Hasskriminalität gegen LSBTI*

Hasskriminalität gegen LSBTI* wird zukünftig besser geahndet!

Gestern hat der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“, also insbesondere auch trans- und inter*feindliche, sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

dgti e.V. begrüsst den Beschluss ausdrücklich

Wir als Bundesverband und Selbstvertretung der trans* und inter*Communities begrüßen diesen Beschluss, damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan Queer Leben um. Das Thema Sicherheit spielt hier eine maßgebliche Rolle.

Denn LSBTI*Personen sind tagtäglich Hass und Gewalt ausgesetzt, es beginnt mit Beleidigungen, Anfeindungen und Bedrohungen im digitalen oder realen Raum und endet mit zum Teil tödlicher, physischer Gewalt. Besonders betroffen sind mehrfachmarginalisierte LSBTI*Personen. Es ist daher notwendig, die Maßnahmen gegen unterschiedliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit miteinander zu verknüpfen. Durch die Einführung der beiden Tatmotive ist nun ein erster Schritt getan, um die Sensibilisierung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden für LSBTI*Feindlichkeit zu erhöhen, konsequent die Täter*innen zu verfolgen und Straftaten besser zu ahnden. Es ist essenziell, dass jeder Mensch in Sicherheit leben kann, Straftaten gegen LSBTI*Personen sind auch eine Gefahr für die innere Sicherheit und unsere Gesellschaft.

Gleichzeitig kann dieser Schritt nur der erste sein, das Gesetz greift hier zu kurz

Wir fordern die Ergänzung des §192a StGB (Verhetzende Beleidigung) um das Merkmal geschlechtliche Identität. Dies dient auch der Einheitlichkeit der Gesetze. Weiterhin darf es kein folgenloses bewusstes Absprechen der Geschlechtszugehörigkeit mehr geben. Weitere Strafverfolgungsvorschriften wie die Strafprozessordnung und die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren müssen ebenfalls angepasst werden.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat in ihrer 219. Sitzung am 16. Juni 2023 ebenfalls beschlossen, die Bekämpfung von LSBTI*-feindlicher Gewalt kontinuierlich zu verstärken. Auf Bitten der IMK wurde im Vorfeld vom Bundesinnenministerium der Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ eingerichtet und koordiniert. Als Teil des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ verweisen wir abschließend auf den Abschlussbericht, der eine Vielzahl an Handlungsempfehlungen enthält und als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen muss.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

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