- News
FAQ zum SBGG 2024
Jenny Wilken 23. Juli 2024 - Ratgeber
- Professional
- ÖffentlichkeitsarbeitPresse- und MedienbereichDie dgti in Social Media
- Mitmachen
- Über UnsArbeitskreise in Regionen und ThemenSie möchten uns regelmäßig unterstützen?
Transgender-Personen am Arbeitsplatz verdienen eine unterstützende und inklusive Umgebung. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende effektiv unterstützen können und welche Rechte diese haben. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Beratungs- und Schulungsangebote sowie Unterstützung für Betroffene. Einführung Die Anerkennung der Vielfalt am Arbeitsplatz ist von großer Bedeutung, und das schließt auch Transgender-Mitarbeitende ein. Transgender-Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Arbeitgeber*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung für diese Mitarbeitenden und bei der Sicherstellung ihrer Rechte. In diesem Artikel werden wir besprechen, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende unterstützen können
Die neue Polizeidienstvorschrift 300 wird diverser Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde, trat am 01.01.2021 die neue Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen mussten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen
© 2021 Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – Alle Rechte Vorbehalten. Die Rechte an Marken oder Bildern liegen bei den jeweiligen Urhebern.