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FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
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Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur “Transe” beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf
Die Gesundheitsversorgung von trans*Jugendlichen steht seit längerer Zeit im Fokus von transfeindlichen Akteuren und Medienberichten, die vor allem mit Falschinformationen den Diskurs beeinflussen, um den Zugang von trans*Jugendlichen zur Gesundheitsversorgung zu verhindern.
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