Zahlenspiele

Zahlenspiele, oder: Wo sind sie denn hin?

Eine Frage kommt jedes Mal recht früh, wenn man über Menschen redet, und bis etwa 2017 konnte man nur vage Antworten geben:

Wie viele seid ihr eigentlich?

Erstmalig gaben die beiden Artikel Lynn Conways von 2001 und 2007 uns stichhaltige Hinweise, dass es schon ein wenig mehr sind als gemeinhin behauptet wird. Schließlich führte das Williams Institute 2011, 2016 und 2021 landesweite repräsentative Befragungen in den USA durch und kam auf einen durchschnittlichen Bevölkerungsanteil von 0,6% der Menschen, die sich als „transgender“ definieren. Dabei wurden auch Unterschiede nach Bundesstaaten, Herkunft und Altersstruktur erfasst. Das Meinungsforschungsinstitut Gallup, ebenfalls aus den USA, ermittelte 2023 0,9% (2022: 0,72%, 2021: 0,7%). Das kanadische Statistikamt gibt 0,33% (2021) an. Unterschiede bestehen in der Altersspanne (USA ab 13, Kanada ab 15 Jahre). Gerade in diesem Altersbereich ist die Zahl der „ja“ Antworten besonders hoch. Auch die Frage, ob nicht-binäre Menschen gezählt wurden, spielt eine Rolle.

Die britische Office for National Statistics veröffentlichte die Ergebnisse eines Zensus aus dem Jahr 2021 für die Gebiete England und Wales: 0,5% ist der Anteil der Personen, die sich mit einem anderen als dem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht identifizieren.

Oft werden wir z.B. gefragt ob die multiethnische Zusammensetzung der Bevölkerung der USA es erlaubt, die Angaben auf die Verhältnisse in Deutschland zu übertragen. Unsere Antwort: Es gibt Unterschiede nach ethnischer Herkunft und zwischen den Bundesstaaten, die unterschiedliche Möglichkeiten zur rechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität haben.

Die ethnischen Unterschiede würden umgerechnet auf deutsche Verhältnisse nur einen Unterschied von weniger als 0,1% beim Anteil der trans* Personen ergeben. Bei den US Bundesstaaten kann man auf die Angaben derer schauen, die die Anerkennung der geschlechtlichen Identität ermöglichen und Antidiskriminierungsgesetze haben. Diese liegen statistisch im oberen Feld (0,5-0,8%). Wir als e.V. betrachten daher 0,6% als einen auch auf Deutschland übertragbaren Bevölkerungsanteil entsprechend ca. 498000 Menschen. Auf Basis der Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz (Verhältnis aller jährlicher Geburten zu TSG Verfahren im Jahr 2021) ergeben sich 0,41%. Die Übersicht dazu findet sich am Ende dieser Beitrags. 2016 veröffentlichte unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin Steffi Schaaf eine wissenschaftliche Auswertung aller bis 2016 ausgegebenen Ergänzungsausweise mit dem Titel „Es werden immer mehr…!“, die u.a. Rückschlüsse auf die Verfügbarkeit medizinischer Versorgung, Alter des Coming-Outs usw. geben kann.

Angeregt von diesen Berechnungen haben wir historisch sortiert zusammengetragen, was uns an vorliegt, und auch mal nachgerechnet.

In älteren medizinischen Fachbüchern werden 2000-6000 „Transsexuelle“ für Deutschland angegeben oder es sollen 5 pro 100000 Menschen in einer Studie aus den Niederlanden

(Arcelus, J./Bouman, W.P./Van Den Noortgate, W./Claes, L./Witcomb, G./Fernandez-Aranda, F. (2015): „Systematic review and meta-analysis of prevalence studies in transsexualism“. In: European Psychiatry. 2015, 30/6, S. 807-815)

sein, was ebenfalls 4800 Menschen für Deutschland entspräche und auf Menschen beschränkt sein soll, die die Diagnose „Transsexualität“ haben und medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig gibt das Portal Statista 2155 geschlechtsangleichende Operationen alleine für das Jahr 2020 an. Wie kann das sein?

Woher kommen also diese Zahlen, und wer hat ein Interesse daran, die Zahlen mal klein zu halten, wenn es um angeblich „echte Transsexuelle“ geht, oder sie aufzublähen, wenn man einen „Trans Hype oder Trans Boom“ als Schreckgespenst an die Wand malen will? Und wie viele sind wir denn nun? Wer wird eigentlich gezählt?

Eine gute Frage, denn so einfach ist die nicht zu beantworten.

Transsexualität, Transidentität und Transgender sind nach den meisten Definitionen nicht dasselbe. Es gibt mittlerweile keine allgemein anerkannte und tragfähige Definition auch nur einer dieser Begriffe mehr. Wir bevorzugen daher als Sammelbegriff transgeschlechtlich oder trans*, nicht als Neuschöpfung sondern als Platzhalter für alles was den Genderstern hinter trans ersetzen kann.

Die eine trans* Person braucht keine, die andere viele chirurgische Eingriffe, jeder wird einzeln als geschlechtsangleichende Operation gezählt, daraus lässt sich jedoch eindeutig nicht der Zahl der trans* Personen insgesamt ermitteln.

Das Trans* -Spektrum ist recht breit, und reicht von gelegentlichen Cross-Dressern, die ihre andersgeschlechtlichen Anteile zeitweise ausleben wollen, bis zu Menschen, welche die Geschlechtsrolle vollständig wechseln, und die sämtliche sozialen, medizinischen und juristischen Maßnahmen (letztere umfassen Vornamens- oder Personenstandsänderung) in Anspruch nehmen. Die in Deutschland abzulösende ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation) macht es sich noch sehr einfach, und kennt nur „Transsexuell“ (TS) und „Transvestiten“ (Cross-Dresser, CD), und dazwischen gibt es einfach nichts. Was, gelinde gesagt, ja nicht ganz richtig ist. Jedoch haben lange Zeit, und teilweise ist es noch heute so, nur jene Menschen, die zumindest sagten, dass sie alle Maßnahmen wollten, und ihr Geschlecht im binären Sinne verstünden, überhaupt irgendwelche Maßnahmen erhalten. Und es wurden entsprechend auch nur diese Menschen irgendwo wenigstens ansatzweise gezählt. Diese Menschen wurden, mit Ausnahme derer, die Merkmale von aufwiesen, als transsexuell bezeichnet.

Bestimmte Körpermerkmale sagen für sich alleine nichts über die geschlechtliche Selbstzuordnung aus. Intergeschlechtlichkeit (DSD – Differences of Sexual Development / Varianten der geschlechtlichen Entwicklung) und Trans* können daher auch ein und dieselbe Person betreffen.

Es ist anhand der vorliegenden Daten ohnehin nicht möglich, jene mit DSD aus denen heraus zu filtern, welche in TS-Statistiken enthalten sind. In den meisten Publikationen aus dem medizinischen Bereich wird man als „transsexuell“ eingestuft, sobald man selbstbestimmte chirurgische Eingriffe hat oder anstrebt (genitalangleichende OP (GA) für trans*Frauen, mindestens Mastektomie für trans*Männer). Was man ist, wenn man zwar vollständig die Geschlechtsrolle wechselt, jedoch diese Eingriffe nicht will, darüber besteht schon keine Einigkeit mehr, weder unter Medizinern, noch unter trans* Menschen. (Die Adjektive „trans* Menschen“, „trans* Mann“ und „trans* Frau“ umgehen dieses Problem.) Aus diesem Grunde befinden sich in diesem Text einige Male Anführungszeichen um das Wort „Transsexuell“. In diesen Fällen ist zweifelhaft, ob diese Menschen, von denen die Rede ist, die am meisten verbreiteten Definitionen von „Transsexualität“ unbedingt erfüllen müssen, auch wenn viele es vermutlich tun.

Für die bekannten Statistiken gezählt jedenfalls werden meistens jene Menschen, welche chirurgische Eingriffe machen lassen oder machen lassen wollen. Und das Ergebnis wird dann meistens als „die Anzahl der transsexuellen Menschen“ verkauft. Das ist aber selbst dann unsinnig, wenn man solche Menschen tatsächlich grundsätzlich als transsexuell betrachtet. Denn, so der momentane Stand der Wissenschaft, falls ein von der Zuweisung bei der Geburt abweichendes erlebtes Geschlecht nicht schon angeboren ist, ist sie jedenfalls bereits im Kleinkindalter manifest. Zwischen diesem Zeitpunkt und dem Zeitpunkt, wo die betreffende trans* Person einen chirurgischen Eingriff anstrebt, ist dieser Mensch aber ja nicht weniger trans*. Dazu kommen jene, welche zwar vielleicht den Eingriff gerne hätten, ihn aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anstreben. Z.B. andere Krankheiten, die einen solchen Eingriff verbieten. Oder man fühlt sich zu alt dafür, oder es ist einem dieses Ergebnis den Aufwand einfach nicht wert. Oder er ist für einen persönlich überflüssig, etwa weil man als Transmann so kleine Brüste hat, dass man damit auch ohne jeden Eingriff problemlos in die Sauna gehen kann. Und so weiter.

Die Anzahl der Menschen, bei denen ein geschlechtsangleichender Eingriff durchgeführt wurde oder die ihn anstreben, ist also keineswegs gleichzusetzen mit der Anzahl derer, die trans* sind; erst recht nicht mit der Anzahl derer, welche die Geschlechtsrolle wechseln (wollen), auf die jedoch die meisten Definitionen von „transsexuell“ nicht zutreffen.

Nun sind jedoch in den letzten 10-15 Jahren auch ganz offen immer mehr nicht-binäre Menschen sichtbar geworden, welche zwar die Geschlechtsrolle vollständig wechseln wollen, sich jedoch nicht als Mann bzw. Frau verstehen, sondern als etwas anderes; die also ihr Geschlecht nicht in einem binären Rahmen verstehen. Und sie wollen gar nicht das ganze Paket der Maßnahmen. Personenstandsänderungen nicht-binärer Personen nach „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag sind möglich. Medizinische Maßnahmen werden jedoch durch die des Medizinischen Dienstes (Stand 2020) und die derzeitige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (B 1 KR 16/22 R) fast unmöglich gemacht.

