Checkliste: So schließt du deine rechtliche Transition erfolgreich ab

Einzelne Silhouette auf einem verlassenen Weg bei Sonnenuntergang, umgeben von fliegenden Vögeln – ein Moment der Ruhe in warmem Licht.
Einzelne Silhouette auf einem verlassenen Weg bei Sonnenuntergang, umgeben von fliegenden Vögeln – ein Moment der Ruhe in warmem Licht.

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz () in Kraft und erleichtert die für Menschen in erheblich. Du kannst nun deinen und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne komplizierte Gerichtsverfahren oder teure Gutachten. Doch was kommt danach? Welche Dokumente müssen aktualisiert werden, und wen solltest du informieren? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine rechtliche Transition vollständig und stressfrei abschließt.

1. Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt

Nach deiner Erklärung beim Standesamt wird deine Geburtsurkunde automatisch angepasst. Anschließend solltest du dafür sorgen, dass auch alle anderen wichtigen behördlichen Dokumente aktualisiert werden:

Behördliche Dokumente

  • Personalausweis und Reisepass: Beantrage neue Dokumente beim Einwohnermeldeamt.
  • Führerschein: Auch wenn es nicht verpflichtend ist, empfiehlt es sich, den Führerschein anpassen zu lassen.
  • Meldebescheinigung: Aktualisiere deine Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt.

2. Aktualisierung von Versicherungen und Sozialdaten

Nachdem dein Name und Geschlechtseintrag geändert wurden, solltest du auch deine Sozial- und Versicherungsdaten aktualisieren, um zukünftige Probleme zu vermeiden:

  • Krankenversicherungskarte: Deine stellt dir eine neue Karte aus.
  • Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsausweis: Beantrage neue Dokumente bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Private : Informiere alle privaten Versicherungen (z. B. Lebens-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) über die Änderungen.

3. Informationen für Arbeitgeber*innen und Finanzinstitute

Im Beruf und bei deinen Finanzen gibt es wichtige Schritte zu beachten. Das Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet , den geänderten Namen und Geschlechtseintrag zu respektieren. Du solltest daher Folgendes tun:

  • Arbeitgeber*in informieren: Teile deiner*deinem Arbeitgeber*in die Änderungen mit, damit deine Personalakte aktualisiert wird.
  • Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnisse: Bitte um Anpassung aller Dokumente, einschließlich älterer Arbeitszeugnisse.
  • Steuerdaten: Informiere das Finanzamt, damit deine Steuer-ID und Steuerklasse korrekt erfasst sind.
  • Bankkonten und Kreditkarten: Aktualisiere deine Daten bei Banken, damit Konten und Karten auf den neuen Namen laufen.

4. Anpassung von Bildungsabschlüssen und Zeugnissen

Auch deine Bildungsnachweise sollten auf den neuen Namen angepasst werden. Du kannst bei Schulen, Universitäten und Ausbildungsstätten die Änderung beantragen:

  • Schulzeugnisse
  • Universitätsabschlüsse
  • Berufsausbildungszeugnisse

5. Weitere wichtige Änderungen im Alltag

Neben den offiziellen Dokumenten gibt es viele alltägliche Dinge, die ebenfalls angepasst werden sollten:

  • Vereinsmitgliedschaften: Informiere die Vereine, in denen du Mitglied bist.
  • Bibliotheksausweis: Beantrage einen neuen Ausweis.
  • Kundenkarten und Abonnements: Aktualisiere Verträge und Abos, z. B. für Mobilfunk oder Strom.
  • Vermieter*innen: Informiere deine Vermieter*innen über die Änderungen, damit der Mietvertrag angepasst wird.
  • Kredite und Leasingverträge: Teile die Änderungen den jeweiligen Vertragspartner*innen mit.

6. Offenbarungsverbot und Schutz vor Diskriminierung

Das Selbstbestimmungsgesetz schützt deine Privatsphäre: Dein früherer Name und Geschlechtseintrag dürfen ohne deine Zustimmung nicht offengelegt werden. Dieses gilt für Arbeitgeber*innen, Behörden und Unternehmen. Sollten Institutionen sich weigern, deine Änderungen vorzunehmen, kannst du Unterstützung von Antidiskriminierungsberatungsstellen erhalten.

