- News
FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
- Professional
- ÖffentlichkeitsarbeitPresse- und MedienbereichDie dgti in Social Media
- Mitmachen
- Über UnsArbeitskreise in Regionen und ThemenSie möchten uns regelmäßig unterstützen?
Bundessozialgericht: Geschlechtsangleichende Operationen derzeit keine Kassenleistung Am 19.10.2023 wurde eine Klage auf Kostenübernahme einer Mastektomie einer nicht-binären Person vor dem Bundessozialgericht (BSG Az. B 1 KR 16/22 R) verhandelt. Das Gericht verweigerte nicht nur die Kostenübernahme, sondern entschied darüber hinaus, dass alle geschlechtsangleichenden Operationen „Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode sind.“ Darüber muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befinden und „die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität [..] beurteilen.“ Dieses Verfahren kann beliebig lange dauern. Die Schlussfolgerung des BSG, dass solche Operationen, und die dazu gehörenden Untersuchungsmethoden „neu“ seien, ist uns nicht ersichtlich. Die zugehörigen Leitlinien
Zum 4. Treffen des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen referierte Herr Dr. Volker Langhirt, Aschaffenburg, am 14.05.2022 zum Thema Antrag auf Psychotherapie & Begleitung von Coming Out mit besonderem Schwerpunkt der psychotherapeutischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen. Zusammenfassung Der Krankheitsbegriff des Gesundheitssystems stellt für die Betroffenen eine Herausforderung dar. Die vielmals zitierte Entpathologisierung sollte intensiver in der Auseinandersetzung mit den Leistungsträgern des Gesundheitssystems fokussiert werden, da die Gefahr der Konstruktion von Krankheiten zwecks Anerkennung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen besteht. Eine Ablehnung von Gutachter*innen bezieht sich in der Regel auf scheinbar subjektive Interpretationen irreversibler Maßnahmen, insbesondere bei Minderjährigen. In Bayern scheint es eine
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.