Unter Zuweisungsgeschlecht (Hebammengeschlecht, Geburtsgeschlecht ) versteht man das meist durch die Hebamme nach der Geburt dem Kind zugeschriebene Geschlecht. Die Zuweisung basiert allein auf körperlichen Merkmalen wie beispielsweise der Länge des Penis/der Klitoris und der Sichtbarkeit/Unsichtbarkeit der Hoden.

XXII. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Wege, Unterstützung und Optionen bei Ablehnung
Einladung zum 22. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 29.11.2025 Inhalt: Wir besprechen wichtige Formalia zur Antragstellung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes, sowie Handlungsoptionen bei Ablehnung. Zudem wird es um die Zusammenstellung von Gründen für Rückfragen des Medizinischen Dienstes auf Basis der Erfahrungen der dgti gehen. Referierende Personen


