Schlagwort: Begutachtungsanleitung

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Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung

Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien

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Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die “Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen” (Zitat aus der “alten” Begutachtungsanleitung des MDS “Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität” von 2009). Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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Keine Zwangspsychotherapie bei “Transsexuellen”

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert Rücknahme der Begutachtungsanleitung des MDS (des Spitzenverbandes der Medizinischen Dienste) zu Transsexualität Auch die Mitglieder der Leitlinienkommission AWMF S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen äußert fast einstimmig harsche Kritik an der BGA, die insbesondere auch für nicht-binäre Personen und Jugendliche unzumutbar ist. Wir als dgti haben die BGA bereits im Januar kommentiert und stellen fest, dass der MDS, die für die Einführung der ICD-11 zuständige Bundesbehörde zum Sündenbock machen will. Auf eine Stellungnahme, weshalb Jugendliche nicht mehr Bestandteil der BGA sein sollen, warten wir immer noch. Auch die an der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen beteiligten wissenschaftliche Fachgesellschaften

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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität

Die Richtlinie des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen e.V., nach §282 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch), herausgegeben vom “Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen“. Die sogenannte MDS Begutachtungsanleitung ist für die Medizinischen Dienste, die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände verbindlich. Sie benennt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für geschlechtsangleichende Maßnahmen beim Vorliegen einer Diagnose “Transsexualität” nach der 10. Version der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD-10) für die Diagnose ICD 10, F64.0. Die aktuell gültige Richtlinie hat den Stand 31. August 2020.

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