Kategorie: Rechtliches

Selbstbestimmungsgesetz - Offenbarungsverbot
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Offenbarungsverbot im Selbstbestimmungsgesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie könnten endlich selbstbestimmt über Ihre eigene Identität entscheiden – ohne die Angst, unfreiwillig geoutet zu werden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird dies für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen in Deutschland zur Realität. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist das Offenbarungsverbot, das den Schutz der Privatsphäre und der eigenen Identität stärkt. Doch was genau bedeutet das Offenbarungsverbot, und welche anderen wichtigen Regelungen bringt das Gesetz mit sich? In diesem Artikel erfahren Sie, wie das SBGG trans*, inter* und nichtbinäre Menschen schützt, welche Konsequenzen absichtliches Misgendern haben kann und wann Ausnahmen vom Offenbarungsverbot gelten. Schutz vor

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Besserer Diskriminierungsschutz gefordert
Allgemein

Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Österreich baut den rechtlichen Diskriminierungsschutz von tina* (trans*-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und agender) Personen aus, während wir in Deutschland noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten. In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen: “Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle.” Die Gleichstellung “von Frauen und Männern” wurde durch “aufgrund des Geschlechts” ersetzt.  Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711  Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

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trans* Kind am laufen
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70 Jahre Weltkindertag – Mit Kinderrechten in die Zukunft

UNICEF feiert unter dem diesjährigen Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ 70 Jahre Weltkindertag. Ein Grund für uns, einmal genauer hinzuschauen. Viele Städte und Gemeinden werden sich wieder bundesweit für die Rechte der Kinder stark machen, zahlreiche Mitmachaktionen wird es am Weltkindertag für Kinder und Jugendliche geben. Aktionen dazu findet man hier (Verlinkungen über die Hashtags): #weltkindertag #wiestarkwäredasdenn 1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) unterzeichnet, seit 2010 gilt diese als verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Das bedeutet Deutschland ist verpflichtet, die dort benannten Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und aktiv zu fördern. Schaut man sich allerdings die

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Einschätzung zur Vornamenswahl im SBGG
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SBGG: Das neue Selbstbestimmungsgesetz – eine erste Einschätzung zur Vornamenswahl

Von Julia Steenken Bereits vor seinem vollständigen in Kraft treten wird das SBGG durch diverse Standesämter nicht einheitlich ausgelegt. Teilweise werden eigene Anforderungen an die Anmeldung bzw. die folgende Erklärung gestellt. Zwar hat das zuständige Innenministerium mittels Rundschreiben einen Auslegungshinweis verbreitet, dieser war jedoch in Teilen inhaltlich falsch und wurde demzufolge auch diesbezüglich berichtigt bzw. zurückgenommen. Vor allem ist er nicht rechtsverbindlich. Jedes Standesamt, letztlich auch jeder Standesbeamte, kann „seine“ Auslegung erst einmal durchsetzen. Diese ist zwar einer gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg offen, aber das dauert und ist mühsam. Schon jetzt entwickelt sich bereits ein Streit über die gewählten Vornamen,

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FAQ zum SBGG
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FAQ zum SBGG 2024

FAQ zum SBGG – Selbstbestimmungsgesetz (Stand September 2024) Das Selbstbestimmungsgesetz – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), tritt am 01.11.2024 in Kraft. Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Auf dieser Seite findet ihr die notwendigen Informationen zum Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz in Fragen und Antworten (FAQ zum SBGG). Die Anmeldung beim Standesamt Wo kann ich meine Erklärung anmelden? Die Anmeldung über eine Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen nach SBGG ist beim Standesamt deiner Wahl ab dem 01.08.2024 möglich. Es empfiehlt

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Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge mit dem Slur “Transe” beleidigte. Dagegen wehrte sich sie nun erfolgreich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied nun, dass trans* Frauen damit nicht beleidigt werden dürfen. Die Entscheidung (Az. 16 U 92/23) wurde am 12.7.2024 bekannt. Das Wort sei ausschließlich abwertend, hieß es zur Begründung. Der diskriminierende Verletzungsgehalt stehe auf

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Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter
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Das Gendersternchen umfasst alle Geschlechter

In seinem Urteil vom 23. November 2023 – 8 AZR 164/22 – entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Frage ob und wie eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgestaltet war. Ursache der Klage war eine Stellenausschreibung in der „Fallmanager*innen“ gesucht wurden und, wie üblich und wünschenswert, mitteilte das „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber“ bevorzugt berücksichtigt würden. Eine sich als „Hermaphrodit“ bezeichnende, also sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig wissende Person bewarb sich auf diese Position. Ihre Bewerbung fand letztlich keine Berücksichtigung, weshalb diese Klage wegen Diskriminierung u. a. auf Grundlage des Merkmals „Geschlecht“ erhob. Personen

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Selbstbestimmungsgesetz - eine Einordnung
Rechtliches

Selbstbestimmungsgesetz – Freiheit 2.0?

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis? Eine Einordnung v. Julia Steenken Ob es für Betroffene durch dieses Gesetz leichter geworden ist ihren Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, mag dahingestellt bleiben. Geschlechtszugehörigkeit: Berichtigt und nicht geändert Es ist wichtig festzuhalten das die Einträge berichtigt und nicht geändert werden. Dies mag vielleicht technisch kein Unterschied sein, sprachlich und inhaltlich sehr wohl. Menschen die dem trans* intergeschlechtlich und nicht-binären oder agender Spektrum (tina) zugerechnet werden bzw. sich diesem zugehörig wissen, haben einen nicht ihrer Lebenswirklichkeit und Selbsterleben entsprechenden Geschlechtseintrag. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1978 festgestellt, dass es eine Möglichkeit

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Bundestag stimmt für Selbstbestimmung – mit Änderungen

Heute hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)“ der Bundesregierung in der durch den Familienausschuss geänderter Fassung verabschiedet und damit endlich ein modernes, einfaches Verfahren geschaffen. Wir sind erleichtert, dass das aus der Zeit gefallene „Transsexuellengesetz“ abgeschafft wird. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf gewesen – vor 12 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das

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Stellungnahme zu Beschlüssen Ärztetag
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Konversionsmaßnahmen wirkungsvoll unterbinden!

Aktuelle Studien zeigen: Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Konfessionsbehandlungsschutzgesetzes (KonvBehSchG) sind Konversionsmaßnahmen nicht verschwunden. Die zuständigen Ministerien wollen dieses Vorhaben in dieser Legislatur nicht mehr angehen.

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