Autor: Bettina Kempf

Checkliste Beantragung Ergänzungsausweis

Hinweise zum Ergänzungsausweis, Foto-Upload und persönlichen Angaben  Für eine möglichst zügige und problemlose Erstellung eines dgti-Ergänzungsausweises lesen und beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Hinweise:  Fotomotiv  Beachten Sie, dass der Ergänzungsausweis als Identifikationsdokument dient.  Daher bitte bei der Wahl des Fotomotivs darauf achten, dass auf 70-80 % des Bildformates Ihr Gesicht zu sehen ist. Sie können das Passfoto selbst aufnehmen, orientieren Sie sich der Einfachheit halber an den „offiziellen“ Vorgaben für Passfotos (hier eine Anleitung zum Selbsterstellen eines solchen Bildes). Falls Ihr Bild diesen Kriterien nicht entspricht, werden wir Sie anschreiben und um die Neuanlage des Antrags bitten. Dies verzögert den Bestellprozess unnötig und verursacht vermeidbaren und

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Geschlechtsausdruck

Unter Geschlechtsausdruck versteht man die Tatsache, dass sich jeder Mensch durch Kleidung, Frisur, Gestik, Verhalten, Berufswahl, Hobbies, Freundeskreis und viele andere Dinge für Dritte mehr oder weniger „weiblich„, „männlich“ oder auch „neutral“ darstellt. Der Geschlechtsausdruck hat allerdings nichts mit der Geschlechtsidentität der betreffenden Person zu tun. Vor dem Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Mit dem äußeren Coming-out ändert die Person meist auch ihren Geschlechtsausdruck und passt ihn dem geäußerten Geschlecht an, nicht zuletzt um den für weiterreichende Maßnahmen erforderlichen Alltagstest (das Leben im selbst geäußerten Geschlecht) zu beginnen.

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Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die „Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen“ (Zitat aus der „alten“ Begutachtungsanleitung des MDS „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“ von 2009). Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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Geschlechtsidentität

Unter Geschlechtsidentität versteht man die von einer Person in ihrem Innersten gefühlte und gewusste Zugehörigkeit (oder auch nicht-Zugehörigkeit) zu einem von der Person selbst bestimmten Geschlecht. Diese Identität wird von Person mit dem inneren Coming-out zum ersten Mal bewusst und von ihr als Tatsache hingenommen. Die Geschlechtsidentität hat allerdings nichts mit dem Geschlechtsausdruck der betreffenden Person zu tun. Vor dem äußeren Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Beim äußeren Coming-out äußert die Person ihre bis dorthin noch verheimlichte wahre Geschlechtsidentität zum ersten Mal gegenüber einer*m Dritten und ändert dann auch meist ihren Geschlechtsausdruck.

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Coming-out, äußeres

Nachdem einer Person ihre geschlechtliche Identität beziehungsweise sexuelle Orientierung bewusst wurde (inneres Coming-out), kann nach einer mehr oder weniger langen Zeitspanne das äußere Coming-out, das Öffentlich-Machen dieser Erkenntnis (engl.: going public), folgen. Oft spricht man auch nur von einem „Coming-out“ und lässt das Wort „äußere“ weg. Mit dem äußeren Coming-out kann für trans* Personen auch die Phase des Alltagstests beginnen, dann nämlich, wenn Sie durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt.

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Coming-out, inneres

Das innere Coming-out bezeichnet den Prozess des Sich-Bewusstwerdens der eigenen geschlechtlichen Identität bzw. sexuellen Orientierung. Nach einer mehr oder weniger langen Zeitspanne kann dann das äußere Coming-out, das Öffentlich-Machen dieser Erkenntnis, folgen. Manche Menschen haben aus den verschiedensten Gründen allerdings nie ein äußeres Coming-out. Wird ganz allgemein von einem „Coming-out“ gesprochen, ist meist das äußere Coming-out damit gemeint.

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Zuweisungsgeschlecht

Unter Zuweisungsgeschlecht (Hebammengeschlecht, Geburtsgeschlecht ) versteht man das meist durch die Hebamme nach der Geburt dem Kind zugeschriebene Geschlecht. Die Zuweisung basiert allein auf körperlichen Merkmalen wie beispielsweise der Länge des Penis/der Klitoris und der Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit der Hoden.

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Deadname, deadnaming

Der „Deadname“ einer TIN Person ist der ihr in Unkenntnis ihrer wahren Geschlechtsidentität bei der Geburt gegebene Vorname. Er passt nicht zur geäußerten Geschlechtsidentität und wurde deshalb durch einen passenden Namen ersetzt. Das Ansprechen einer solchen Person mit ihrem alten, ursprünglichen Vornamen bezeichnet man als „deadnaming„, missachtet das Selbstbestimmungsrecht der so angesprochenen Person und kommt einem Fremdouting gleich. Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. verhindert dieses Deadnaming, indem er ein Dokument zur Verfügung stellt, auf dem der Vorname dokumentiert ist, der der geäußerten Geschlechtsidentität des Ausweisinhabenden entspricht.

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Genderbread-Person

Die Genderbread Person oder der Genderbread Mensch ist eine Figur von Jack Killerman, die den Unterschied zwischen sexueller Identität, Geschlechtsausdruck, anatomischem Geschlecht, Geburtsgeschlecht, Geschlechtsausdruck und sexueller Orientierung mit Hilfe eines Lebkuchenmännchens erklärt. Die Verwendung der Figur ist frei, es gibt etliche Versionen für den Gebrauch bei verschiedenen Zielgruppen. Die Nutzung der Abbildungen ist problemlos möglich, sie sind alle „uncopyrighted“ durch den Autor und hier zu finden. Es gibt mittlerweile viele Anpassungen und Weiterentwicklungen, beispielsweise in Form eines Einhorns hier.

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* (Sternchen, Asterisk)

Die Verwendung des Sternchens/des Asterisk (*), zum Beispiel in „der*die Leser*in“ macht deutlich, dass es zwischen den beiden Polen „männlich“ (der Leser) und „weiblich“ (die Leserin) noch Platz für weitere Geschlechter gibt. Somit sind auch diejenigen angesprochen, die sich nicht (ausschließlich) männlich bzw. weiblich definieren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) empfiehlt „unter der Maßgabe ihres Auftrages nach § 8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (hier im Original nachlesen). Auch der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) empfiehlt, als Kurzform das Sternchen zu verwenden und nicht den manchmal auch verwendeten Unterstrich („_“) oder den Doppelpunkt („:“) (hier

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