Diese Menschen sind, versucht man eine Statistik über „Transsexuelle“ zu erstellen , ein kleines Problem. Zählt man z.B. wie Lynn Conway in ihrem ersten Artikel nur jene, die eine genitalangleichende Operation haben, fallen davon etliche raus, weil sie keine wollen. (Transmänner lassen diesen Eingriff ohnehin eher selten machen, weil die Ergebnisse sie nicht zufriedenstellen, unabhängig davon, ob sie den Eingriff – gäbe es bessere Ergebnisse – gerne hätten, gäbe es bessere Ergebnisse.) Gleiches gilt für jede andere einzelne Maßnahme. Die andersgeschlechtliche Hormontherapie wäre vielleicht ein brauchbarer Ansatz, wenn auch nicht 100% präzise. Nur, die zählt niemand. (Es wird überhaupt sehr wenig gezählt, mehr dazu unten.) Die nahezu einzigen Zahlen, die erhältlich sind, zählen also „Transsexuelle“. Es ist aber nicht sicher, wie viele dieser Gezählten tatsächlich der ja meist sehr engen Definition von „transsexuell“ entsprechen, und wie viele, um überhaupt juristische oder medizinische Maßnahmen zu erhalten, nur behaupteten, transsexuell zu sein. Hinreichend gesichert ist jedoch, dass viele Menschen, insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre, welche die Geschlechtsrolle dauerhaft gewechselt haben, nicht mitgezählt wurden. Dies lässt es sehr wahrscheinlich werden, dass die tatsächlichen Zahlen noch um einiges höher sind als das, was wir hier anführen können. 
Ein Beispiel für eine Person, die kaum in irgendeiner der bisherigen Statistiken auftauchen dürfte, ist etwa jemand, der nur Hormone nimmt und ansonsten keine medizinischen Maßnahmen wünscht, und

in Deutschland etwa einen neuen Namen „nur“ als Künstlernamen annimmt, oder bereits einen „verwechselbaren“, wenn auch nicht offiziell geschlechtsneutralen hat. In angelsächischen Ländern ist das Ändern des Vornamens so einfach, dass es darüber gar keine Statistik gibt, auch keine, welche aufzählt, welche Namensänderung „geschlechtswechselnd“ war.


Ein Wort im Voraus, betreffs Transmänner bzw. des Verhältnisses trans* Männer zu trans *Frauen. Viele Berichte sprechen zwar über „Transsexuelle“, reden dann aber nur von trans* Frauen. Andere sprechen allgemein über trans* Personen und geben kein Verhältnis an. Oder aber sie sprechen, wie Conways erster Artikel, bewusst nur über trans* Frauen; da dort die genitalangleichenden Operationen an trans* Frauen gezählt wurden.

Die dgti geht über alle Altersgruppen betrachtet b.a.w. von einem Verhältnis von 1:1 plus nicht-binäre Menschen aus, und zwar aus folgenden Gründen: Betrachtet man über den gesamten Zeitraum Untersuchungen über das Verhältnis, fällt auf, dass sich dieses immer mehr auf 1:1 zubewegt: Frühe Zahlen geben etwa einen Transmann auf sechs Transfrauen an, dann werden es 1:4, dann 1:2,x, mittlerweile zeigen neuere Untersuchungen auch schon einmal 1,5:1 in den unteren Altersgruppen. Der Anteil nicht-binärer Personen, die einen Ergänzungsausweis bei der dgti bestellen beträgt ca. 30%. Das liegt unter anderem daran, dass sich nicht-binäre Personen häufiger erklären müssen als binäre trans* Personen.

Seine Ursache hatte dieses ursprüngliche Missverhältnis vermutlich darin, dass erstens zunächst die Medien, und auch Fachpublikationen, nahezu ausschließlich über trans*Frauen berichteten, so dass viele trans*Männer annahmen, für sie gäbe es nichts. Zweitens haben „Frauen“ auch eine wesentlich größere Bandbreite sozialer Möglichkeiten, so dass ein trans*Mann sein Unbehagen in seiner Geschlechtsrolle oft länger und besser kompensieren konnte. Drittens jedoch beinhalteten einige dieser Rollen einen großen sozialen anti-männlichen Druck und eine enge Einbindung in diese soziale Rolle, dies war insbesondere in lesbischen und/oder feministischen Kreisen der Fall. Erst in den letzten Jahren war es überhaupt möglich, die Geschlechtsrolle zu wechseln und dennoch diesem alten Umfeld mindestens teilweise verbunden bleiben zu können, was entsprechend zu einer recht großen Anzahl von Geschlechtsrollenwechslern aus diesem Umfeld führte. Grade diese Menschen jedoch entsprechen sehr häufig gerade nicht dem Standard-Bild eines „transsexuellen Mannes“.


Die Zahlen

Die 7.000:

Fangen wir mal bei den niedrigeren Zahlen an: Woher die „7000 Transsexuellen“ kamen, wissen wir. Eine einfache Rechnung: Mitte der 1990er wurde in einem Artikel über die ersten 10 Jahre Transsexuellengesetz gesagt, dass es 3500 Namens- und Personenstandsänderungen in diesen 10 Jahren (also von 1980-1990) gegeben hätte.2 Um die Jahrtausendwende rechnete also jemand ganz clever, daß es dann wohl mittlerweile um die 7000 gewesen sein müssten. Das allein stimmte aber schon aus mehreren Gründen nicht:

Während die 3500 angeblich auf Angaben der Gerichte beruhten, behaupteten zuständige Richter später, dass sie nicht nur keine aktuellen Zahlen hätten, sondern dass an ihrem Gericht nie gezählt worden wäre. Außerdem gab es gerade bis in die 1990er Jahre einige Gerichte, welche TSG-Verfahren durchführten, obwohl sie für diese gar nicht zuständig waren; diese Gerichte wurden natürlich niemals angefragt, wie viele Verfahren sie denn bearbeitet hätten. Man darf also schon an den 3500 zweifeln. Aber selbst wenn diese in etwa stimmen:

Keinen Anspruch auf TSG-Verfahren, oder nur unter sehr seltenen Umständen, hatten nichtdeutsche Staatsbürger, immerhin damals nahezu 6 Millionen Menschen. (Das wurde erst 2008 geändert.)

Bis 1982 konnten Personen unter 25 Jahren nicht die Personenstandsänderung, bis 1993 nicht die Vornamensänderung alleine beantragen. Von diesen kamen also nach 1990 auf jeden Fall noch etliche hinzu.

Die Kriterien, nach denen jemand „hinreichend transsexuell“ war, um in den Genuss einer Namens- oder Personenstandsänderung zu kommen, lockerten sich im Laufe der Jahre. So wurde etwa nicht mehr nahezu zwangsläufig eine Transfrau, welche es wagte, (Damen-)Hosen beim Gutachterbesuch zu tragen, mit drei Jahren altem Vornamen bestraft, weil TSG-Anträge wegen so etwas abgelehnt wurden, und was dergleichen Scherze mehr waren. Auch das trug zu einer Steigerung der erfolgreichen Verfahren bei.

Unabhängig von den genannten Phänomenen und auch TSG-Verfahren, aber natürlich sich auf diese auswirkend, war die Tatsache, dass alle mit dem Thema befassten Einrichtungen, einschließlich einiger Gerichte, berichteten, dass seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre die Anzahl der Menschen, welche sich an diese Einrichtungen (Beratungsstellen, Ärzte, Vereine usw.) wandten, stark anstieg. Und zwar nicht nur die Zahl der nicht-standard-transsexuellen Menschen, sondern auch die Anzahl derer, welche die Kriterien für TS erfüllten. So berichtete ein Richter Ende der 1990er, dass er früher vielleicht ein bis zwei TSG-Verfahren die Woche bearbeitete, und mittlerweile jeden Tag mindestens zwei habe. Das ist mindestens das Fünffache! Und niedriger sind die Zahlen nirgends geworden seitdem, eher noch höher.

Dazu kommt, dass selbst wenn die 3500 richtig gewesen wären, und dann die 7000 um die Jahrtausendwende gestimmt hätten (was sie nicht haben), wären es 2008 in Deutschland 9800 transsexuelle Menschen, und nicht 2000-7000.

Warum allerdings von den so lange genannten“7000 Transsexuellen“ nochmals einige Tausende verloren gingen, das wissen wir auch beim besten Willen nicht.

Zum Vergleich mit den untenstehenden Rechnungen, 7000 Transsexuelle entsprechen einer Gesamtprävalenz von 0,08:100.000 oder 1:117.000.

Doch ein paar mehr?

Aber könnte es vielleicht doch noch ein paar mehr als die 2000-7000 Transmenschen in Deutschland geben? Doch, ja, ein paar mehr liegen nahe. Nach den vorliegenden Zahlen etwa das 10-fache, um genau zu sein, und das ist nur die (Mindest-)Anzahl derer, welche vollständig die Rolle wechseln und operative Eingriffe in Anspruch nehmen (wollen).

Ein Wort zu den Begrifflichkeiten: Inzidenz beschreibt das Auftreten eines Phänomens in einem bestimmten Zeitraum, also etwa die Anzahl der genitalangleichenden Operationen oder der Anträge auf TSG-Verfahren pro Jahr. Prävalenz beschreibt die Anzahl der Menschen, auf die ein bestimmtes Phänomen zutrifft im Verhältnis zur relevanten Bevölkerungszahl. Eine Inzidenz etwa von 490 „Umwandlungsanträgen“ (siehe unten) ergibt eine Gesamtprävalenz von 45:100.000 oder etwa 20.000 Menschen zwischen 18 und 65, welche solche Anträge gestellt haben oder vermutlich stellen werden. Sehr genau geht Lynn Conway auf die damit zusammenhängenden Fragen und Berechnungen in ihrem Artikel von 2007 ein.

Lynn Conways Artikel

Wie oben angegeben, gibt es zwei Artikel von Lynn Conway zur wahrscheinlichen (Mindest-)Anzahl von Transmenschen.

