Kein Ersatz des Transsexuellengesetzes – keine Entschädigung für Opfer von Zwangsoperationen – kein nationaler Aktionsplan

Bundesadler. Unsplash Christian Lue | https://unsplash.com/photos/iZMtf93qEnE

Anträge der Oppositionsparteien im Bundestag abgelehnt

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD schmetterte mit ihrer Mehrheit alle Anträge der Oppositionsparteien Bündnis 90/Grüne, Die Linke und FDP ab.

Einen eigenen Entwurf zur Neuregelung des Personenstandsrechts präsentierte sie nicht mehr und Karl-Heinz Brunner (SPD) warf der Opposition vor, andere Themen in ihren Vorschlägen zu Selbstbestimmungsgesetzen unterzuschieben. Deshalb könne man als SPD diesen Anträgen nicht zustimmen und es folgte noch mit „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten – der Hinweis, man müsse auf die Koalition achten.
Eine wirkliche Debatte fand zu den anderen Anträgen wie einem nationalen Aktionsplan gegen Trans* und Homophobie, der Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eine Entschädigung für Opfer von Zwangsoperationen nicht statt. Stattdessen konzentrierte sich das rechte Spektrum mit der AfD wie auch Hr. Henrichmann (CDU) auf unbewiesene Thesen und Polemik, wie sie von Radikalfeministinnen und evangelikalen Gruppen verbreitet werden.
Dazu gehören das Schüren von Angst vor „Genderhopping“ zwecks Eindringen von Sexualstraftätern in „Frauenräume“ und die angeblich freie Entscheidung ohne Genehmigung bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Jugendliche. Beides ist unbegründet oder falsch. Für einen nennenswerten Missbrauch einfacher Personenstandsregelugen gibt es keinen Nachweis, und ein Rechtsanspruch auf eine Therapie ersetzt nicht die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit.

Trans* Frauen als potentielle Sexualstaftäter*innen darzustellen ist Trans* feindlich und erinnert an die Pädophilievorwürfe, die schon lange zum Stilmittel homophober Polemik gehören.

Immerhin haben 9 europäische Staaten eine einfache Möglichkeit zur Personenstandsänderung, teilweise schon seit 2015, zuletzt hat die Schweiz ihr Personenstandsrecht angepasst. Auch Verschwörungstheorien wie die „Pharmalobby“, die an Pubertätsblockern gut verdienen soll, hatten wieder ihren Platz: Auch dafür gibt es keinerlei Belege.
Indessen werden Eltern und ihre trans* Jugendlichen nicht nur von der Politik, sondern auch von den Krankenkassen im Stich gelassen. Unter dem Vorwand sie zu schützen, versucht man geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Jugendlichen komplett zu verhindern. Die Begutachtungsanleitung des MDS vom Dezember 2020 ist ein Machwerk, das die Handschrift der Fachgesellschaft DGSMTW trägt und schließt Jugendliche sowie nicht-binäre Menschen aus. Was das für die beiden Gruppen, vor allem die Jugendlichen bedeutet, möchte man bei der SPD nicht wissen. Anders ist die Kritik von Hr. Brunner an den Vorschlägen der Opposition nicht zu verstehen.
Beim Abstammungsrecht lobt die SPD sich selbst für eine Neuregelung bei lesbischen Paaren, aber dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder mit ihrem ursprünglichen Geschlechtseintrag verewigt werden, selbst dann, wenn die Kinder erst lange nach einer Personenstandsänderung ihrer Elternteile gezeugt oder geboren wurden, das möchte man nicht hören.
Schon 2017 hatte eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Führung des BMFSFJ umfangreiche Regelungsbedarfe festgestellt, von denen man jetzt nichts mehr wissen möchte. Frau Eskens (SPD) forderte auf Twitter auf, Vorschläge für das SPD Zukunftsprogramm zu machen. Die liegen der SPD schon lange vor.

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