Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern

Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q
Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q

Lora Moore-Kakaletris | https://unsplash.com/photos/K0lyROlsQ9Q

Bundestag: Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder beschlossen

Verboten sind Eingriffe, die das alleinige Ziel der „Angleichung“ an ein männliches oder weibliches  „Normgeschlecht“ haben und bei denen eine Variante der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) vorliegt.

Wir begrüßen das insoweit, dass es ein Einstieg in ein Verbot solcher Eingriffe ist und eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit nach 5 Jahren beschlossen wurde. Es gibt zahlreiche Lücken im Gesetz. Liegt eine Diagnose DSD nicht vor, kann das Verbot umgangen werden. Z. B. beinträchtigen bestimmte Formen von die Gesundheit eines Kindes nicht, sind vom Verbot der Eingriffe aber nicht erfasst. Ein Zentralregister, das für die Evaluation dringend notwendig ist fehlt ebenfalls. Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte an der Datenbasis und damit zur Notwendigkeit eines Verbots wäre damit angemessen berücksichtigt worden.

Äußerst kritisch sehen wir die Verwendung des Begriffs  „geschlechtsangleichend“ im Zusammenhang fremdbestimmter Eingriffe  ohne Einwilligung. In der Gesetzesbegründung wird er insgesamt 30 mal verwendet, aus unserer Sicht sachlich falsch, da auf das nicht automatisch durch das  Genital geschlossenen werden kann. Diese Auffassung hat auch das mehrfach, zuletzt durch die Rechtsprechung zur dritten Option, vertreten.

Da Körperzustände für das Geschlecht nicht alleinbestimmend sind, kann nur von (fremdbestimmten) genitalverändernden Eingriffen gesprochen werden. Wir befürchten, dass die Wahl dieses Begriffs ein Türöffner für Verbote sein kann, die selbstbestimmte chirurgische Eingriffe bei Jugendlichen betreffen. Zu einem Zeitpunkt, bei dem die tiefere Bedeutung des Begriffs nur einer Minderheit geläufig ist, ist mit Attacken auf die Jugendlicher zu rechnen. Wir vermuten dahinter die Absicht in weiteren Gesetzesvorhaben auch selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen an Jugendlichen, die dann tatsächlich geschlechtsangleichend sind, bis zu einem bestimmten Alter verbieten zu wollen. Selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen müssen sich nach der individuell festgestellten Einwilligungsfähigkeit und medizinischen Notwendigkeit richten und nicht nach einem gesetzlich bestimmten Mindestalter. Alles andere ist ein Verstoß gegen übergeordnete Konventionen.