2001, „Wie häufig tritt Transsexualität auf?“

Hier zählt Lynn Conway die Anzahl der genitalangleichenden Operationen bei Transfrauen in den USA und rechnet von da aus hoch. Zu bedenken ist bei diesen Zahlen, dass in den USA die Kosten für diese Eingriffe nicht von den Krankenversicherungen übernommen dass, die Zahlen also mit Sicherheit in Deutschland höher liegen. Auch andere Faktoren, wie etwa der dortige völlig unzureichende rechtliche Schutz vor Diskriminierung, dürften die Zahl hier höher liegen lassen.

Aus den Zahlen der durchgeführten Operationen (die natürlich über die Jahre gestiegen sind) errechnet Conway eine Gesamtprävalenz von bereits operierten Transfrauen von 1:2500. Sie schätzt weiterhin, dass die Anzahl der „transsexuellen“ Frauen 3-5 Mal höher liegt, sich also insgesamt ein Wert von mindestens etwa 1:500 ergeben würde.

Sie schätzt „jährlich irgendwo zwischen 1.500 und 2.000 MzF-GA-Operationen an Bürgern und Einwohnern der USA“.

Durch diese Zahlen und andere Erhebungen kommt sie auf ähnliche Werte.

Die 1:2500 stimmen mit den P29b-Zahlen (siehe unten) von etwa 1:2300 hinreichend überein. Würden sich die 1:500 ebenfalls für Deutschland bestätigen, und wir halten das nicht für unmöglich, hätten wir alleine nach diesen Zahlen in Deutschland 160.000 Transmenschen, die zumindest den Wunsch nach medizinischen Maßnahmen hegen.

2007, “On the Calculation of the Prevalence of Transsexualism”

In ihrem Artikel von 2007 schaut sich Conway unbestrittene Zahlen an, nämlich die häufig zitierten früheren Untersuchungen. Allerdings tut sie das sehr genau, und stellt zunächst einmal fest, wer überhaupt gezählt wurde (Menschen, die Hilfe suchten, oder solche, die den sozialen Wechsel absolviert hatten, solche, die Hormone bekamen, oder solche, welche geschlechtsangleichende Operationen hatten/anstrebten), und vor allem schaute sie genau hin, ob diese Zahlen jetzt eine Inzidenz beschreiben sollten, oder eine Prävalenz. Denn auch wenn man 20 Jahre alle Menschen zählt, wird etwa die Anzahl der Menschen mit GA (oder einem der anderen Kriterien) immer noch nicht die Anzahl der „transsexuellen“ Menschen in einer Gruppe sein.

Erst nachdem sie diese Zahlen analysiert hat, rechnet sie diese in Gesamtprävalenzen für jede Studie um. (Die dahinterstehenden, nicht ganz trivialen Methoden sind im Artikel ausführlich erklärt.) Am Ende ergibt die Zusammenfassung dieser Daten folgendes:

Zahlen aus den 1980ern und später ergeben, dass die Anzahl der Transfrauen, welche operative Eingriffe haben oder zum Zeitpunkt der Zählung aktiv anstreben, mindestens zwischen 1:2000 und 1:4500 liegen, die der Transmänner zwischen 1:5500 und 1:8000. Daraus ergibt sich für Conway ein Gesamtanteil „transsexueller“ Frauen von 1:1000 bis 1:2000. Eine vergleichende Zahl für Transmänner gibt sie nicht an, aber wie bereits gesagt, unserer Erwartung nach wird das Verhältnis TM:TF spätestens in naher Zukunft ohnehin bei 1:1 angekommen sein.
Neuere Studien aus Thailand, den USA und dem Vereinigten Königreich legen noch höhere Zahlen nahe, nämlich 1:500.

Conway nimmt auch an, dass die Anzahl von transgender Menschen jene der transsexuellen Menschen nochmals um ein 10-faches übersteigt, wobei man dann bei mindestens 1:100, also einem Prozent der Bevölkerung, wäre. Leider schreibt Conway an keiner Stelle, was denn der Unterschied zwischen Transgender und Transsexualität für sie ist, man kann höchstens ihrem 2001er Artikel entnehmen, dass sie „Cross-Dresser“ mindestens teilweise dazuzählt. Leider gibt sie im selben Artikel die Zahl der Crossdresser in der Bevölkerung mit 2-5% an, kann also offensichtlich nicht alle CDs zu den „Transgendern“ zählen.

Vermutlich zählt sie zu den Transsexuellen jene, welche letztendlich geschlechtsangleichende Operationen anstreben, und alle anderen, die nicht nur gelegentlich in einer anderen Geschlechtsrolle leben, als Transgender. Leider würde sich diese Unterscheidung empirisch nicht bestätigen lassen, weil es sowohl Menschen gibt, die sich als transsexuell betrachten und keine geschlechtsangleichenden Operationen anstreben, als auch Menschen, die sich explizit als nicht-transsexuelle transgender Menschen betrachten, derartige Eingriffe aber wollen oder brauchen. Aber das Definitionsproblem, welches ja ein Allgemeines ist, und welches bereits angesprochen wurde, werden wir an dieser Stelle nicht klären können.

Anmerkung: Im Folgenden haben wir uns vorliegende Zahlen genommen und selbst gerechnet. Die errechneten Zahlen haben wir dann kaufmännisch gerundet, denn Angaben wie „31.155 ‚transsexuelle‘ Menschen in Deutschland“ täuschen eine Genauigkeit vor, die schlicht nicht gegeben ist.


P29b

Kurz als P29b wird bezeichnet der „Abschlussbericht der Projektgruppe P 29 b „Behandlungsmaßnahmen bei Transsexualität“ von 2001, der im Auftrag des (der übergeordneten Stelle der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, MDKs) erstellt wurde. Dieser wurde beim Erscheinen, nicht ohne Grund, in der Luft zerrissen; einige Autoritäten, von denen Artikel in dieser Studie publizierten, haben sich zum Beispiel öffentlich dagegen verwahrt, mit selbiger in Verbindung gebracht zu werden. Jedoch liefert die P29b einen Satz interessante Zahlen:

Zitat:
„Diesen Zahlen (Anmerkung: Es wurden vorher die bekannten Zahlen früherer Untersuchungen angeführt) sollte zur besseren Einschätzung der Relevanz des gutachterlichen Problems die „Inzidenz“ der Umwandlungsanträge pro Jahr gegenübergestellt werden, die im MDK eingehen:“

50 pro Jahr in Nordrhein (9,5 Mio. Einwohner)
38 pro Jahr in Westfalen-Lippe (8,5 Mio. Einwohner)
80 pro Jahr in Berlin (3,4 Mio. Einwohner)* 
30-40 pro Jahr in (12 Mio. Einwohner)

* Anmerkung im Original: Mobilitätsproblem! Viele Transsexuelle erhoffen sich günstigere richterliche Entscheidungen über ihre Anträge zur Vornamens- bzw. Personenstandsänderung und verlegen ihren 2. Wohnsitz deswegen nach Berlin. 
Anmerkung des Autors: Beim schon damals guten Ruf des MDKs in Berlin muss man das für Operationsanträge nicht unbedingt annehmen.

Diese Zahlen, für die auch nicht das Jahr angegeben wird, in dem sie erhoben wurden (das Jahr 2000 scheint wahrscheinlich, eventuell auch 1999 oder 1998), differenzieren leider nicht nach der Art der „Umwandlungsanträge“, aber wir gehen davon aus, dass es selten sein dürfte, dass jemand zwei Anträge für zwei „Umwandlungen“ innerhalb eines Jahres stellt, und damit tatsächlich jeweils verschiedene Transmenschen erfasst wurden, und nicht mehrfache Anträge einer Person. Übrigens kommen uns einige dieser Zahlen etwas niedrig vor, aber rechnen wir einmal nur mit diesen weiter.

Die P29b schließt aus den anderen angegebenen Zahlen, dass sich eine Jahresinzidenz von 0,18:100.000 ergibt, eine 10-Jahres-Prävalenz von 2,1:100.000 und, aus einem nicht näher genannten Grund, „dass bei Vernachlässigung privat erbrachter Leistungen nur etwa jeder dritte vom MDK Begutachtete die Behandlung bis zur Vornamens- bzw. Personenstandsänderung weiterführt.“ (Wobei der letzte Satz nicht einmal Sinn machen würde, wäre eine Grundlage dafür angegeben. TSG-Verfahren sind keine Behandlung, die Vornamensänderung hat oft schon stattgefunden, wenn Operationen beantragt werden, und es werden vermutlich die TSG-Zahlen von 1980-90 mit den OP-Antragszahlen von ungefähr 2000 verglichen.)

Überlässt man das Rechnen jedoch nicht den Autoren der P29b (besser ist das wohl), ergeben sich etwas andere Zahlen:

Etwa 200 Anträge für 33,4 Millionen Einwohner wurden also gestellt, das ergibt etwa 490 Anträge für 82,3 Millionen Einwohner in 2000. Allerdings muss man von diesen 82,3 Millionen zwei Gruppen abziehen: Die nicht gesetzlich Versicherten, etwa 15%. Und die Altersgruppen unter 18 und über 65, denn in diesen Altersgruppen werden bis heute nur sehr wenige Anträge gestellt, im Jahr 2000 waren es noch weniger, und diese wenigen, so sie überhaupt existieren, würden durch die (nicht berücksichtigten) Selbstzahler mehr als ausgeglichen. Gesetzlich versichert und 18-65 Jahre alt waren in 2000 etwa 45,9 Millionen Menschen. 490 Anträge auf 45,9 Millionen ergibt eine Jahresinzidenz von etwa 0,94:100.000, das heißt, etwas weniger als eine Person pro 100.000 Einwohner stellte einen „Umwandlungsantrag“. Schon ein wenig mehr als 0,18;100.000, nicht wahr, nämlich mehr als das 5-fache. Nun ist man auch schon vorher – und bleibt nachher – trans*. 0,94:100.000 neue Transmenschen pro Jahr ergeben also eine Gesamtprävalenz von 45:100.000 (oder etwa 1:2300) in dieser Altersgruppe, oder 20.000 Personen in dieser Altersgruppe. Da man aber ja nicht davon ausgehen kann, dass nur weil keine „Umwandlungsanträge“ gestellt werden, es keine Transmenschen in den anderen Altersgruppen oder unter den privat Versicherten gibt, ergibt sich eine Gesamtzahl von 36.000 Menschen, die Umwandlungsanträge gestellt haben, aller Wahrscheinlichkeit nach stellen werden, oder gestellt hätten, würde sie sich nicht schon zu alt dafür fühlen.


