Mann raus, Frau rein und alles ist gut? So einfach ist es leider nicht. Es kommt immer noch vor, dass Verordnungen und Gesetzesentwürfe in guter Absicht vorgeschlagen werden, um einen Mindestanteil an Frauen in Leitungsgremien zu garantieren und dabei neue Benachteiligungen für nicht-binäre Personen geschaffen werden. Frauen sind in den Vorständen vieler Organisationen unterrepräsentiert. Gremien paritätisch zu besetzen, ist jedoch auch mit einem geschlechtsunspezifischen Gesetzestext möglich. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 9.11.2022 der Entwurf eines „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ (BT-Drs. 20/3876) vorgelegt. Ein Änderungsantrag der Regierungskoalition sieht vor, Vorstände der Kassen-(zahnärztlicher) Vereinigungen, die aus mehr als einer Person bestehen, mit mindestens