Packer

Als einen Packer beschreibt man eine Prothese, die im Schritt befestigt werden kann. Dies kann anderen und auch für sich selbst den Eindruck geben, einen Penis zu haben. Einen Packer gibt es in unterschiedlichen Größen und Farben.

Auch die Befestigungsweise ist unterschiedlich: Einige Menschen spannen sich ihn wie eine Tasche um den unteren Bauch, andere stecken ihn lose in die Unterhose. Hier kommt es darauf an, was für einen selbst am angenehmsten ist. Wichtig ist aber auch zu nennen, dass man durch einen Packer nicht urinieren kann. In den meisten Fällen ist der Packer nur ein Stück gut verarbeitetes Silikon. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, ob das Material hautfreundlich ist und ob man selbst eventuell gegen Inhaltsstoffe des Materials allergisch ist.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Nachruf Dr. Bernd Meyenburg

Nachruf auf Dr. Bernd Meyenburg – ein pragmatischer Wegbereiter

Bernd Meyenburg, Jahrgang 1949, verstarb am 4. November 2025. Er war ein wegweisender Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut, dessen Lebenswerk eng mit der Sensibilisierung und Verbesserung der Versorgung geschlechtsinkongruenter Kinder und Jugendlicher verbunden ist. Bernd Meyenburg promovierte 1973 am Hamburger Institut für Sexualforschung und machte seine Facharztausbildung am St. Luke’s

Weiterlesen »
Gesundheitsversorgung, Recht und Realität: Ein stilisiertes Maskottchen mit großer blütenförmiger Kopfform steht vor dunkelviolettem Hintergrund. Die Figur trägt einen weißen Arztkittel und ein Stethoskop. Der Ausdruck wirkt fragend. Rechts schwebt ein Fragezeichen in derselben Magentafarbe wie die Blütenform.

Gesundheitsversorgung für TIN*-Personen: Recht und Realität

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt sich eine widersprüchliche Realität. Die rechtliche Anerkennung wurde vereinfacht. Die Gesundheitsversorgung für TIN-Personen bleibt ein Problemfeld voller Diskriminierung und bürokratischer Hürden. Das Selbstbestimmungsgesetz: Fortschritt mit Grenzen Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat seit November 2024 die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich erleichtert. Laut Bundesinnenministerium

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.