Diskriminierungsschutz: Trans*, inter* und nicht-binäre Personen in Österreich besser geschützt – Wann folgt Deutschland?

Besserer Diskriminierungsschutz gefordert
Besserer Diskriminierungsschutz gefordert!

Österreich baut den rechtlichen von tina* (-, und inter*geschlechtlichen, nicht-binären und ) Personen aus, während wir in noch auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes warten.

In Österreich wurde nun durch den Nationalrat bei einer umfassenden Novelle des Dienstrechtes auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz mit geändert, zugunsten von tina* Personen:

“Geschlecht im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst Geschlechtsmerkmale, , und Geschlechterrolle.”

Die Gleichstellung “von Frauen und Männern” wurde durch “aufgrund des Geschlechts” ersetzt. 

Siehe Dienstrechts-Novelle 2024 (2711 d.B.) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2711 

Damit wurde eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes geschaffen, Frauen bleiben weiterhin dadurch geschützt und dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Frauenschutzräume bleiben erhalten.

AGG-Reform in Deutschland nötig

In Deutschland fordern wir zusammen mit über 100 Organisationen und Verbänden die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch die Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung setzt sich dafür ein, mehr zum Schutz vor Diskriminierungen zu tun.

Zwar dürfen bereits jetzt trans* Personen nicht aufgrund der geschlechtlichen Identität allein diskriminiert werden, allerdings fehlt hier im Arbeitskontext immer noch ein umfassender Diskriminierungsschutz. Zahlreiche Studien belegen die Diskriminierungen hinsichtlich der geschlechtlichen Identität. Bekanntlich ist die Dimension Geschlecht im AGG nicht so beschrieben, dass tina* (trans-, intergeschlechtliche, nicht-binäre, agender) Personen zweifelsfrei eingeschlossen sind. Im Gegenteil hält die Gesetzesbegründung des AGG die Einstufung unter „sexueller Identität“ bereit (im Widerspruch zur seit 1996 bestehenden Rechtsprechung des EuGH vom 30.04.1996 – C-13/94), die auch deutsche Arbeitsgerichte zu falschen Schlussfolgerungen veranlasst hat (bspw. in der Vorinstanz zu BAG 8 AZR 421/14).

Weiterhin gehen ungerechtfertigte Benachteiligungen wegen der geschlechtlichen Identität/des geäußerten Geschlechts statistisch in der Dimension Geschlecht unter. Das AGG muss hier den Diskriminierungsschutz leisten.

Erweiterung Artikel 3 GG, „Grundgesetz für Alle

haben die Verantwortung, tina*-Mitarbeitende zu unterstützen und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Der Gesetzgeber hat hingegen die Verantwortung, bestehende Diskriminierungen zu beenden und inklusive Gesetze zu schaffen, um auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur vierten Geschlechtsoption, sogenannte „Dritte Option“, entsprechend weiter auszugestalten und in weiteren Gesetzen wie der Abstammungsrechtsreform umzusetzen. So muss neben einer auch eine Erweiterung des Grundgesetz-Artikels 3 erfolgen, um tina* Personen besser rechtlich zu schützen.

Grundgesetz für alle! Besserer Diskriminierungsschutz gefordert

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
nicht binär Non-binäre Anerkennung Psychologie tin*klusiv intergeschlechtlich Diskriminierung Transsexualität / Transsexuell Niedersachsen Alter trans* Personen Diskriminierung Trans* Inter* Non-binär nicht-Binarität trans*Kinder dgti e.V. LGBTQ+ Rechte Geschlechtsänderung Trans* Beratung Deutschland rechtliche Transition Beratung für trans* und inter* Menschen Geschlechtsidentität PROUTATWORK Zwangsouting nicht-binär Bildungsabschlüsse transgeschlechtlich Versicherungen Rechte trans* Jugendliche Kommunikation AGG-Reform Beratung Geschlechtliche Vielfalt im Unternehmen Sozialdaten Geschlechtseintrag transition agender S2k-Leitlinie rechtlicher Schutz Grundgesetz für Alle Psychotherapeut Bußgeld Misgendern Diskriminierungsschutz Weltkindertag Trans* Am Arbeitsplatz Schritt-für-Schritt-Anleitung Rentenversicherung Trans* Diskriminierungsschutz Unterstützungsgruppen Offenbarungsverbot Coming-out medizinische Fortschritte Rechtliches Hormone Altersverteilung von trans* Personen rechtliche Rahmenbedingungen deadnaming trans* Inter* Rechte TIN SBGG Artikel 3 Grundgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Austausch Selbstbestimmung Standesamt Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen Strategien Namen Kindertag Non-binär Identität Jugendliche Trans* in Arbeit Kinderrechte dgti Soltau Netzwerken Checkliste Hilfe Namensänderung Geschlechtsangleichung Inter* Geschlechtlichkeit Unterstützung Queer Trans* Diskriminierung Schutz Deutschland Geschlechtsdysphorie Trans* Rechte Inter* Beratungsstelle Kinder Gendergerechte Sprache trans* Identität gesellschaftliche Akzeptanz Transition Guide Trans* und Inter* Rechte Geschlechtsinkongruenz Arbeitgeber*innen Privatsphäre Spende Erfahrungen nicht-binäre Misgendern Selbstfindung Pubertät Transidentität Dokumentenänderung Gesetz 2024 trans* Gesetz Selbstbestimmungsgesetz Gesetzesänderung Nichtbinär Identität

Weitere interessante Artikel

trans* Kind am laufen

70 Jahre Weltkindertag – Mit Kinderrechten in die Zukunft

UNICEF feiert unter dem diesjährigen Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ 70 Jahre Weltkindertag. Ein Grund für uns, einmal genauer hinzuschauen. Viele Städte und Gemeinden werden sich wieder bundesweit für die Rechte der Kinder stark machen, zahlreiche Mitmachaktionen wird es am Weltkindertag für Kinder und Jugendliche geben. Aktionen dazu findet

Weiterlesen »
dgti Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen

dgti Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen

Wir stellen heute unsere Beratungsstelle in Soltau, Niedersachsen vor. Über meinen Weg: Mein Name ist Jasper, ich habe mich 2016 als Trans* geoutet und nehme seit Ende 2017 Testosteron. Zudem hatte ich bereits eine Mastektomie und habe meinen Vornamen und meinen Personenstand angeglichen. Vor und nach meinem Coming Out habe

Weiterlesen »