Urteil des LG Köln unbegründet – dgti inhaltlich rehabilitiert

In einem vorläufigem Hinweisbeschluss hat das Stellung zu einer Äußerung eines Social-Media-Accounts der Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“, die neben drei anderen Organisationen auch von uns, der (Deutsche für und Intersexualität) ins Leben gerufen wurde, bezogen (Beschl. v. 20.01.2023 – 15 U 208/22).

Darin stellt es unmissverständlich fest, dass die Berufung von Marie-Luise Vollbrecht gegen das Urteil des LG Köln (Urteil vom 09.11.2022 – 28 O 252/22), in dem sie mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen die gescheitert ist, keine Aussicht auf Erfolg hat:

„Die Berufung der Verfügungsklägerin ist nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich unbegründet.“

Weiterhin folgt es der Auffassung, „dass die angegriffene Äußerung auch dann äußerungsrechtlich noch zulässig war.“ Hier bezieht sich das OLG Köln auf die Feststellung, dass Frau Vollbrechts „nachträgliche[..] Erklärungen […] das Verständnis der Äußerung in dem Zeitpunkt, in dem sie getroffen wurde, indes nicht [verändern] und lassen diese nicht als Tatsachengrundlage entfallen.“ Zum damaligen Zeitpunkt konnte also „die genannte Äußerung der Verfügungsklägerin […] als ein Leugnen von NS-Verbrechen bewertet werden“, so das LG Köln.

Wir raten weiterhin dringend davon ab, heutzutage den betreffenden Hashtag zu dieser Äußerung, aufgrund dessen wir von Frau Vollbrecht abgemahnt werden sollten, zu verwenden!

Das Hashtag als solcher konnte auch nicht als mehrdeutig angesehen werden: „Denn eine solche Mehrdeutigkeit vermag der Senat unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes und des Rezipientenkreises hier nicht festzustellen.“

Vielmehr hat der Social-Media-Account der Petition zu dem Hashtag einen „Sammel-Thread“ zu den kritisierten „Aktivitäten“ der Verfügungsklägerin (= Marie-Luise Vollbrecht) auf Twitter veröffentlicht. Darin soll „es erkennbar nur um eine schlagwortartige Bewertung der im „Sammel-Thread“ aufzuzeigenden „Aktivitäten“ der Verfügungsklägerin gehen [..] und sich der Leser ein eigenes Bild davon machen soll.“ Weiterhin führt das OLG Köln aus: „Insofern wurden aber nicht etwa mehrere (unstreitige) Tatsachen ausgewählt und andere bewusst verschwiegen und deswegen beim Rezipienten möglicherweise ein falscher Eindruck erweckt, weil eine bestimmte Schlussfolgerung weniger nahe gelegen hätte, sondern es wurde ganz offen zur eigenen Bewertung der „Aktivitäten“ aufgerufen – was auch eigene Ergänzungen des Sammel-Threads einschloss.“  Diese Aktivitäten bewertet das OLG dahingehend, dass sich Frau Vollbrecht tatsächlich angreifbar gemacht hatte durch ihre Äußerungen: „Auch damit bot sie wiederum tatsächliche Ansatzpunkte für eine kritische Bewertung ihrer „Aktivitäten“ auf Twitter aus Aktivistensicht.“ Es stellt ferner fest: „Hinzu kommt, dass die Verfügungsklägerin bei ihren „Aktivitäten“ auf Twitter auch an anderer Stelle die Lesart und Begriffsbildung der Aktivistengruppen und letztlich auch damit wieder das von ihr verhasste „Narrativ“ angegriffen hat.“

dgti e.V. vom OLG Köln rehabilitiert

Durch die Einordnung von Frau Vollbrechts Äußerungen durch den Social-Media-Account der Petition kam es nicht dazu, dass Frau Vollbrecht persönlich angegriffen wurde: „Da es erkennbar um die kritische Bewertung der öffentlichen Äußerungen und „Aktivitäten“ der Verfügungsklägerin in dem sozialen Netzwerk geht und die Behandlung der Transsexuellen in der NS-Zeit jedenfalls in den einschlägigen Kreisen auch durchaus ein Thema von erheblichem Interesse ist, das ausweislich der im Verfahren vorgelegten Beiträge wissenschaftlich und politisch diskutiert wird, kann man im vorliegenden Fall nicht annehmen, dass die vorherige Auseinandersetzung mit der Verfügungsklägerin hier nur äußerlich zum Anlass genommen worden ist, um über sie als Person herzuziehen und/oder sie niederzumachen.“

Es ist „Tatsache, dass die Verfügungsklägerin selbst mit der Teilnahme an den Twitter-Diskussionen, bei denen sie nicht besonders zurückhaltend agiert hat, den Anlass für die darauf bezogene kritische Würdigung zumindest mitverursacht hat.“  Bereits das LG Köln stellte in seinem Urteil fest, dass: „[…] sich die Verfügungsklägerin durch ihre Tweets jedoch selbst in der Öffentlichkeit äußerst plakativ und provokant zu Wort gemeldet“ hat.