Pressemitteilung als PDF | Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
AceFlag AK trans*hopo Berlin AWMF Bundeswehr Bundestag Beleidigung Bündnis zum Abstammungsrecht AWMF-S3-Leitlinie Asexualität Antifeminismus Ausland Bundesgerichtshof Beratung Arbeitsrecht Begutachtungsanleitung Constantin Jahn Archive Aromantik AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Awareness community Bedürfnisse Bankkarte § 192 ArbeitsplatzInklusion Chancen Bildungsabschlüsse Anliegen AsexualSpectrum §45b PStG Bundespolitik Allgäu Attraktivität für Beschäftigte comingout §45b agender Arbeitskreis Best Practices Affiliate AK SN Chancengleichheit Bundesjustizminister Marco Buschmann Bußgeld Misgendern Beratungsstelle Bayern Ansbach Beratungsgespäch Bad Kreuznach § 45b PStG Bücher Bundesministerium des Innern Authentizität Ahlebeck Artikel 3 Grundgesetz Bielefeld Christentum Alltagserfahrung Arbeitsumfeld auting §192a StGB AK Arbeitskreises Queere Jugendarbeit Bistum Limburg Berlin-Brandenburg Bad Münster am Stein-Ebernburg Axel Springer Verlag AkzeptanzFürAlle Archiv Alkohol Buchtipps Amateurfußball §175 Berufsunfähigkeitsversicherung Art. 3 1987 CSD Bündnis Ally-Strategien Bundesminister Karl Lauterbach Bathroom Bill Begutachtungsrichtlinie Ärztetag Braunschweig 3. Reich BCG Arbeitsplatz Alltagstest Bundesgeschäftsstelle Bundesverband Trans* cis-Männer Coming Out Day Anerkennung Baden-Württemberg Blutspenderichtlinien anpassen anstatt Altersverteilung von trans* Personen angleichende Maßnahmen Baden-Württemberg Gruppenmitglied code Bartpflege Claudia Jürgen Clüsserath Ausdruck Anerkennung am Arbeitsplatz Allies Candles Bildungseinrichtungen Bürokratie Berater*innen Couple Business Case Binder AceSupport Athlet*innen Adrian Hector Bayern Bi- (co) unsplsch Bundesvorstand Balian Buschbaum Beitrag AK ST AK TH cdu wahlprogramm Bundesrat Bildung Arbeit AK Nord CDU/CSU Bundesarbeitsgericht Additional Information Supplemental ID Aromatase Bundesstiftung Magnus Hirschfeld AK Hessen Checkliste Betterplace AK Öffentlichkeitsarbeit bundesweit Augsburg Ära Alter Best Ally Award AK NRW Berlin-Alexanderplatz Bundessozialgericht zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen (1987) Benachteiligung Andrea Ottmer Achtsamkeit D&I Abstammungsrecht biologie Beratungsstelle RLP Androgenrezeptor Aufklären AGG-Reform AOK bezeichnen sich als Agender. BigBrother Bundessozialgericht Christiane Rohleder Beratenden Ausbildung Corona Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt Crossdressing Begleitung Cisgender Aurich Bank Belegschaft Bundesregierung Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AMKA Ausbildungsschule Beratung für trans* und inter* Menschen Bundesärztekammer Offener Brief Angehörige AceAlly BSG AGG Ärztekammer (Deutschland) Anpassung Ausbildung Bündnis 90/Die Grünen Aktivistin Augenhöhe Austausch arbeitssicherheit AsexualAwareness 26 Jahre AsexualAwarenessWeek biologische Grundlagen alina AK Sport Allgemein AceErasure AsexualVisibility Alexander Korte Antidiskriminierung #deine dgti Coming Out Brandenburg beziehungstipps Bodensee AsexualitätErklärt 19. September Coming-out Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Barrieren Arbeitgeber*innen Blutspenderichtlinien Bild Ausschluss Antrag Christlich Cis Menschen Bundespolitk Bundesärztekammer Antidiskriminierungsarbeit angriffe auf die dgti e.V. Bundesverdienstkreuz Bekämpfung der Fetischisierung von trans* Personen Bankverbindung der dgti e.V. Ärzt*innen ARD Barcelona AK Berlin-Brandenburg (co) unsplash.com Akzeptanz Auswirkungen Hormontherapie auf Sexualität androgyn Bundesministeriums der Justiz AK Bayern Aufklärung Bundesverfassungsgericht Covid Beratungsstelle Beratung bundesweit Amsterdam Alice Schwarzer BGH § 175 AcePride cdu Asterisk Buchtipp #deinedgti Brighton AGB AK Info Begutachtung AK RLP äußeres Coming-out

Weitere interessante Artikel

Eine künstlerische Nahaufnahme zur verdeutlichung des Themas "Stimmtransition bei trans* Personen"mit lebendigen Neonfarben. Eine Hand berührt nachdenklich das Kinn. Der untere Teil des Gesichts ist sichtbar, während der Rest außerhalb des Bildrahmens liegt. Die gesamte Szene ist in leuchtenden Farbtönen von Türkis, Pink, Orange und Grün beleuchtet. Wellenförmige, farbige Lichtmuster überlagern das Bild und erzeugen einen surrealen, digitalen Kunsteffekt. Die Ästhetik erinnert an moderne digitale Kunst oder Vaporwave-Stil mit starken Farbkontrasten und einer traumhaften Atmosphäre.

Stimmtransition bei trans* Personen: Wege zur stimmigen Identität

Deine Stimme ist wie eine akustische Visitenkarte. Sie verrät nicht nur, ob du erkältet bist oder aufgeregt, sondern wird gesellschaftlich auch stark mit Geschlechtsidentität verknüpft. Für viele trans* Personen spielt die Stimme daher eine entscheidende Rolle im Transitionsprozess. Aber wie läuft eine Stimmtransition bei trans* Personen eigentlich ab? Welche Unterschiede

Weiterlesen »
Viele bunte Köpfe und Körper sind nebeneinander und übereinander gemalt. Man sieht sie von der Seite. Die Farben sind kräftig und vermischen sich: Gelb, Rot, Blau, Pink. Alles sieht freundlich und fröhlich aus. Abstrakte Darstellung von vielfältigen menschlichen Silhouetten in leuchtenden Farben wie Pink, Blau, Gelb und Orange. Die Köpfe blicken einander zu oder in unterschiedliche Richtungen. Die Überlagerungen der Farben symbolisieren Vielfalt, Identität und Zusammengehörigkeit – ein visuelles Statement für queere Sichtbarkeit und gegenseitigen Respekt.

Transgender und Sexualität: Von Fetischisierung zur Selbstbestimmung

Die sexuelle Gesundheit ist ein fundamentaler Bestandteil des allgemeinen Wohlbefindens – ein Grundsatz, der für alle Menschen gilt, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität. Für trans* Personen gestaltet sich dieser Aspekt des Lebens jedoch oft komplexer und ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die in der breiten Gesellschaft häufig unsichtbar bleiben. Dieser Artikel

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.