Anzahl der TSG-Verfahren

In der Drucksache 14/9837 des Deutschen Bundestages, der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Schenk und der Fraktion der PDS (Drucksache 14/9789) Situation von Transidenten in Recht und Gesellschaft finden sich folgende Zahlen zu TSG-Verfahren: Zitat:
Die Entwicklung ab 1991 lässt sich derzeit nur aus den Geschäftsübersichten der Amtsgerichte ablesen. Danach ergibt sich folgende Übersicht (Verfahren nach § 1 und § 8 TSG, 1991 bis 1994 nur alte Bundesländer):

1991199219931994199519961997199819992000
265311389435400457447507541722

Ganz sicher, dass die Zahlen 100%ig stimmen, sind wir uns nicht, denn es erscheint seltsam, dass, obwohl bis 1994 nur die Zahlen der alten Bundesländer, und ab 1995 die Zahlen der gesamten Bundesrepublik vorliegen, die Zahlen 1995 niedriger sind als jene von 1994. Vergleiche auch die Aussage einiger Richter, bei ihnen würden TSG-Fälle nicht gezählt.

Weiterhin ergibt sich das Problem, dass nicht nach Verfahren nach §1 und §8 getrennt wird, und da es verschiedene Möglichkeiten gibt, diese zu kombinieren (oder auch nicht), ist es schwer, die Zahl der Antragsteller abzuschätzen. (Also etwa zwei Anträge, einer nach §1, einer nach §8. Oder ein Antrag auf §1 mit Vorabentscheid nach §8. Oder gleich ein Antrag nach §8, ohne jemals §1 beantragt zu haben. Oder es wurde nie ein Antrag nach §8 gestellt, etwa weil die entsprechenden medizinischen Maßnahmen nicht durchgeführt wurden, oder eine existierende Ehe erhalten werden sollte.)

Versuchen wir dennoch, diese Zahlen einmal auf die Gesamtprävalenz umzurechnen, und schätzen wir dazu, dass etwa die Hälfte der Antragssteller zwei getrennte Anträge stellen, während die andere Hälfte nur einen Antrag stellt. Dann müssten wir jeweils 75% der angegebenen Zahlen nehmen. Nehmen wir ebenfalls nur die Zahlen nach 1994, also die Zahlen, welche die gesamte Bundesrepublik abdecken. Als relevante Bevölkerungsgruppe mögen deutsche Staatsbürger gelten zwischen 18 und 70. Anträge von Jüngeren waren zwar zu dieser Zeit möglich, aber mehr als selten, ebenso wie bis heute Anträge von über-70-jährigen. Wir rechnen mit einem Ausländeranteil von konstant 10%.

Damit ergeben sich für die Jahre 1995-2000 3074 Anträge und damit 2305 Antragssteller oder durchschnittlich 384 pro Jahr. Die relevante Bevölkerungsgruppe würde durchschnittlich 58 Millionen zählen. Das ist also eine Jahres-Inzidenz von 0,66:100.000 oder eine Gesamtprävalenz von 38:100.000 bzw. 1:2600. Das ergäbe auf die Bevölkerungszahl von etwa 82 Millionen umgerechnet 31.000 „transsexuelle“ Menschen in Deutschland.

Ergänzungsausweise der dgti Wie viele andere mit dem Thema Befasste auch, hat die dgti (bzw. haben ihre Mitglieder) seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre einen merklichen Anstieg der Fallzahlen festgestellt. Zwar sind die folgenden Zahlen der in den Jahren 2001 bis 2007 ausgestellten dgti-Ausweise nicht sehr aussagekräftig, was die absoluten Zahlen von Transmenschen angeht, sie zeigen aber den Trend. Zwar existiert der Ergänzungsausweis bereits seit 1998, aber man muss wohl davon ausgehen, dass auch ein derartig nützliches Papier eine gewisse Zeit brauchte, um bekannt zu werden.

2002200320042005200620072008
10911913414013615386
bis Juli, zu erwarten sind also etwa 170

Steigerungsmöglichkeiten

Aus den beiden Zahlenreihen der Gerichtsverfahren und den Zahlen der von der dgti ausgestellten Ergänzungsausweise (auch wenn beide Datensätze ansonsten kaum vergleichbar sind) ergibt sich etwas sehr deutlich: Nämlich eine kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen. Die Anzahl der TSG-Verfahren ist in den Jahren 1991-2000 jährlich um 12,4% gestiegen, in den (gesamtdeutschen) Jahren 1995-2000 um 13,1%. Die Anzahl der ausgestellten Ergänzungsausweise ist in den Jahren 2002-2008 durchschnittlich um 7,8% gestiegen. Dies dürfte sowohl auf die Tatsache zurückzuführen sein, dass Trans gesellschaftlich akzeptierter wird, als auch auf die Tatsache, dass sämtliche Verfahren, ob medizinisch oder juristisch, immer mehr jenen zugänglich sind, welche nicht der Standard-Definition von Transsexualität entsprechen — wenn auch häufig nur mit Kniffen und Tricks.

Entsprechend muss man davon ausgehen, dass die Gesamtzahlen, die sich aus älteren Untersuchungen ergeben, zu niedrig sind und dass man halbwegs korrekte Zahlen erst dann bekommen können wird, wenn sich die Zahlen einpendeln. Rechnet man etwa mit einer Steigerung der Fallzahlen von jährlich 10%, was realistisch scheint, müsste man davon ausgehen, dass etwa die P29b-Zahlen von 2000 heute um mindestens 80% höher wären, es wären also nicht mehr 45:100.000 (oder etwa 1:2300) und damit 36.000 Menschen, die in ihrem Leben „Umwandlungsanträge“ stellen würden, sondern 80:100.000, oder etwa 1:1250, und damit etwa 66.000 Personen, die das tun, getan haben, oder tun werden.

Und wir haben jedenfalls nicht den Eindruck, dass die Zahlen sich langsam einpendeln. Insofern könnte sich noch ergeben, dass bereits in den frühen 1990er Jahren Cornelia Klein von Transidentitas e.V. keineswegs so übertrieb, wie es damals viele behaupteten (und viele heute noch behaupten), als sie von „vielleicht 100.000 Transidenten in Deutschland“ sprach.

Und noch einmal alle Zahlen zusammen: Es handelt sich jeweils um Mindestzahlen „transsexueller“ Menschen in Deutschland, bzw. bei den Conway-Zahlen um Zahlen aus den USA und diversen Studien aus diversen Ländern

QuelleGezählt wurdenim ZeitraumAnteil TGesamtzahl T
unbekannt„Transsexuelle in Deutschland“bis 2000 ?1:1170007000
Conway 2001Durchgeführte GA-Operationen Transfrauen USAbis 20011:250033.000
Conway 2007Diverse aufbereitete Statistiken in den USA1980er – 20061:1000 – 1:200082.000 – 41.000
P29b„Umwandlungsanträge“ in Dvermutlich 20001:230036.000
TSG-VerfahrenTSG-Verfahren in D1995-20001:260031.000
P29bmit oben beschriebener Steigerung in Dheute, geschätzt1:125066.000
TSG-VerfahrenTSG-Verfahren in D / zu Geburten p.a.20191:300274.000
Williams InstitutePersonen ab Alter 13 in den USA, die sich als transgender identifizieren20111:334700.000
Williams InstitutePersonen ab Alter 13 in den USA, die sich als transgender identifizieren20161:1671.400.000
GallupPersonen ab Alter 18 in den USA, die sich als transgender identifizieren20201:1671.400.000
GallupPersonen ab Alter 18 in den USA, die sich als transgender identifizieren20211:1431.633.333
TSG- VerfahrenTSG-Verfahren in D / zu Geburten p.a.20211:244339.400
Identifikation ZensusPersonen ab Alter 15 in Kanada, die sich einem anderen als dem Geschlecht bei Geburt zugewiesen einordnen20211:300101.000
Identifikation ZensusPersonen ab Alter 16 in England und Wales, die sich einem anderen als dem Geschlecht bei Geburt zugewiesen einordnen20211:200262.000
Identifikation
Zensus
Personen ab Alter 18 in den USA, die sich einem anderen binären Geschlecht als dem bei Geburt zugewiesen einordnen20211:1671.400.000
Identifikation
Zensus
Personen ab Alter 18 in den USA, die sich als nicht-binär oder agender einordnen20211:583.960.000
Williams InstitutePersonen ab Alter 13 in den USA, die sich als transgender identifizieren20211:1671.400.400
GallupPersonen ab Alter 18 in den USA, die sich als transgender identifizieren20231:1112.100.000
Tabelle für internationale Umfragen und amtliche Statistiken

Und noch ein Satz ganz anderer Zahlen:

Folgende Zahlen kamen auf gänzlich anderem Wege zustande (und sind deswegen getrennt aufgeführt): Es wurde in den Niederlanden eine allgemeine Umfrage mit 4170 TeilnehmerInnen zur sexuellen Gesundheit gemacht, in der die TeilnehmerInnen auch nach ihrem Geschlechtsempfinden gefragt wurden. Es handelt sich also nicht um Menschen, die sich in irgendeiner Form selber Hilfe gesucht hatten, wie in den obigen Zahlen.

0,5% der Bevölkerung fühlen sich nach dieser Studie nicht ihrem Geburtsgeschlecht, sondern dem anderen Geschlecht zugehörig. Das sind 1:200, also nochmals das fünf- bis zehnfache der oben errechneten Zahlen. Weitere 5% der Bevölkerung haben eine „ambivalente Geschlechtsidentität, sie fühlen sich mindestens ebenso dem anderen Geschlecht zugehörig wie dem eigenen“, das ist eine/r von 20!

