Schlagwort: Geschlechtsmerkmale

Mythen vs. Fakten: Trans* and Inter* Duotone - illustration
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Mythen vs. Fakten: Die Wahrheit über Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit

In der heutigen Gesellschaft gibt es viele Mythen und Missverständnisse über Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit. Diese falschen Vorstellungen führen oft zu Diskriminierung und Unverständnis. Dieser Artikel beleuchtet einige der verbreitetsten Mythen und bietet fundierte Fakten sowie Expertenmeinungen, um Aufklärung zu fördern und Vorurteile abzubauen. Was ist Trans*geschlechtlichkeit? Trans*geschlechtlichkeit bezieht sich auf Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies kann sich in Form von Trans*Personen manifestieren, die sich nicht mit der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität identifizieren (Transgender, trans* Personen, Transsexualität) [History Collection]. Historisch gesehen reichen Beispiele von trans* Personen weit zurück. Im 20. Jahrhundert wurde

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Studie genderachtsame Sprache und Menschen mit Behinderungen, Stefanie Koehler (2021) Foto von Jason Goodman auf Unsplash
Ratgeber

4 effektive Tipps für Arbeitgeber*innen: Transgender-Mitarbeitende unterstützen und ihre Rechte respektieren

Transgender-Personen am Arbeitsplatz verdienen eine unterstützende und inklusive Umgebung. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende effektiv unterstützen können und welche Rechte diese haben. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Beratungs- und Schulungsangebote sowie Unterstützung für Betroffene. Einführung Die Anerkennung der Vielfalt am Arbeitsplatz ist von großer Bedeutung, und das schließt auch Transgender-Mitarbeitende ein. Transgender-Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Arbeitgeber*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung für diese Mitarbeitenden und bei der Sicherstellung ihrer Rechte. In diesem Artikel werden wir besprechen, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende unterstützen können

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Presseerklärungen der dgti

Ende der Diskriminierung für trans* und inter* im Polizeidienst

Die neue Polizeidienstvorschrift 300 wird diverser Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde, trat am 01.01.2021 die neue Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen mussten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen

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