Wir sind daher sehr erfreut, dass die Anschuldigungen gegen uns, wir hätten „anhaltslos nur Stimmung gegen die – zumindest seinerzeit in den einschlägigen Foren durchaus umtriebige – Verfügungsklägerin verbreitet […],“ somit vom Tisch sind und wir dafür zu Recht vom OLG Köln rehabilitiert wurden.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Bußgeld Misgendern trans* Weltkindertag Niedersachsen Pubertät Transition Guide Hilfe trans* Identität Diskriminierung Trans* Inter* Non-binär Geschlechtsidentität Standesamt trans* Personen trans*Kinder Selbstbestimmung rechtlicher Schutz Artikel 3 Grundgesetz trans* Gesetz Kindertag Deutschland rechtliche Transition Unterstützung transition trans* Jugendliche Spende Altersverteilung von trans* Personen Strategien intergeschlechtlich Rentenversicherung Non-binär Identität Grundgesetz für Alle Queer Gendergerechte Sprache Bildungsabschlüsse Unterstützungsgruppen Alter Zwangsouting Versicherungen PROUTATWORK gesellschaftliche Akzeptanz Geschlechtseintrag Transsexualität / Transsexuell dgti e.V. Rechte Nichtbinär SBGG Misgendern Inter* Geschlechtlichkeit Kommunikation Trans* Diskriminierungsschutz Schritt-für-Schritt-Anleitung Selbstfindung Sozialdaten Erfahrungen Non-binäre Anerkennung Geschlechtliche Vielfalt im Unternehmen Arbeitgeber*innen Trans* Diskriminierung Schutz Namensänderung Kinder TIN nicht binär Psychotherapeut Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Privatsphäre Diskriminierungsschutz Soltau LGBTQ+ Rechte agender Geschlechtsdysphorie Transidentität Trans* Beratung Deutschland nicht-binäre deadnaming Selbstbestimmungsgesetz dgti Inter* Rechte Identität Offenbarungsverbot Jugendliche Coming-out Trans* in Arbeit Diskriminierung Inter* Dokumentenänderung Beratung für trans* und inter* Menschen medizinische Fortschritte S2k-Leitlinie Beratungsstelle Gesetz 2024 Checkliste Kinderrechte nicht-binär Hormone Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen Beratung Geschlechtsangleichung Trans* Am Arbeitsplatz nicht-Binarität Trans* Rechte Namen rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzesänderung Trans* und Inter* Rechte Rechtliches Geschlechtsänderung Netzwerken Geschlechtsinkongruenz transgeschlechtlich Austausch Psychologie tin*klusiv AGG-Reform

Weitere interessante Artikel

dgti Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen

dgti Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen

Wir stellen heute unsere Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen vor. Über meinen Weg: Mein Name ist Jasper, ich habe mich 2016 als Trans* geoutet und nehme seit Ende 2017 Testosteron. Zudem hatte ich bereits eine Mastektomie und habe meinen Vornamen und meinen Personenstand angeglichen. Vor und nach meinem Coming Out habe

Weiterlesen »
Generationsübergreifendes trans* Gruppenbild: Ein farbenfrohes, lebendiges Bild, das trans* Personen verschiedener Altersgruppen zusammen zeigt. Von Kindern über Jugendliche bis hin zu Erwachsenen und Senioren, alle lächelnd und selbstbewusst in die Kamera blickend. Die Personen könnten verschiedene trans* Flaggen oder Symbole halten, um die Vielfalt innerhalb der Community zu repräsentieren.

Gesellschaftlicher Wandel oder Modeerscheinung? Warum sich die Sichtbarkeit von trans*- und nicht-binären Personen verändert hat.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Sichtbarkeit von trans*– und nicht-binären Personen radikal verändert. Diese Entwicklung wirft eine kontroverse Frage auf: Ist die Zunahme von trans* und non-binären Identitäten wirklich nur eine Modeerscheinung, oder stecken tiefere Gründe dahinter? Ein provokanter Vergleich könnte zur Linkshändigkeit gezogen werden, die nach dem

Weiterlesen »
S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter

XVII. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie

Der Themenschwerpunkt beim 17. Treffen des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen der dgti e.V. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – ein Überblick Inhalt: Kurzvortrag über die bekannten Informationen zur neuen AWMF-S2k-Leitlinie. Referierende Person Kathrin Bach, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Mainz Im Anschluss zum Vortrag ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zum Vortrag unter

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.