Autor: Jenny Wilken

Broschüre Selbstbestimmungsgesetz verstehen
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Broschüre „Selbstbestimmungsgesetz verstehen“ – Alle wichtigen Informationen für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern und Sorgeberechtigte

Broschüre zum Selbstbestimmungsgesetz: Hallo und herzlich Willkommen, du hast dich mit deiner Familie entschieden, deinen Vornamen und deinen Personenstand zu ändern. Hierfindest du gute Tipps und Informationen, wie das funktioniert. Vielleicht hast du Fragen wie: All diese Fragen beantworten wir dir in unserer Broschüre. Diese ist weiter unten zum Download verlinkt. Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, in unserer sich ständig wandelnden Welt stehen wir oft vor neuen Chancen und Herausforderungen. Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine solche Veränderung – eine, die spürbare Auswirkungen auf das Lebeneiniger Menschen haben kann, insbesondere auf das von tina* Minderjährigen. Als Eltern und Sorgeberechtigte wollen Sie nur das

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Wahlprogramm der CDU/CSU
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Wahlprogramm voller Transfeindlichkeit – CDU/CSU-Entwurf publik

Will die CDU/CSU für die Bundestagswahl mit transfeindlicher Ideologie am rechten Rand fischen? Der von Referent*innen im Konrad-Adenauer-Haus verfasste Entwurf des Wahlprogramms der CDU-CSU für die anstehende Bundestagswahl ist publik geworden. Wir sind entsetzt ob der klaren, transfeindlichen Agitation, die man sonst von US- republikanischen Hardlinern wie Gouverneur De Santis (mit dem mehrere Unions-Politiker*innen guten Umgang pflegen), aus Ungarn oder hierzulande von der AfD kennt. Gegen EU-Beschlüsse – purer Populismus Es wird sich für eine faktische Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) eingesetzt. Dies widerspricht Resolutionen des Europarats, einem Bundesratsbeschluss und der EU Equality Strategie für 2020-2025, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der

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Wahlprogramm der CDU/CSU
Allgemein

Gastbeitrag: Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin befürworte

Dr. Lara Werkstetter arbeitet seit etwa 10 Jahren niedergelassen in eigener Praxis und ist seit mehreren Jahren auf die therapeutische Begleitung von „transsexuellen“ – korrekter formuliert „transidenten“ – Menschen spezialisiert. Sie distanziert sich deutlich von Aussagen ihrer Kollegin Frau Dr. Kraus und nimmt fachlich Stellung zu den Themen Transidentität und Selbstbestimmungsgesetz. „In meiner therapeutischen Arbeit habe ich inzwischen dutzende transidente Menschen kennengelernt – also Menschen, die sich dem eigenen biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, sondern viele davon dem anderen Geschlecht und manche auch keinem („nicht-binäre Menschen“). Mit großer Verwunderung und einer gewissen Fassungslosigkeit habe ich den Artikel von Frau Dr.Ingeborg

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: „Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.“ Die Gleichstellung „von Frauen und Männern“ wurde durch „aufgrund des Geschlechts“ ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
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Akzeptanz statt Toleranz – für einen tatsächlichen happy Pride!

Die Aufstände in den USA (Christopher Street/Stonewall Inn und zeitgleich im nahe gelegenen Frauengefängnis New York City House of Detention for Women) vor 55 Jahren waren mitverantwortlich für die Emanzipation der queeren Community. Dass wir seitdem als queere Community uns viele Rechte erkämpft haben, wie zuletzt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung mit dem Selbstbestimmungsgesetz, sind Meilensteine. Doch eines stört uns als Interessenverband für die Rechte und die Gleichstellung von trans*-, inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender Personen Jahr für Jahr: Das Fordern und Eintreten nur für Toleranz. Was man als vermeintlich gut gemeint verstehen mag. Die queere Community will jedoch als selbstverständlich

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FAQ zum SBGG
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FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand November 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), trat am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt

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Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband „Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen“ (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur „Transe“ beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf

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Wahlprogramm der CDU/CSU
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128. Deutscher Ärztetag – Beschlüsse gegen Selbstbestimmung

Am 10. Mai 2024 fand der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz statt. In dieser Zusammenkunft der Bundesärztekammer wurden zwei kontroverse Anträge vorgelegt, die stark konservative politische Strömungen aus den USA und Europa widerspiegeln und sich gegen die Rechte von trans* und nicht-binären Jugendlichen richten. Diese Beschlüsse sind der politisch motivierte und fachlich irreführende Versuch, der kurz vor der Veröffentlichung stehenden AWMF S2k Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, der Einführung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO in Deutschland und einer in Arbeit befindlichem Neuregelung der Gesundheitsversorgung trans* und nicht-binärer Menschen im Sozialgesetzbuch V zuvor zu kommen. Beratungszwang unter 18

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Wahlprogramm der CDU/CSU
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Konversionsmaßnahmen wirkungsvoll unterbinden!

Aktuelle Studien zeigen: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Konfessionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG) sind Konversionsmaßnahmen nicht verschwunden. Die zuständigen Ministerien wollen dieses Vorhaben in dieser Legislatur nicht mehr angehen.

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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht
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Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht

Das Bundessozialgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zum Verfahren B 1 KR 16/22 R vom 19.10.2023 veröffentlicht. Durch das Urteil werden Kostenübernahmen für Menschen, die neu ihre medizinische Transition beginnen wollen, verhindert. Eine lebensgefährliche Entscheidung. Der angeregte Bestandsschutz nur für laufende Transitionsmaßnahmen ist als fragwürdig und unzureichend anzusehen. Wir brauchen eine generelle Weiterführung der Kostenübernahmen. Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern lebensnotwendig für die Gesundheit trans* und nicht-binärer Personen. Wir halten zudem die Einschätzung, bei der Diagnose und Behandlung eines durch Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks handle es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, nach wie vor für falsch. Der gemeinsame Bundesausschuss

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