Die Zahlen für Männer und Frauen sind dabei nahezu gleich, für beide werden die 0,5% angegeben, für die „ambivalente Geschlechtsidentität“ 5,1% der Männer (Geburtsgeschlecht) und 5,0% der Frauen (Geburtsgeschlecht).

In einem anderen Artikel in der gleichen Publikation 7 geht es um das Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts zum Zwecke sexueller Erregung, hier wird angegeben, daß dies 3,3% der Männer und 0,2% der Frauen gelegentlich oder oft tun. Dabei wurde kein Zusammenhang zwischen dieser Paraphilie und einer ambivalenten Geschlechtsidentität festgestellt. Damit folgt diese üblicherweise als „transvestitischer Fetischismus“ bezeichnete Paraphilie im Gegensatz zu Variationen der Geschlechtsidentität auch dem üblichen Muster der Geschlechtsverteilung bei Paraphilien, dass nämlich Paraphilien im Schnitt bei Männern wesentlich häufiger sind als bei Frauen.

Das Williams Institute führte (2011 und) 2016 landesweite repräsentative Befragungen in den USA durch und kam auf einen Bevölkerungsanteil von (0,3%) 0,6% der Menschen, die sich als „transgender“ definieren. Gefragt wurde ab einem Alter von 13 Jahren.


Das Zähl-Problem

Warum ist es eigentlich so schwierig, an Zahlen heranzukommen? Ganz einfach, weil kaum einer zählt. Warum kaum jemand zählt, steht – vielleicht – weiter unten. Das Faktum ist aber leider unbestreitbar. 
Ausnahme hier sind Privatkliniken im Ausland, die zählen, denn sie brauchen die Zahlen für ihre Werbung. „Bei uns wurde dieser Eingriff schon so und so oft gemacht!“ ist ein gutes Werbeargument, und diese Kliniken umwerben Transmenschen auch recht offen. Auf diesen Zahlen beruht Conways erster Aufsatz. Weiterhin scheinen die MDKs zumindest teilweise die Anträge für geschlechtsangleichende Operationen zu zählen, von denen zumindest einige einmal Zahlen veröffentlichten, siehe unter P29b. Für die Jahre 1991-2000 wurden weiterhin Zahlen für TSG-Verfahren genannt. Das war’s aber auch schon.

Zumindest in Deutschland werden nicht gezählt:

Die Anzahl der Menschen, welche wegen abweichender Geschlechtsidentität gegengeschlechtliche Hormone bekommen. Das wäre unserer Erfahrung nach die zuverlässigste Zahl, die man erheben könnte. Diese können in Deutschland von jedem Arzt verschrieben werden, und eine Meldepflicht besteht hierzulande nur für bestimmte ansteckende Krankheiten. Das Erheben solcher Daten (und entsprechende Daten hätten andere Gruppen auch sehr gerne für ihre behandlungsbedürftigen Zustände) verstoße angeblich gegen den Datenschutz. (Was so datenschutzbedenklich daran wäre, würde bekannt, dass etwa im Landkreis XYZ seit 2007 3 Leute in den Altersgruppen A, B und C behandelt werden wegen ZYX (ohne weitere Einzelheiten), das ist so ohne weiteres auch für einen sehr für Datenschutz eintretenden Menschen nicht nachvollziehbar.) Das vor allem im Ausland, wo es entweder gar keine Chance gibt, die Hormone vom Arzt zu bekommen, oder man auf bestimmte Behandlungszentren angewiesen ist, die nicht immer sehr trans-freundlich sind; oder auch schlicht zu weit weg sind, sehr beliebte (und oft auch notwendige) illegale Besorgen der Hormone ist hierzulande zum Glück nicht sehr häufig.

Chirurgische Eingriffe könnte man natürlich zählen. Man müsste sich nur darauf einigen, was man zählt, da nicht jeder alles machen lässt. Zur Zeit wären vermutlich halbwegs aussagekräftig die genitalangleichende Operation für Transfrauen und die Mastektomie bei Transmännern, jedenfalls um jene zu erfassen, welche überhaupt operative Eingriffe wollen. Die letztere verdeutlicht aber schon ein Problem: Es wagen sich auch durchaus Kliniken an Maßnahmen, welche derartige Eingriffe nicht sehr oft ausführen. „Brust verkleinern, kann ja kein Problem sein.“ Ohne eine Meldepflicht würden diese Eingriffe vermutlich nirgendwo mitgezählt. Aber es kommt ja noch viel schöner: Gerade in Deutschland geben viele Kliniken nicht mal ansatzweise zu, dass sie geschlechtsangleichende Operationen durchführen. Selbst Kliniken, wo diese seit Jahren durchgeführt werden und das allgemein bekannt ist, haben schon auf offizielle Anfragen etwa von staatlicher Seite schlicht und ergreifend bestritten, dass sie „sowas“ machen. Andere Kliniken gestatten es tatsächlich nicht, und erlauben großzügigerweise ihren Ärzten, „sowas“ privat und in Belegkliniken zu erledigen. Man will ja gar nicht wissen, was dieses Verhalten motiviert, aber das Zählen wird dadurch äußerst schwierig. Und natürlich würden jene nicht erfasst, welche diese Eingriffe gar nicht wollen, oder aus anderen Gründen nicht machen lassen.


Anmerkung: Die einmal angekündigten uns vorliegenden Zahlen zu chirurgischen Eingriffen erwiesen sich leider als unbrauchbar, weil daraus beim besten Willen nicht abzuleiten war, an wie vielen Personen die Eingriffe vorgenommen wurde; aufgeführt waren jeweils Abrechnungsziffern bei Diagnose F64.0.

Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Internetforen etc. Von diesen zählen sogar manche mehr oder weniger genau mit. Das nutzt aber nur wenig, weil sehr viele Menschen auf diese nie stoßen oder nicht hingehen, oder umgekehrt in einem halben Dutzend davon vertreten sind. Nicht einmal Trends lassen sich hier ablesen, da die Gründe, warum die Menschen hierhin kommen und nicht dahin, oder warum eine Gruppe größer oder kleiner wird, viel zu unterschiedlich sind, um etwas auszusagen über absolute Zahlen. (Neue sympathische – oder unsympathische – Berater oder Gruppenleiter etwa, oder wegfallende oder sich ändernde Treffpunkte, oder vieles mehr.)

Ob TSG-Verfahren nun gezählt werden oder nicht, und wenn ja, wie genau, ist uns immer noch etwas fraglich. Dieselbe Bundesregierung, die auf Anfragen auch schon antwortete, dass keine Zahlen vorliegen, gibt in der oben aufgeführten Antwort auf die Kleine Anfrage Zahlen an. Einzelne Richter jedenfalls haben ebenfalls schon gesagt, dass bei ihnen am Gericht nicht gezählt würde, und zwar auch explizit den Zeitraum betreffend, für den die damalige Bundesregierung Zahlen angab. Andererseits weichen die Zahlen nicht allzu sehr von den anderen Zahlen ab, so dass es immerhin möglich ist, dass diese Zahlen tatsächlich von den Gerichten stammen und so an die Bundesregierung weitergegeben wurden. In diesem Falle, und falls auch später noch gezählt wurde, würden wir uns um eine Veröffentlichung dieser Zahlen sehr freuen.


Warum nur 7000 oder weniger?

Warum werden die Zahlen dann oft so niedrig angegeben? Man findet diese Zahlen ja nicht nur in der Boulevardpresse, sondern auch in ansonsten gut recherchierten Artikeln. Man findet sie sogar in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und auch in politischen. Sollten etwa manche Menschen ein Interesse daran haben, die Zahlen möglichst klein zu halten? Und wenn ja, wer?

Aber zunächst eins, weil irgendwer es anbringen wird: Natürlich sind wir als Lobbyorganisation umgekehrt durchaus daran interessiert, dass die Zahlen etwas höher angesetzt werden, nämlich in einer realistischen Höhe. Das hat aber wenig damit zu tun, dass es irgendwie mehr Spaß machen würde, viele Menschen zu vertreten statt weniger, oder dass es einen irgendwie wichtiger macht; Rechte, seien es soziale, juristische, oder das auf medizinische Behandlung, hat jeder, der sie braucht, egal wie viele Menschen die noch benötigen. Nur machen künstlich kleingehaltene Zahlen in vielen Bereichen die Arbeit nicht eben einfacher („Och, für die paar Leute, was sollen wir uns da aus dem Fenster lehnen?“ oder „Das sind doch nur ein paar Exoten, und ich kann mich ja nicht mit allem, was es irgendwo mal gibt, auseinandersetzen!“), sondern es ist daneben auch ausgesprochen frustrierend, wenn 9 von 10 Menschen, für die und mit denen man arbeitet (und meist ja auch dazuzählt) einfach die Existenz abgesprochen wird. Aber das nur am Rande.

Kleine Fallzahlen jedenfalls bevorzugen:

Gewisse Kreise von Medizinern und anderen „Experten“.

(Diese Ausführungen betreffen ausdrücklich nicht alle mit dem Thema befassten Mediziner, Therapeuten, Sexualwissenschaftler und andere)

Diese Kreise haben zwei Gründe, die Zahlen möglichst klein zu halten: Der eine ist Narrenfreiheit, der andere Geld. Mit hinein spielen auch institutionelle Machtspiele. Das alles bekommt man aber nur, wenn man sicherstellt, dass die Öffentlichkeit, und alles, was als Kontrollinstanz funktionieren könnte, zwei Dinge (falsch) verstehen: Erstens sind das ja nur „ein paar Leute“, und weder Öffentlichkeit noch Kontrollinstanzen können sich ja um jedes kleine Grüppchen kümmern. Und zweitens, ganz wichtig, man muss sicherstellen, dass diese Gruppe als „sowieso bekloppt“ gilt. Denn wenn sich dann doch mal jemand beschwert, nun ja, dann sind es halt Bekloppte, die da brüllen und sich wichtigmachen. Würde man anerkennen, dass dieses „Grüppchen“ so klein nicht ist, und keineswegs, von Trans* abgesehen, in irgend einer Weise psychisch gestörter als der Rest der Bevölkerung 8 (so man Trans überhaupt als psychische Störung betrachtet), wäre nicht davon auszugehen, dass diese Gruppe ihre Machenschaften noch lange fortsetzen könnte.

