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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Der “Deadname” einer TIN Person ist der ihr in Unkenntnis ihrer wahren Geschlechtsidentität bei der Geburt gegebene Vorname. Er passt nicht zur geäußerten Geschlechtsidentität und wurde deshalb durch einen passenden Namen ersetzt. Das Ansprechen einer solchen Person mit ihrem alten, ursprünglichen Vornamen bezeichnet man als “deadnaming”, missachtet das Selbstbestimmungsrecht der so angesprochenen Person und kommt einem Fremdouting gleich. Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. verhindert dieses Deadnaming, indem er ein Dokument zur Verfügung stellt, auf dem der Vorname dokumentiert ist, der der geäußerten Geschlechtsidentität des Ausweisinhabenden entspricht.
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