Unter Geschlechtsausdruck versteht man die Tatsache, dass sich jeder Mensch durch Kleidung, Frisur, Gestik, Verhalten, Berufswahl, Hobbies, Freundeskreis und viele andere Dinge für Dritte mehr oder weniger „weiblich“, „männlich“ oder auch „neutral“ darstellt. Der Geschlechtsausdruck hat allerdings nichts mit der Geschlechtsidentität der betreffenden Person zu tun. Vor dem Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Mit dem äußeren Coming-out ändert die Person meist auch ihren Geschlechtsausdruck und passt ihn dem geäußerten Geschlecht an, nicht zuletzt um den für weiterreichende Maßnahmen erforderlichen Alltagstest (das Leben im selbst geäußerten Geschlecht) zu beginnen.

Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Der Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in der Berliner Zeitung vom 12.4.26 basiert auf einer fehlerhaften rechtlichen Einordnung und ignoriert die geltende wissenschaftliche sowie menschenrechtliche Faktenlage. 1. Strikte Trennung von Personenstandsrecht und Medizinrecht Wilms vermischt in ihrer Argumentation die Änderung des Geschlechtseintrags mit medizinischen Maßnahmen. Juristisch ist dies unhaltbar: Gemäß §