Download

Schritt für Schritt zum Ziel

Um den Überblick zu behalten, erstelle eine Liste aller Dokumente und Stellen, die du informieren musst. Oft reicht eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung vom Standesamt aus. Bei komplizierten Fällen steht dir die dgti Peerberatung zur Seite.

Hast du noch Fragen? Die dgti Peerberatung unterstützt dich im Prozess der Transition. Möchtest du die wichtige Arbeit der unterstützen? Dann spende gerne auf Betterplace.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
Inter* Rechte AGG-Reform Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Queer Non-binär Identität Inter* Geschlechtsdysphorie Jugendliche Selbstfindung Offenbarungsverbot Austausch Soltau Beratungsstelle Nichtbinär Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen Trans* Diskriminierung Schutz Trans* Am Arbeitsplatz Selbstbestimmung LGBTQ+ Rechte Strategien Trans* und Inter* Rechte Beratung trans* Identität Inter* Geschlechtlichkeit dgti Spende Schritt-für-Schritt-Anleitung Kindertag intergeschlechtlich rechtliche Rahmenbedingungen Beratung für trans* und inter* Menschen Transition Guide Niedersachsen Transsexualität / Transsexuell Trans* Rechte SBGG Geschlechtsidentität Pubertät nicht binär Diskriminierungsschutz Kinder transgeschlechtlich Geschlechtseintrag Kinderrechte PROUTATWORK Selbstbestimmungsgesetz tin*klusiv Versicherungen Unterstützung Psychologie rechtlicher Schutz Coming-out Hilfe Artikel 3 Grundgesetz Trans* in Arbeit nicht-binär Namen trans* Gesetz medizinische Fortschritte Geschlechtsangleichung S2k-Leitlinie nicht-binäre Zwangsouting Gendergerechte Sprache Trans* Diskriminierungsschutz Rechte trans* Alter Dokumentenänderung Bildungsabschlüsse rechtliche Transition gesellschaftliche Akzeptanz Grundgesetz für Alle Standesamt trans* Personen Non-binäre Anerkennung Rechtliches Erfahrungen Namensänderung Transidentität TIN Geschlechtsänderung agender Gesetzesänderung Checkliste trans* Jugendliche Rentenversicherung Deutschland deadnaming Hormone nicht-Binarität Weltkindertag Unterstützungsgruppen Diskriminierung Trans* Inter* Non-binär Psychotherapeut Privatsphäre Trans* Beratung Deutschland Kommunikation Geschlechtliche Vielfalt im Unternehmen trans*Kinder Arbeitgeber*innen Gesetz 2024 dgti e.V. Diskriminierung Bußgeld Misgendern transition Geschlechtsinkongruenz Sozialdaten Identität Altersverteilung von trans* Personen Misgendern Netzwerken

Weitere interessante Artikel

S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter

XVII. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie

Der Themenschwerpunkt beim 17. Treffen des Qualitätszirkels Psychotherapeut*innen der dgti e.V. S2k-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – ein Überblick Inhalt: Kurzvortrag über die bekannten Informationen zur neuen AWMF-S2k-Leitlinie. Referierende Person Kathrin Bach, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Mainz Im Anschluss zum Vortrag ist ein intensiver Erfahrungsaustausch zum Vortrag unter

Weiterlesen »
trans* Kind am laufen

70 Jahre Weltkindertag – Mit Kinderrechten in die Zukunft

UNICEF feiert unter dem diesjährigen Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ 70 Jahre Weltkindertag. Ein Grund für uns, einmal genauer hinzuschauen. Viele Städte und Gemeinden werden sich wieder bundesweit für die Rechte der Kinder stark machen, zahlreiche Mitmachaktionen wird es am Weltkindertag für Kinder und Jugendliche geben. Aktionen dazu findet

Weiterlesen »
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.