Unter Geschlechtsausdruck versteht man die Tatsache, dass sich jeder Mensch durch Kleidung, Frisur, Gestik, Verhalten, Berufswahl, Hobbies, Freundeskreis und viele andere Dinge für Dritte mehr oder weniger „weiblich“, „männlich“ oder auch „neutral“ darstellt. Der Geschlechtsausdruck hat allerdings nichts mit der Geschlechtsidentität der betreffenden Person zu tun. Vor dem Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Mit dem äußeren Coming-out ändert die Person meist auch ihren Geschlechtsausdruck und passt ihn dem geäußerten Geschlecht an, nicht zuletzt um den für weiterreichende Maßnahmen erforderlichen Alltagstest (das Leben im selbst geäußerten Geschlecht) zu beginnen.

Koalitionsvertrag RLP 2026: Entscheidende Weichenstellung zur Erweiterung von Art. 3 GG um sexuelle und geschlechtliche Identität
Ein Meilenstein ist erreicht: Als erstes Bundesland und mit Beteiligung der CDU und SPD wird sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für die Ergänzung des Art. 3(3) GG um sexuelle UND geschlechtliche Identität einsetzen. Die dgti e.V. hat sich bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz mit den ersten Initiativen zur Ergänzung des Art. 3(3) GG

