Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
Die dgti e.V. berät seit Jahrzehnten trans* und intergeschlechtliche Menschen in psychosozialer und sozialrechtlicher Hinsicht und das in einem bundesweiten Netzwerk bestehend aus Beratenden, die eine der bestehenden Ausbildungsreihen für Trans*Beratende der Akademie Waldschlösschen oder der dgti e.V. durchlaufen haben. Die Tätigkeit erfolgt in der Regel ehrenamtlich, in einigen Bundesländern gibt es auch geförderte Beratungsstellen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind jedoch sehr begrenzt und reichen meist nur für 1-2 Stellen pro Bundesland. Alleine die dgti e.V. erbringt pro Jahr ehrenamtlich mehrere tausend Beratungsstunden pro Jahr. Dabei ist nicht nur das Gespräch mit den Beratungssuchenden selbst zu zählen sondern auch der oft langwierige Austausch mit Krankenkassen, Schulleitungen und anderen Beteiligten.
Um die Qualitätssicherung zu verstetigen, die Zahl der angebotenen Bildungsgänge zu steigern und das Angebot in ländliche Räume auszudehnen bedarf es einer deutlichen Steigerung informeller Unterstützung und finanzieller Ausstattung durch Bund und Länder. Für die dgti e.V. vorrangig ist, dass die Beratungsangebote durch die trans* und inter* Community selbst erbracht werden. Eine staatliche Anerkennung unserer Arbeit über einen gesetzlichen Anspruch bedeutet u.a. mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz.
Auszug aus dem Positionspapier:
“Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, Information und Aufklärung zu den besonderen, bislang nicht etablierten Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit sowie für das gesamte Feld der geschlechtlichen Vielfalt. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Versorgungsstandard für alle Altersgruppen ermöglicht, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewährleistet, aber auch die Planungssicherheit im Hinblick auf die nötigen Beratungsangebote gestärkt werden.
Trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen finden im Versorgungssystem der psychosozialen Beratung wenig spezifische bzw. qualifizierte Unterstützung. Sie und ihre Familien haben in allen Lebensaltersstufen und vielen Lebensbereichen sehr spezifische Beratungsbedarfe, beispielsweise zu Gesundheit, Personenstand, Akzeptanz, oder Umgang mit Diskriminierung in der Schule/am Arbeitsplatz.”
Ein Anspruch auf sensible und fachlich kompetente Beratung für diese Zielgruppe lässt sich mittelbar aus dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch herleiten. Konkret sind bundesrechtlich nur Teilaspekte des Beratungsbedarfs im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, im Kinder– und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) und im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geregelt; diese sind allerdings noch nicht mit den notwendigen Beratungsangebotsstrukturen hinterlegt. Ein vom Lebensalter und spezifischen Anliegen unabhängiger Beratungsanspruch existiert hingegen nicht.
Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt deshalb für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
- die bundesgesetzliche Festschreibung des Anspruchs auf Beratung,
- den Auf- und Ausbau einer effizienten, tragfähig finanzierten bundesweiten Beratungs- und Unterstützungslandschaft, welche
- niedrigschwellig, barrierefrei, regional erreichbar oder aufsuchend sowie kostenlos eine diskriminierungsfreie Unterstützung anbietet und
- unter Einhaltung qualitativer Mindeststandards, die Fortbildung von Beratenden und Peer-Beratenden aus den Regel- und Community-Strukturen sicherstellt sowie
- die gezielte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Träger voranbringt.