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Von Julia Steenken Bereits vor seinem vollständigen in Kraft treten wird das SBGG durch diverse Standesämter nicht einheitlich ausgelegt. Teilweise werden eigene Anforderungen an die Anmeldung bzw. die folgende Erklärung gestellt. Zwar hat das zuständige Innenministerium mittels Rundschreiben einen Auslegungshinweis verbreitet, dieser war jedoch in Teilen inhaltlich falsch und wurde demzufolge auch diesbezüglich berichtigt bzw. zurückgenommen. Vor allem ist er nicht rechtsverbindlich. Jedes Standesamt, letztlich auch jeder Standesbeamte, kann „seine“ Auslegung erst einmal durchsetzen. Diese ist zwar einer gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg offen, aber das dauert und ist mühsam. Schon jetzt entwickelt sich bereits ein Streit über die gewählten Vornamen,
FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand September 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), tritt am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Ab dem 01.08.2024 kannst du bei dem Standesamt deiner Wahl anmelden, dass du deinen Geschlechtseintrag und deine(n) Vornamen ändern möchtest. Frühestens drei Monate später kannst du dann die Erklärung über die Änderungen abgeben.
Einladung zum 5. Qualitätszirkel Queere Bildung am 12.06.2024 Das Thema des Qualitätszirkel (QZ) Queere Bildung wird sein: „Das Selbstbestimmungsgesetz – Chancen für tin Schüler*innen” Wie wirkt sich das kommende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) für trans*-, inter*geschlechtliche und nicht-binäre Schüler*innen, Kinder und Jugendliche im schulischen Umfeld aus?Es wird Informationen zum SBGG sowie Gelegenheit zum Austausch, Strategiegespräch und Vernetzung geben. Termin: Mittwoch, der 12.06.2024, 18:00 – 19:30 Uhr Ort: Online über Microsoft Teams Anmeldungen bitte an über judit.grimm@dgti.org Der “QZ Queere Bildung” ist eine Informations-, Austausch- und Vernetzungsplattform für pädagogische Fachkräfte an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Judit Grimm (judit.grimm@dgti.org). Die Veranstaltung des Qualitätszirkel
Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis? Eine Einordnung v. Julia Steenken Ob es für Betroffene durch dieses Gesetz leichter geworden ist ihren Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, mag dahingestellt bleiben. Geschlechtszugehörigkeit: Berichtigt und nicht geändert Es ist wichtig festzuhalten das die Einträge berichtigt und nicht geändert werden. Dies mag vielleicht technisch kein Unterschied sein, sprachlich und inhaltlich sehr wohl. Menschen die dem trans* intergeschlechtlich und nicht-binären oder agender Spektrum (tina) zugerechnet werden bzw. sich diesem zugehörig wissen, haben einen nicht ihrer Lebenswirklichkeit und Selbsterleben entsprechenden Geschlechtseintrag. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1978 festgestellt, dass es eine Möglichkeit
Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das
Grußbotschaft von Fr. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, zum Jubiläum 25-Jahre dgti – Wir gestalten Zukunft.
Grußbotschaft von Hr. Sven Lehmann, MdB und Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zum Jubiläum 25-Jahre dgti – Wir gestalten Zukunft.
Grußbotschaft des Staatsministers Hr. Kai Klose, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration zum Jubiläum 25-Jahre dgti – Wir gestalten Zukunft.
Stellungnahme zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Unsere Beurteilung des Entwurfs: Die Abschaffung des Transsexuellengesetzes ist längst überfällig. Wir begrüßen, dass die Ampelkoalition eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Zukünftig soll allein die Selbstaussage durch eine Erklärung und zusätzliche Versicherung genügen, damit der Geschlechtseintrag und/oder der Vorname dem eigenen gelebten Geschlecht entsprechend angepasst werden. Gewählt werden kann ein vom zugewiesenen Geschlechtseintrag abweichender Eintrag (männlich, weiblich, divers, kein Eintrag). Die bisherige Regelung, trans* und nicht-binären Personen per se das Wissen über das eigene Geschlecht abzusprechen und fremd zu begutachten, wird damit abgelöst. Auch die Pathologisierung von inter*geschlechtlichen Menschen durch die ärztliche Attestierung einer
Wir gestalten Zukunft! – 25 Jahre dgti Schirmherrschaft: Sven Lehmann – Queer-Beauftragter der Bundesregierung Keynote: Ferda Ataman – Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Moderation: Janboris Rätz, Journalist*in Sven Lehmann zum Jubiläum der dgti: “Mut, Beharrlichkeit und Expertise – diese Eigenschaften verbinde ich mit der dgti. Seit 25 Jahren engagiert sie sich für die Selbstbestimmung, Anerkennung und Akzeptanz von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Seit 25 Jahren berät sie tin* Menschen mit ihren Fragen zum Coming-out und zur Transition. Seit 25 Jahren kämpft sie mit Stellungnahmen für das Bundesverfassungsgericht und die Politik gegen das demütigende TSG. Ich schätze die dgti sehr
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