Narrenfreiheit

Nennen wir es mal Narrenfreiheit hier. Nicht selten wird das auch „Die Freiheit, seine sadistischen Triebe auszuleben“ genannt, insbesondere von vielen von solchen Gutachtern Begutachteten.
Ganz falsch scheint das leider nicht.

Ein Gutachter befindet sich immer dem zu Begutachtenden gegenüber in einer deutlichen Machtposition; verweigert er ein positives Gutachten, rücken TSG-Entscheidung oder Operation erst einmal in weite Ferne. Zwar kann gegen solche Gutachten vorgegangen werden (und theoretisch können Gericht und Krankenkasse es ohnehin ignorieren; das ist aber leider äußerst selten). Das wiederum aber verzögert die Entscheidungsfindung oft noch mehr, als es eine Zweit-, Dritt- oder Viertbegutachtung oder ein Neuantrag tun würden, und ist auch nicht weniger stressig. Nun nutzen natürlich nur wenige Gutachter diese Position aus; aber wenn das jemand tut, ist das immer äußerst unerfreulich.

Beispiel: Sexbesessenheit im Osten
Dass sich Sexualwissenschaftler für Sexualität interessieren, ist ja im Prinzip verständlich. Und Sexualwissenschaftler gelten nun mal (auch) als zuständig für Transmenschen. Dass da mancher nicht aus seiner Haut heraus kann (oder will) und bei Gutachten nach sexuellen Vorlieben oder Handlungen fragt, nun, auch das mag noch verständlich sein; obgleich sich eigentlich herumgesprochen haben sollte, dass beides meist nur sehr wenig mit Trans zu tun hat. Wenn aber Gutachten zur Vornamensänderung, die über 30 Seiten gehen, auf 28 Seiten ausführlich auf alles eingehen, was die beantragende Transfrau, im Gutachten übrigens durchgängig als „Herr Sowieso“ bezeichnet, jemals im Bett gemacht hat oder im Bett zu machen beabsichtigt, und das ausführlich und teilweise moralisierend kommentiert; während die Frage, wie diese Transfrau denn den Rest ihres Lebens außerhalb des Bettes verbringt als Frau in zwei knappen Absätzen abgehandelt wird, dann ist das eindeutig nicht mehr verständlich. Sinnvoll ist es schon gar nicht.

Entkommen kann man diesen Fragen nicht – wer solche Fragen nicht zur Zufriedenheit dieses Gutachters beantwortet, weigert sich laut ihm, kooperativ zu sein. Und wer nicht kooperativ ist, bekommt auch kein Gutachten. Und diesen Gutachter abzulehnen, entweder bei Gericht oder beim MDK, ist gar nicht so einfach.

Beispiel: Freiheitsberaubung im Süden
Wer seine Rechte nicht genau kennt, und bei einem bestimmten Gutachter in Süddeutschland landet, der bekommt erst einmal erklärt, dass ein Gutachten nur erstellbar ist, wenn man sich zur Beobachtung für einige Wochen in stationäre Behandlung in eine psychiatrischen Institution begibt. Dabei wird einem eine ganz bestimmte Einrichtung nahegelegt, die von einem Spezi dieses Gutachters geleitet wird. Natürlich wird man dort, lässt man sich darauf ein, im Ursprungsgeschlecht eingewiesen und entsprechend behandelt. Weiterhin wird man dort während Aufenthaltes unter Druck gesetzt, „diesen Unsinn“ doch aufzugeben und einzusehen, dass man aber doch „ein Mann“ bzw. „eine Frau“ sei. Irgendeine sinnvolle Arbeit mit dem Patienten gibt es dort nach den Aussagen derer, die sich darauf eingelassen haben, übrigens keine. Dass dort jemand von seinen Umstiegswünschen „geheilt“ worden wäre, hat man noch nicht gehört.

Dieser Gutachter ist übrigens sehr wohl in der Lage, Gutachten ohne diesen stationären Aufenthalt zu verfassen; er tut das immer dann, wenn seine zu Begutachtenden bereits wissen, dass der stationäre Aufenthalt völliger Unsinn wäre.

Die Kosten für den Aufenthalt übersteigen übrigens die meisten Kosten für geschlechtsangleichende Operationen bei weitem; so viel zum Thema „Kosten sparen“, was eigentlich die Aufgabe des MDKs ist. Die Krankenkasse, wenn es sich um ein Gutachten für eine Operation handelt, zahlt also nicht nur die Operation doch, sondern auch noch einige Tausend Euro für den stationären Aufenthalt. (Ein Monat kostet etwa ab 3000 Euro aufwärts, 2-3 Monate Aufenthalt „für die Begutachtung“ sind keine Seltenheit.) Die Kassen dürfen den Aufenthalt auch dann zahlen, wenn TSG-Gutachten erstellt werden sollen, mit denen die Kasse eigentlich überhaupt nichts zu tun haben. Hinzu kommen die Kosten für den Gutachter. Was uns zum nächsten Motiv bringt.


Geld

Dafür, dass es „so wenige“ Transmenschen gibt, verdienen einige Leute ganz gut an ihnen. Natürlich missgönnt niemand einem Arzt oder Krankenhaus das Honorar für medizinische Maßnahmen, und auch Gutachter sollen ja nicht umsonst arbeiten. (Obwohl man zumindest den Sinn der Gutachten für die juristischen Maßnahmen stark bezweifeln kann; und die Begutachtungspraxis für die medizinischen Maßnahmen, welcher sich ja prinzipiell auch viele andere Menschen unterziehen müssen für andere Behandlungen, in vielen Trans-Fällen häufig noch problematischer sind als für andere medizinischen Behandlungen.)

Aber es ist jedenfalls schon auffällig, dass gerade jene Gutachter, die, gelinde gesagt, als schwierig gelten, auch oft die höchsten Rechnungen schreiben. Und das meistens mit einem Gegenwert, der, sagen wir mal so, eher überschaubar ist.

Eine Beispielrechnung: Jemand ist ordentlicher Professor an einer medizinischen oder sexualwissenschaftlichen Fakultät mit etwa einem Grundgehalt von West 4.006,73 Euro, Ost: 3598,28 Euro (Besoldungsgruppe W2) bis West 4.865,32 Euro, Ost: 4369,34 Euro (W3); das sind die Standard-Besoldungsgruppen für ordentliche Professoren. Dazu kommen noch fünf Gutachtenaufträge für Transmenschen (entweder TSG oder MDK) im Monat (was eher niedrig angesetzt ist). (Und natürlich auch andere Gutachten, die in das Fachgebiet dieses selbstverständlich rein hypothetischen Professors fallen.) Jeder davon bringt nochmals mindestens 1000 Euro, gerne auch mehr; 1000-1800 Euro werden oft genannt. (Andere Gutachter, die ihre Position nicht ausnutzen, machen das meist wesentlich billiger, mit etwa 500-800 Euro kann man hier rechnen, aber es gibt auch billigere.) Praktisch, wenn man sich so nach der Decke strecken muss, dass man wenigstens Studenten hat, die einem lästige Tests der zu Begutachtenden abnehmen, und eine von der Universität bezahlte Sekretärin, die einem die Gutachten abtippt. Ja, selbst das Papier und das Porto werden von der Universität zur Verfügung gestellt.

Für so ein Einkommen muss eine alte Frau lange stricken. Aber da kommt wenigstens etwas Vernünftiges dabei raus.


Institutionelle Macht

Nach all den anstrengenden Fragen und die anstrengenden Rechnungen schreiben haben solche „Experten“ immerhin eines von ihrer vielen, wichtigen Arbeit: Sie gelten, auch weil sie das jedem, der es hören will (oder nicht), erzählen, als Experten für dieses Thema. Das ist doch schön. Also, für sie. Und damit das so bleibt mit den interessanten Gesprächen, den dicken Rechnungen und dem als Experte gelten, versucht genau diese Gruppe seit Jahren, die Behandlung und Begutachtung aller Transmenschen in Deutschland in drei „Kompetenzzentren“ verlegen zu lassen. Kein anderer Arzt soll in Deutschland dann noch Transmenschen behandeln oder begutachten dürfen, was übrigens eine einmalige Konstruktion wäre, die es für kein anderes medizinisch zu behandelndes oder juristisch zu begutachtendem Phänomen gibt.

Das sichert nicht nur Pfründe, und würde diese auch stark erweitern, weil die lästige Gutachter-Konkurrenz wegfallen würde. Nein, das würde auch sicherstellen, dass Transmenschen, diesmal von den einzig zuständigen „Kompetenzzentren“ bestätigt, weiterhin als so „bekloppt“ dargestellt werden können, wie das gerade praktisch ist. (Genau das passiert anderswo, wo sich ein solches „Kompetenzzentrum“ den vollständigen Zugang zu kassenfinanzierten Behandlungen etwa in einem Teil Kanadas gesichert hat; auch in anderen Ländern gab es Vergleichbares.) Denn wenn erstmal drei Kompetenzzentren ihre gemeinsame Meinung veröffentlichen (etwa die, und das ist jetzt kein Scherz, dass lesbische Transfrauen alle und immer alt und hässlich und ohnehin eigentlich nur perverse Männer sind), wie könnten dann noch die verbleibenden Einzelkämpfer von anderen Institutionen dagegen ankämpfen?

Hätte man solche Pfründesicherungszentren, hätte man ja auch die Hoheit über die Daten — wenn da jeder Transmensch durch muss, müssen die ja auch gute Statistiken haben, richtig? Falsch, denn seit 40 Jahre wissen Transmenschen genau, was dieser oder jener Gutachter oder Behandler hören möchte, und erzählen im Notfall nicht die Wahrheit, sondern das, was diese hören wollen; insbesondere dann, wenn ein Gutachter oder Behandler dafür bekannt ist, ansonsten Gutachten oder Behandlung zu verweigern, wie eben die Mitglieder dieser Gruppe. Diese könnten sich ihre Statistiken genauso gut selbst schreiben, was sie indirekt dann auch tun würden. Für ein krasses, aber keineswegs überraschendes Beispiel, siehe etwa die Bailey-Kontroverse in den USA.

