
Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 28.1.2026 das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) verabschiedet. Das bedeutet, dass öffentliche Stellen des Landes niemanden diskriminieren dürfen,

