Schlagwort: Standesamt

Feiern auf der Straße für das Selbstbestimmungsgesetz
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Hurra! Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich in Kraft

Heute ist ein Tag zum Feiern: Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich da! Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihre Geschlechtsidentität ohne das langwierige und belastende Prozedere des alten Transsexuellengesetzes anerkennen lassen. Dieser gesetzliche Durchbruch ist ein riesiger Schritt nach vorne, nicht nur für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Das neue Gesetz steht für mehr Respekt und Verständnis – und es sendet die Botschaft, dass die Identität eines jeden Menschen anerkannt und wertgeschätzt wird. Das Ende des Transsexuellengesetzes – Die Befreiung aus alten Zwängen Das Transsexuellengesetz (TSG), das seit 1981 galt, war für Betroffene

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Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition
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Alle Formalitäten im Blick: Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und erleichtert die rechtliche Transition für trans* Menschen in Deutschland erheblich. Du kannst nun deinen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne komplizierte Gerichtsverfahren oder teure Gutachten. Deine persönliche Checkliste Doch was kommt danach? Welche Dokumente müssen aktualisiert werden, und wen solltest du informieren? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine rechtliche Transition vollständig und stressfrei abschließt. 1. Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt Nach deiner Erklärung beim Standesamt wird deine Geburtsurkunde automatisch angepasst. Anschließend solltest du dafür sorgen,

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FAQ zum SBGG
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FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand November 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), trat am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt

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Deadname, deadnaming

Der „Deadname“ einer TIN Person ist der ihr in Unkenntnis ihrer wahren Geschlechtsidentität bei der Geburt gegebene Vorname. Er passt nicht zur geäußerten Geschlechtsidentität und wurde deshalb durch einen passenden Namen ersetzt. Das Ansprechen einer solchen Person mit ihrem alten, ursprünglichen Vornamen bezeichnet man als „deadnaming„, missachtet das Selbstbestimmungsrecht der so angesprochenen Person und kommt einem Fremdouting gleich. Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. verhindert dieses Deadnaming, indem er ein Dokument zur Verfügung stellt, auf dem der Vorname dokumentiert ist, der der geäußerten Geschlechtsidentität des Ausweisinhabenden entspricht.

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