Unter Geschlechtsidentität versteht man die von einer Person in ihrem Innersten gefühlte und gewusste Zugehörigkeit (oder auch nicht-Zugehörigkeit) zu einem von der Person selbst bestimmten Geschlecht. Diese Identität wird von Person mit dem inneren Coming-out zum ersten Mal bewusst und von ihr als Tatsache hingenommen. Die Geschlechtsidentität hat allerdings nichts mit dem Geschlechtsausdruck der betreffenden Person zu tun. Vor dem äußeren Coming-out einer TIN-Person stimmen Geschlechtsausdruck und Geschlechtsidentität meist absolut nicht überein. Beim äußeren Coming-out äußert die Person ihre bis dorthin noch verheimlichte wahre Geschlechtsidentität zum ersten Mal gegenüber einer*m Dritten und ändert dann auch meist ihren Geschlechtsausdruck.

1 Jahr Selbstbestimmungsgesetz – Bilanz und offene Baustellen
Fortschritt mit Lücken Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zeigt sich: Viele Menschen haben lange auf diesen Schritt gewartet. Seit dem 1. November 2024 wurden über 22.000 Vornamens- und Personenstandsänderungen gemeldet. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können ihr Geschlecht nun selbst bestimmen, ohne medizinische Gutachten oder Gerichtsbeschlüsse. Das Gesetz beendet eine
