Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) zieht die dgti e. V. eine Bilanz, die von echten Verbesserungen, aber ebenso von anhaltenden Schutzlücken und politischen Fehlentwicklungen geprägt ist. Das Gesetz hat zentrale Ungleichbehandlungen beendet – doch der Anspruch echter Selbstbestimmung ist weiterhin nicht vollständig eingelöst.
1. Was das Selbstbestimmungsgesetz verbessert hat
Ein Ende des Transsexuellengesetzes
Mit dem SBGG wurde ein jahrzehntelang diskriminierendes System abgeschafft. Die Berichtigung des Geschlechtseintrags erfolgt nun ohne Gutachten, ohne Gerichtsverfahren, allein auf Basis der Selbstauskunft. Das ist ein historischer Erfolg, für den die dgti über zwanzig Jahre gearbeitet hat.
Verwaltungsverfahren statt Gerichtsverfahren
Die Änderungen erfolgen nun beim Standesamt – ein einheitliches, klar strukturiertes Verfahren, das Betroffenen mehr Kontrolle über ihre Daten gibt.
Stärkeres Offenbarungsverbot
Das Offenbarungsverbot wurde präzisiert und mit der Androhung eines Bußgeldes versehen. Angesichts der weiterhin hohen Diskriminierungsraten ist dieser Schutz notwendig.
Breite Nutzung – aber kein „Trend“
Mehr als 20.000 Menschen haben das Gesetz im ersten Jahr genutzt; die Zahlen stabilisieren sich inzwischen. Die Behauptung, Jugendliche würden „aus Trendgründen“ Erklärungen abgeben, ist empirisch widerlegt.
2. Wo das Gesetz weiterhin versagt
Elternschaft: Fortschritt bleibt aus
Trans* Eltern werden teils weiterhin nach biologischen Kriterien eingetragen – unabhängig von ihrer tatsächlichen sozialen Elternrolle. Die angekündigte Reform des Abstammungsrechts ist überfällig.
Jugendliche: Zustimmungspflicht bleibt ein Hindernis
Jugendliche ab 14 Jahren benötigen weiterhin die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Das widerspricht dem Grundgedanken der Selbstbestimmung und führt in der Praxis zu unnötigen Konflikten, insbesondere bei Uneinigkeit unter den Sorgeberechtigten.
Geflüchtete: Ausschluss durch Sonderregelungen
Für trans* Geflüchtete gilt das Gesetz bei drohender Abschiebung nicht. Diese Ausnahme ist sachlich nicht begründbar und gefährdet Betroffene.
Anmeldefrist: Drei Monate Wartezeit
Die Wartefrist erschwert den Zugang zum Verfahren und benachteiligt insbesondere inter* Personen, die zuvor nach § 45b PStG ohne Wartezeit berichtigen konnten.
Melderegister: Gefahr von Zwangs-Outings
Meldeverordnungen in den Ländern und Überlegungen auf Bundesebene, alte Geschlechtseinträge im Melderegister sichtbar zu halten, lehnt die dgti entschieden ab. Das unterläuft das Offenbarungsverbot und gefährdet Betroffene.
Kein expliziter Schutz im Grundgesetz
Ein allumfänglicher Schutz der geschlechtlichen Identität ist nur durch ausdrückliche Nennung im Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz gegeben.
3. Gesellschaftliche Realität: Rechtlicher Fortschritt ohne Akzeptanz
Das SBGG hat die rechtliche Lage verbessert – doch gesellschaftliche Akzeptanz bleibt aus. Die dgti‑Studie TIN*klusiv im Office?! zeigt, dass über die Hälfte der trans, inter und nicht-binären Beschäftigten ihre Identität am Arbeitsplatz verbergen; 87 % berichten von Diskriminierung.
Auch queer.de dokumentiert, dass das Gesetz weiterhin politisch instrumentalisiert wird – insbesondere durch Akteure, die trans* Menschen unter Generalverdacht stellen oder Schutzräume gegeneinander ausspielen. Diese Debatten zeigen, dass rechtliche Selbstbestimmung ohne gesellschaftliche Anerkennung brüchig bleibt.
4. Zwei Jahre SBGG: Die Perspektive der dgti
Aus Sicht der dgti ist das Selbstbestimmungsgesetz ein notwendiger, aber unvollständiger Schritt. Die strukturellen Probleme, die bereits in der Einordnung von 2024 benannt wurden – Misstrauen gegenüber Betroffenen, unklare Umsetzung, fehlende Gleichstellung im Familienrecht – bestehen weiterhin.
Die Zahlen belegen: Das Gesetz funktioniert, wird genutzt und ist kein „Hype“. Doch solange Diskriminierung im Alltag, in Behörden, in der Arbeitswelt und im Gesundheitssystem fortbesteht, bleibt Selbstbestimmung ein Anspruch, der rechtlich anerkannt, aber gesellschaftlich nicht eingelöst ist.
5. Forderungen der dgti für die nächsten Jahre
Die dgti fordert daher:
- Reform des Abstammungsrechts zur Anerkennung trans* Eltern.
- Eigenständige Entscheidungsmöglichkeit ab 14 Jahren ohne Zustimmungspflicht.
- Wegfall der Anmeldefrist.
- Klare Gültigkeit des Gesetzes für geflüchtete Personen.
- Konsequenter Schutz sensibler Daten in allen Registern.
- Verbindliche Schulungen für Verwaltung, Justiz und Medizin.
Fazit
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Lebensrealität vieler Menschen verbessert – aber es bleibt ein Gesetz mit Lücken. Zwei Jahre nach Inkrafttreten ist klar: Selbstbestimmung braucht mehr als ein Gesetz. Sie braucht gesellschaftliche Akzeptanz, politische Konsequenz und den Mut, Schutzlücken wirklich zu schließen.
Die dgti wird weiter dafür kämpfen, dass Selbstbestimmung nicht nur ein rechtlicher Anspruch bleibt, sondern gelebte Realität wird.

