Sollte die Bundesregierung TSG-Akten zu Forschungszwecken speichern?! Frau Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ließ in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung durchblicken, dass sie es für notwendig halte die Aufbewahrungsfristen für Gerichtsunterlagen zu Verfahren nach dem TSG zu verlängern um diese Unterlagen den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Sie fragt auch an, inwiefern die Bundesregierung hierzu mit den Betroffenenverbänden bereits den Kontakt gesucht habe. Hätte Frau Vogler ihrerseits vor dieser Anfrage Kontakt zur dgti gesucht, hätten wir ihr gerne erklärt dass wir ihre Idee für ziemlich schlecht halten. Zum einen reichen für den Nachweis einer Personenstandsänderung, einer