Schlagwort: Gerichtsverfahren

Statement zur Bathroom Bill in UK
Allgemein

Supreme Court: Stellungnahme der dgti e.V. zur Entscheidung zum Equality Act vom 16.4.2025

Enttäuschendes Urteil Der britische Supreme Court (SC) gab ein enttäuschendes Urteil zu einer Klage gegen eine Quotenregelung in Schottland ab, die trans* Frauen die gleichen Rechte wie cis Frauen zugestand. Die Entscheidung lautet, dass Frauen im Sinne des Equality Act (EA) nur „biologische“ Frauen sein sollen, trans* Frauen also nicht die gleichen Rechte zustehen. Der Gender Recognition Act von 2004 wird damit weitgehend entwertet. Der SC existiert erst seit 2009. Er ist zwar das höchste britische Gericht, aber kein Verfassungsgericht. Ob der Equality Act Grund- oder Menschenrechten entspricht, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Im britischen Recht gibt es zudem

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News

Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband „Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen“ (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur „Transe“ beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf

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Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012
Presseerklärungen der dgti

BGH-Beschluss zum § 45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020

Schockierender Beschluss am Bundesgerichtshof – Geschlecht ist kein Gefühl Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern – wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt – das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit. Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine

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