Entsprechend verlautet aus diesen Kreisen nicht nur maximal die Zahl von 7000, nein, es wird auch gerne die Angabe der Pauli-Statistik von 1968 aus den USA zitiert, nämlich 1:100.000, und zwar soll dies die Gesamtprävalenz sein, nicht die Jahresinzidenz (s.o.). Das ist aber selbst von den uralten Statistiken diejenige, welche die geringste Anzahl angibt. (Eine schwedische Statistik von 1967 gibt eine Zahl von 1:54.000 an, eine englische von 1974 1:53.000. Warum die Pauli-Statistik genauer sein soll, gute Frage. Warum eine 40 Jahre alte Statistik überhaupt noch relevant sein soll, auch eine gute Frage.) Alternativ kann man, um auf die etwa gleiche Zahl zu kommen, auch die Jahresinzidenz von OPs als Gesamtprävalenz „aller Transsexuellen“ ausgeben.
Wenn man nicht nachrechnet, klingt das nach äußerst wenig, da kann man die „Experten“ ja ruhig machen lassen. Rechnet man nach, klingt das immer noch nach sehr wenig, das wären nämlich gerade 800 in Deutschland. Nur, in absoluten Zahlen ist eine Zahl in derartiger Höhe seit den 1970ern nicht mehr publiziert worden, weil damals schon ganz offensichtlich war, dass die zu niedrig ist. Aber wissenschaftlich klingende 1:100.000 kann man ja mal probieren.


Die Politik

Die Politik hätte auch gerne möglichst wenig Transmenschen in Deutschland. Warum? Ganz einfach, wenn es so um die 7000 bleibt, braucht man sich „um die paar Leute“ nicht zu kümmern, man ist ja bereits hinreichend ausgelastet. Bei 70.000 sähe das schon ein wenig anders aus, da müsste man vielleicht doch mal so langsam anfangen, etwas zu tun, von 160.000 ganz zu schweigen. Und Reformbemühungen des TSGs gibt es seit Ende der 1990er einige, die allesamt geflissentlich ignoriert werden, ebenso wie Verfassungsgerichtsurteile, die von einigen Paragraphen des TSGs nicht mehr viel übriggelassen haben, und in denen recht deutlich angedeutet wurde, dass das BVerG auch gerne bereit ist, so passende Fälle vorliegen, noch einige weitere Vorschriften des TSG zu kippen. Aber ein paar tausend Leute, die müssen das halt über die Gerichte hinbekommen. Unsere Gesetzgeber sind zu beschäftigt.


Die Medien

Auch die Medien haben ein gewisses Interesse, die Zahlen eher klein zu halten. Nicht aus Böswilligkeit, im Gegenteil, mittlerweile sind sogar in nicht unbedingt als liberal bekannten Boulevard-Publikationen recht sympathische Berichte zu finden zum Thema. Aber zum einen erspart das Abschreiben alter Zahlen aufwendige Recherchen, und zum anderen – nun ja, da wäre das Exotische einfach nicht mehr so exotisch. Und damit nicht mehr so Auflage-/Zuschauerzahlen-steigernd. 
Wer alt genug ist, erinnert sich vielleicht noch an alte Berichte über Homosexuelle: Wie Hans-Herbert sich Nippes in die Wohnung stellt und abends sorgfältig gekleidet in einschlägige Kneipen geht. Hans-Herbert stellt sich immer noch genauso Nippes in die Wohnung (oder auch nicht) und geht noch genauso abends weg. Nur interessiert das keinen mehr, weil mittlerweile jeder mitbekommen hat, dass er einen Hans-Herbert mit ziemlicher Sicherheit in der Nachbarschaft hat. 
Und damit das so schnell bei den Transmenschen nicht passiert, halten wir halt die Zahlen klein, damit der Exotenbonus erhalten bleibt.

Einige „garantiert echte, staatlich geprüfte Transsexuelle“

Lynn Conway berichtet in einem Update ihres 2001er-Artikels, dass sie die frühesten, und sehr heftige Reaktionen auf diesen Artikel bekam von — (einigen!) anderen Transfrauen. Welche vehement protestierten gegen diese neuen Zahlen. Warum? Lynn führt zwei Gründe an, und meiner Erfahrung nach ist hier nichts anders zu erwarten:

Solidarität versus Exklusivität, da müssen einige Leute nicht lange nachdenken. Sie sind schließlich etwas besonders, und das soll bitte schön auch so bleiben! Es ist doch viel schöner, Mitglied einer kleinen, exklusiven Gemeinschaft zu sein, als seine hart erkämpfte Diagnose mit vielleicht 100.000 Leuten teilen zu müssen. Finden sie jedenfalls. (Dieser K(r)ampf wird auch an anderen Fronten ausgefochten von einer sehr kleinen, aber leider auch sehr lautstarken Minderheit.)

Ein gerne angeführtes Argument in diesem Zusammenhang (ich erlaube mir, es als vorgeschoben zu betrachten) ist dabei die Kostenübernahme. Wenn es so viele Leute gibt, welche diese brauchen könnten, dann würden die Krankenversicherungen irgendwann nicht mehr zahlen wollen. 
Was Unsinn ist, denn die Zahlungspflicht (die mit Wollen nichts zu tun hat) ergibt sich nicht daraus, dass wir so wenige sind, sondern daraus, dass eine bestimmte Person diese oder jene medizinische Maßnahme benötigt. Es käme doch auch keiner auf den Gedanken, Vorsorgeuntersuchungen etwa für Krebs einzustellen, damit nicht irgendwann die Kassen auf die Idee kommen, dass es zu viele Kranke mit dieser Krankheit gibt, und man deswegen nicht mehr zahlen möchte. Warum sollte man das bei Variationen der Geschlechtsidentität anders sehen? Zumal die Rate derer, die unbedingt den vollständigen Satz medizinischer Maßnahmen haben wollen, ohnehin sinkt.

Worauf diese Reaktion einiger weniger beruht, darüber kann man natürlich nur spekulieren. Von einem souveränen Umgang mit der eigenen Geschlechtsidentität spricht es jedenfalls eher nicht. Hier führe ich es auch nur auf, weil ähnliche Reaktionen – leider – zu erwarten sind.


Die Öffentlichkeit

Auch „die Öffentlichkeit“ legt nicht unbedingt Wert auf allzu hohe Zahlen. Als Exoten, die man, je nach persönlicher Vorliebe, entweder gefahrlos diskriminieren kann, oder denen man großzügigerweise tolerant gegenüberstehen kann, kann man ja noch mit ihnen leben. Aber im näheren Umfeld, oder gar in der eigenen Familie, möchte man „sowas“ lieber nicht haben; näherer Umgang mit Transmenschen führt immer zu so unangenehmen Fragen, wie der, was es eigentlich ausmacht, ein Mann oder eine Frau (oder etwas anders) zu sein. 7000 von 83 Millionen, das ist auszuhalten. 70.000 oder mehr von 83 Millionen, das bringt es zu nahe an einen selbst heran.

Fazit

Man muss wohl davon ausgehen, dass wir in Deutschland mindestens auf einen Anteil von 1:480 kommen an Menschen, welche vollständig die Geschlechtsrolle wechseln, und über die Hormone hinaus medizinische Maßnahmen benötigen. (Zusätzlich natürlich so gut wie immer auch juristische Maßnahmen.) Dazu kommen vermutlich zurzeit (das ist eine reine Schätzung aus der momentanen Erfahrung heraus) nochmals mindestens die Hälfte bis noch einmal dieser Anzahl an Menschen, welche mit Hormonen und einem sozialen Wechsel zufrieden sind. Dabei ist es möglich, dass diese Zahl um einiges höher liegt, da weder die klassische Trans-Selbsthilfe noch neuere Gruppen wie die Drag Kings diese Menschen alle erreichen, und ihre Anzahl deswegen nur schlecht abzuschätzen ist. Auch hier würden oft, wenn sie denn erreichbar wären, juristische Maßnahmen benötigt. Und zu diesen Menschen kommen noch jene hinzu, welche sich nur zeitweise und/oder teilweise in der Rolle des anderen Geschlechts bewegen, zeit-/teilweise aber auch die alte beibehalten. Auch hier gibt es Menschen, welche zumindest Hormone einnehmen, gelegentlich auch operative Eingriffe benötigen. Das ist mindestens nochmals die gleiche Zahl. Was an juristischen Maßnahmen notwendig wäre, ist hier äußerst unterschiedlich, aber nicht immer „keine“.

Wenn Sie also das nächste Mal auf einen Artikel stoßen, der als Anzahl der Transmenschen in Deutschland 2-, 3-, 4-, 5-, 6- oder 7000 angibt, wissen sie immerhin eines: Der Artikel ist schlecht recherchiert, und vermutlich ist der Rest davon auch mit ein paar Körnchen Salz zu genießen. Machen sie einen Teelöffel Salz daraus, wenn das Wort „Geschlechtsumwandlung“ vorkommt. (Geschlechtsangleichende Operation ist viel besser und richtiger.) Und wenn am Ende des Artikels ein vermeintlicher Experte auf triumphiert: „Aber genetisch bleiben es doch Männer/Frauen!!!“, dann kann man meist nur noch bedauern, dass das Papier zu hart für das einzige ist, wofür man diesen Artikel sinnvollerweise, gebrauchen könnte.


Anmerkungen

Kurz gesagt, denn das Thema kann hier nicht einmal ansatzweise in seiner ganzen Breite dargestellt werden, hatte nur Trans* einmal eine fest umrissene und halbwegs unumstrittene Definition. Und selbst diese haben sich viele interessierte Personen und Gruppen, sowohl die Transleute selbst als auch die Behandler und Wissenschaftler, über die Jahre zurechtgebogen, wie es gerade gebraucht wurde. Das führte eben dazu, dass es keine allgemein anerkannte und/oder tragfähige Definition mehr gibt. Dazu mehr in einem anderen Artikel, der demnächst hier erscheinen wird.

