- News
- Ratgeber
- Professional
- ÖffentlichkeitsarbeitAktuelle News und VeröffentlichungenPresse- und MedienbereichDie dgti in Social Media
- Mitmachen
- Über UnsArbeitskreise in Regionen und ThemenSie möchten uns regelmäßig unterstützen?
In der heutigen Gesellschaft gibt es viele Mythen und Missverständnisse über Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit. Diese falschen Vorstellungen führen oft zu Diskriminierung und Unverständnis. Dieser Artikel beleuchtet einige der verbreitetsten Mythen und bietet fundierte Fakten sowie Expertenmeinungen, um Aufklärung zu fördern und Vorurteile abzubauen. Was ist Trans*geschlechtlichkeit? Trans*geschlechtlichkeit bezieht sich auf Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies kann sich in Form von Trans*Personen manifestieren, die sich nicht mit der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität identifizieren (Transgender, trans* Personen, Transsexualität) [History Collection]. Historisch gesehen reichen Beispiele von trans* Personen weit zurück. Im 20. Jahrhundert wurde
Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das
Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Trans*- inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte
Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“ verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend
Schwimm-Weltcup in Berlin erstmals mit offener Kategorie – Segregation statt Inklusion Der Schwimm-Weltverband World Aquatics führt als erster großer Sportverband der Welt Wettbewerbe in der “offenen Kategorie” ein. In dieser können dann auch trans* Athlet*innen teilnehmen, wie der Verband am Mittwoch mitteilte. Erstmals sollen solche Wettkämpfe im Oktober beim Weltcup in Berlin stattfinden. Wir sind verwundert darüber, wie diese Entscheidung vom Deutschen Schwimmverband (DSV) so positiv als „bahnbrechend“ kommentiert und das ganze als Meilenstein für Inklusion betitelt wird. Unsere Gesprächsanfrage blieb dort unbeantwortet. (Update v. 24.8.2023: Inzwischen liegt ein Gesprächsangebot vor.) Wissenschaftliche Studien, worauf diese Entscheidung basiert und die Auswahl
Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz: “Das deutsche Grundgesetz wird dieses Jahr 72 Jahre alt, doch der Schutz von queeren Menschen ist noch immer nicht in ihm verankert. Das muss sich jetzt endlich ändern!” Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.