Schlagwort: Selbstbestimmungsgesetz

Statement zur Causa Liebich
News

Wahlprogramm voller Transfeindlichkeit – CDU/CSU-Entwurf publik

Will die CDU/CSU für die Bundestagswahl mit transfeindlicher Ideologie am rechten Rand fischen? Der von Referent*innen im Konrad-Adenauer-Haus verfasste Entwurf des Wahlprogramms der CDU-CSU für die anstehende Bundestagswahl ist publik geworden. Wir sind entsetzt ob der klaren, transfeindlichen Agitation, die man sonst von US- republikanischen Hardlinern wie Gouverneur De Santis (mit dem mehrere Unions-Politiker*innen guten Umgang pflegen), aus Ungarn oder hierzulande von der AfD kennt. Gegen EU-Beschlüsse – purer Populismus Es wird sich für eine faktische Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) eingesetzt. Dies widerspricht Resolutionen des Europarats, einem Bundesratsbeschluss und der EU Equality Strategie für 2020-2025, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der

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Ergänzungsausweis
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Der dgti-Ergänzungsausweis: Warum er trotz Selbstbestimmungsgesetz immer noch wichtig sein kann

Seit dem 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Es erlaubt Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit ihrem offiziellen Geschlechtseintrag übereinstimmt, ihre Angaben durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Aber auch wenn das Gesetz diese Änderung erleichtert, ist das nicht für jede Person der richtige Weg — und das ist völlig in Ordnung. Der dgti-Ergänzungsausweis bleibt weiterhin ein hilfreiches und flexibles Werkzeug, das oft genau die Unterstützung bietet, die gebraucht wird. Was ist der dgti-Ergänzungsausweis? Der Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti) herausgegeben. Er enthält die selbstgewählten Daten wie Vorname, Pronomen

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Statement zur Causa Liebich
Allgemein

Gastbeitrag: Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin befürworte

Dr. Lara Werkstetter arbeitet seit etwa 10 Jahren niedergelassen in eigener Praxis und ist seit mehreren Jahren auf die therapeutische Begleitung von „transsexuellen“ – korrekter formuliert „transidenten“ – Menschen spezialisiert. Sie distanziert sich deutlich von Aussagen ihrer Kollegin Frau Dr. Kraus und nimmt fachlich Stellung zu den Themen Transidentität und Selbstbestimmungsgesetz. „In meiner therapeutischen Arbeit habe ich inzwischen dutzende transidente Menschen kennengelernt – also Menschen, die sich dem eigenen biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, sondern viele davon dem anderen Geschlecht und manche auch keinem („nicht-binäre Menschen“). Mit großer Verwunderung und einer gewissen Fassungslosigkeit habe ich den Artikel von Frau Dr.Ingeborg

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Feiern auf der Straße für das Selbstbestimmungsgesetz
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Hurra! Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich in Kraft

Heute ist ein Tag zum Feiern: Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich da! Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihre Geschlechtsidentität ohne das langwierige und belastende Prozedere des alten Transsexuellengesetzes anerkennen lassen. Dieser gesetzliche Durchbruch ist ein riesiger Schritt nach vorne, nicht nur für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Das neue Gesetz steht für mehr Respekt und Verständnis – und es sendet die Botschaft, dass die Identität eines jeden Menschen anerkannt und wertgeschätzt wird. Das Ende des Transsexuellengesetzes – Die Befreiung aus alten Zwängen Das Transsexuellengesetz (TSG), das seit 1981 galt, war für Betroffene

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Coming-out als transgender gegenüber dem/der Partner*in
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Tipps für dein Coming-out als trans* in der Partnerschaft: Wie du den Schritt wagst und was du beachten solltest