Hier in diesem Artikel kann man in etwa von folgenden Definitionen ausgehen; diese Aufzählung ist nicht als Wertung der Definitionen zu betrachten:

Transsexualität / Transidentität: Die innere Gewissheit, „einem anderen“, nicht dem zugewiesenem Geschlecht anzugehören, der Wunsch, in diesem anderen Geschlecht zu leben, und das Streben nach körperverändernden Maßnahmen, meistens zumindest Hormontherapie, genitalangleichende Operation bei trans* Frauen und mindestens Mastektomie bei trans* Männern.

Transgender: Jemand, der sich mit seinem zugewiesenen Geschlecht falsch oder unzureichend beschrieben fühlt.

Wobei der einzige uns bekannte Artikel (Weitze C., M.D., Osburg S., M.D. (1997) Empirical Data on Epidemiology and Application of the German Transsexuals‘ Act During Its First Ten Years . IJT 2,1, niedrigere Zahlen nennt, nämlich 1422. Dennoch wurde bis etwa zur Jahrtausendwende die damals geläufige Zahl 3.500, und später die 7.000, mit genau diesen ersten 10 Jahren TSG begründet.

Lynn Conway, How Frequently Does Transsexualism Occur? 2001, Deutsch Wie häufig tritt Transsexualität auf?

Olyslager, F. and Conway, L., On the Calculation of the Prevalence of Transsexualism, presented at Thek WPATH 20th International Symposium, Chicago, Illinois, September 6, 2007,

Bevölkerungszahlen laut Link

Nach: Kuyper, L. (2006). Seksualiteit en seksuele gezondheid bij homo- en biseksuelen [Sexuality and sexual health among homo- and bisexuals]. In F. Bakker & I. Vanwesenbeeck (Eds.), Seksuele gezondheid in Nederland 2006 [Sexual health in the Netherlands 2006] (pp. 167-188). Delft: Eburon.

Nach: Graaf, H. de, & Vanwesenbeeck, I.. (2006). Controversiële verlangens. [Controversal longing.] In F. Bakker & I. Vanwesenbeeck (Eds.), Seksuele gezondheid in Nederland 2006 [Sexual health in the Netherlands 2006] (pp. 47-65). Delft: Eburon.

Vollständige Englische Übersetzung der entsprechenden Absätze, mit freundlicher Genehmigung des Übersetzers:

TransGender Europe Network and Council

Bakker, F., & Vanwesenbeeck, I. (eds) (2006). Seksuele gezondheid in Nederland 2006 [Sexual Health in the Netherlands 2006]. Delft: Eburon.

Translation of parts relevant for gender identity/gender expression issues
(translation by Justus Eisfeld, TransGender Europe)

Ambivalent Gender Identity
From: Kuyper, L. (2006). Seksualiteit en seksuele gezondheid bij homo- en biseksuelen Sexuality and sexual health among homo- and bisexuals]. In F. Bakker & I. Vanwesenbeeck (Eds.), Seksuele gezondheid in Nederland 2006 [Sexual health in the Netherlands 2006] (pp. 167-188). Delft: Eburon.

Both men and women were asked in how far they experience themselves to be men and women psychologically. If people experienced themselves to be significantly more the other than their own sex we call this an opposite gender identity. 0.5% of both men and women experience this. We estimate this to be 16,300 to 49,000 men and 16,000 to 48,000 women in the age range 19 to 69 years. For heterosexuals and lesbians/gays/bisexuals the percentages are respectively 0.3% and 1.7% (a difference that we were unable to verify due to the small amounts). Additionally 5.1% of the men and 5.0% of the women don’t have an opposite gender identity, but have one that is at least ambivalent: they score at least equally high for experiencing themselves psychologically to be the other as well as their own sex. Converted to the Dutch population of 19-69 year-olds this is the case for an estimated between 229,000 and 332,000 men and 219,000 and 321,000 women. Due to the lack of proper validity we are unable to verify whether the opposite or ambivalent gender identity is of a genderdysphoric nature.

Paraphilia
From: Graaf, H. de, & Vanwesenbeeck, I.. (2006). Controversiële verlangens. [Controversal longing.] In F. Bakker & I. Vanwesenbeeck (Eds.), Seksuele gezondheid in Nederland 2006 [Sexual health in the Netherlands 2006] (pp. 47-65). Delft: Eburon.

[…] To conclude 3.3% of the men (n=69) and 0.2% of the women (n=6) long to dress as the opposite sex, because this is sexually exciting for them. The major part of these men (2.8% of the sample, n=61) and women (0.1%, n=4) dresses in travesty once in a while, almost a quart (very) often. We could not find a relation between the desire and practising of travesty and an ambivalent gender identity.

About the study: 
‚Sexual health in the Netherlands 2006‘ is a representative study of 4,170 persons in the Netherlands (total population about 16 million inhabitants). RNG (Rutgers-Nisso Groep) is the country’s foremost expert centre on sexuality. www.rng.nl. For more information about the issues regarding gender identity from the present study contact Lisette Kuyper (l.kuyper@rng.nl ) or about general issues regarding the population study contact Floor Bakker (f.bakker@rng.nl )

About TransGender Europe: 
TransGender Europe is a European network of transgender groups and individuals. If you have questions about our policy, please contact Justus Eisfeld (justus.eisfeld@gmail.com ) or visit our website: www.tgeu.net .

Siehe etwa: Seikowski Kurt. Was ist Transsexualität? Definition und begriffliche Abgrenzungen. In männlich – weiblich – menschlich. Trans- und Intergeschlechtlichkeit. in: Senatsverwaltung für , Jugend und Sport – Berlin (Hrsg.): Dokumente lesbisch-schwuler Emazipation Nr. 22, Eigenverlag, Berlin (2006); S. 17-28

Herzlichen Glückwunsch meinen Lesern, dass ihr bis hierhin durchgehalten habt und nicht von Worten oder Zahlen erschlagen wurdet. Der nächste Artikel aus meiner Tastatur wird auch sicher ohne selbstgerechnete Statistiken sein. 
Euer Alex

Kommentare zu diesem Artikel bitte an die Öffentlichkeitsarbeit der dgti. Ich danke insbesondere Katrin, Justus, Julia, Branden, Peter Pan und dem anderen Alex für ihre Mithilfe.

Alexander Regh (2008)

Aktualisierung der genannten Zahlen – Stand: Januar 2024:

Hier eine Übersicht über die Anzahl der bis einschließlich 31. Dezember 2023 ausgestellten Ergänzungsausweise, aufgeschlüsselt nach Gesamtzahlen der Angaben Mann-zu-Frau-Trans*, Frau-zu-Mann-Trans* sowie nicht-binäre Menschen (unterschiedliche Angaben wie intergeschlechtlich, enby, nicht-binär, divers usw.) jeweils unter bzw. ab 18 Jahren Alter der Betroffenen:

JahrgesamtU18 MzFMzFU18 FzMFzMnicht-binär
200144132011 
2002109085024 
2003119081038 
2004134184148 
2005139283153 
2006136188146 
2007152485063 
20081857110365 
20091920111081 
20102104105398 
201121721090106 
20122821014011121 
20133871318240152 
20144302219541235 
20154642118566279 
20166562527596381 
Jahr alle MzFalle FzMalle nb
EinführungneuerEAMai 2017 inklusive nicht-binär 
20171101    103
20181902 551 1063 210
20192131 589 1304  238 
202024897281371390
202134559591678818
20225587142224601705
20236097164126011855
gesamt23990     
Summe für die Jahre 1981 bis 2022: 40830 TSG-Verfahren

Quelle: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn, Referat III 3, Justizforschung; Kriminologie; Kriminalprävention; Justizstatistik

Immer wieder werden wir gefragt, wie viele Transsexuelle es denn in Deutschland gäbe. Recherchiert man im Web, so findet man eine Bandbreite von (spekulativen) Zahlen, die kaum Rückschlüsse auf die tatsächlichen Zahlen erlaubt. Eine endgültige Antwort auf diese Frage werden auch wir heute nicht geben können. Wir verfügen jedoch über Informationen des Bundesamts für Justiz, aus der die Fallzahlen der Verfahren nach dem Transsexuellengesetz an den deutschen Amtsgerichten hervorgeht.

Hier die entsprechenden Zahlen (ergänzt um die Jahre 1991 bis 1994 aus Quellen der dgti e.V.):

199119921993199419951996199719981999200020012002
265311389435400457447507541722772758
200320042005200620072008200920102011201220132014
76788679164479990399211181657127714711443
2015201620172018  2019 20202021 2022 2023 2024*  
164818682085 2614 2582 26873232 2030    
Statistik Anträge auf Vornamens und/oder Personenstandsänderungen nach TSG.
* Möglichkeit der Antragsstellung nach ab (SBGG) ab 1.8.2024

Bei einem Bevölkerungsstand von 82,79 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland im Juli 2019 entspricht dies 0,038% der Bevölkerung, die in diesen 29 Jahren ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen haben. Bezogen auf das Verhältnis der jährlichen TSG Verfahren zu den jährlichen Geburten (795492 in 2021) ergibt sich jedoch ein Bevölkerungsanteil von 0,41% (2021).

Anzumerken ist, dass das Transsexuellengesetz bereits 1980 verabschiedet wurde. Für die Jahre 1980 bis 1990 liegen keine öffentlich verfügbaren Daten vor. Daneben existiert noch die sehr hohe Dunkelziffer von transgeschlechtlichen Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nie ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz angestrebt haben. Die im Jahr 2022 gesunkene Zahl der Anträge erklären wir uns mit dem im Juni 2022 veröffentlichten Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz und der allgemeinen Hoffnung auf dessen schnelle Umsetzung. Dadurch wurden Anträge nach dem TSG aufgeschoben bzw. bis zur Verabschiedung des SBG zurückgestellt. Damit korrespondiert ein starker Anstieg bei den durch die dgti e.V. ausgestellten Ergänzungsausweisen.

Alexander Regh (2008), Sandra Wißgott, dgti e.V. (2013) / zuletzt aktualisiert: Petra Weitzel (2024)

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