Das Coming-out als trans* Person ist ein bedeutsamer Moment – besonders, wenn es darum geht, es dem eigenen Partner oder der eigenen Partnerin mitzuteilen. Neben deiner Identität steht hier auch eure Beziehung auf dem Spiel. Doch wie gehst du diesen sensiblen Schritt an? In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Coming-out in der Partnerschaft respektvoll und einfühlsam gestalten kannst. 1. Den richtigen Moment finden Das Coming-out ist ein sehr persönlicher Schritt, der gut überlegt sein sollte. Es gibt keinen perfekten Zeitpunkt, aber es ist wichtig, dass du dich sicher und bereit fühlst. Schaffe eine ruhige, angenehme Atmosphäre, in der

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Gastbeitrag von Dr. Lara Werkstetter zum Selbstbestimmungsgesetz
Rechtliches

Stellungnahme zur geplanten Meldedatenverordnung in Bayern

Zu weitgehende „Verordnung zur Änderung der Meldedatenverordnung“ in Bayern geplant Die dgti wurde eingeladen, im Rahmen einer Verbändeanhörung Stellung zu nehmen zu der geplanten Änderung der Meldedatenverordnung (MelVO) in Bayern. Aus unserer Perspektive ist diese Änderung der Meldedatenverordnung grundsätzlich nicht in dem Maße zwingend notwendig wie vom bayrischen Staatsministerium des Inneren (StMI) angenommen. Wie in der Begründung richtig angeführt wird, ermächtigt §20a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG) die Meldebehörde ausdrücklich, Änderungen im Rahmen des Transsexuellengesetzes (TSG) regelmäßig mitzuteilen. Nach unserem Wissen erfolgen diese Meldungen auch. Wenn es in der Vergangenheit nicht zu einemNachführen der

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Selbstbestimmungsgesetz - Offenbarungsverbot
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Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie könnten endlich selbstbestimmt über Ihre eigene Identität entscheiden – ohne die Angst, unfreiwillig geoutet zu werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird dies für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen in Deutschland zur Realität. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist das Offenbarungsverbot, das den Schutz der Privatsphäre und der eigenen Identität stärkt. Doch was genau bedeutet das Offenbarungsverbot, und welche anderen wichtigen Regelungen bringt das Gesetz mit sich? In diesem Artikel erfahren Sie, wie das SBGG trans*, inter* und nichtbinäre Menschen schützt, welche Konsequenzen absichtliches Misgendern haben kann und wann Ausnahmen vom Offenbarungsverbot gelten. Schutz vor

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Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition
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Alle Formalitäten im Blick: Deine Checkliste für eine erfolgreiche Transition

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und erleichtert die rechtliche Transition für trans* Menschen in Deutschland erheblich. Du kannst nun deinen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern – ohne komplizierte Gerichtsverfahren oder teure Gutachten. Deine persönliche Checkliste Doch was kommt danach? Welche Dokumente müssen aktualisiert werden, und wen solltest du informieren? Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine rechtliche Transition vollständig und stressfrei abschließt. 1. Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens beim Standesamt Nach deiner Erklärung beim Standesamt wird deine Geburtsurkunde automatisch angepasst. Anschließend solltest du dafür sorgen,

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Einschätzung zur Vornamenswahl im SBGG
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SBGG: Das neue Selbstbestimmungsgesetz – eine erste Einschätzung zur Vornamenswahl

Von Julia Steenken Bereits vor seinem vollständigen in Kraft treten wird das SBGG durch diverse Standesämter nicht einheitlich ausgelegt. Teilweise werden eigene Anforderungen an die Anmeldung bzw. die folgende Erklärung gestellt. Zwar hat das zuständige Innenministerium mittels Rundschreiben einen Auslegungshinweis verbreitet, dieser war jedoch in Teilen inhaltlich falsch und wurde demzufolge auch diesbezüglich berichtigt bzw. zurückgenommen. Vor allem ist er nicht rechtsverbindlich. Jedes Standesamt, letztlich auch jeder Standesbeamte, kann „seine“ Auslegung erst einmal durchsetzen. Diese ist zwar einer gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg offen, aber das dauert und ist mühsam. Schon jetzt entwickelt sich bereits ein Streit über die gewählten Vornamen,

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FAQ zum SBGG
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FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand November 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), trat am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt

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