Die neue Polizeidienstvorschrift 300 wird diverser
Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde, trat am 01.01.2021 die neue Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen mussten, um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig war, wird damit beendet.
Hintergrund
Die Zugangsvoraussetzungen für den Dienst in der Polizei sind in der Polizeidienstvorschrift 300 geregelt. Folgte man den dortigen Bestimmungen, blieb es trans- und intergeschlechtlichen Personen bisher verwehrt, eine Laufbahn im Polizeidienst anzustreben. Denn die PDV300 forderte bspw. einen stabilen Hormonhaushalt und männliche Polizisten mussten „mindestens einen funktionierenden Hoden“ haben. Mit dieser Regelung wurden trans*männliche Bewerber pauschal ausgeschlossen – unabhängig ihrer physischen oder geistigen Fähigkeiten. Auch trans* Frauen wurden regelmäßig abgelehnt, da diese sich in hormoneller Behandlung befinden.
Der dgti liegen Bewerbungsunterlagen einer trans* Frau vor, die für „dienstuntauglich“ erklärt wurde1. Dies gelte, so lange sie sich in hormoneller Behandlung befinde. Nach Abschluss dieser Behandlung dürfe sie sich erneut bewerben. Das ist zynisch, da eine Hormontherapie i. d. R. ein Leben lang erfolgt. Trans*Personen wurden damit pauschal abgelehnt. Diese Diskriminierung wurde nun beendet. Die dgti hat gemeinsam mit weiteren Aktivist*innen und Politiker*innen darauf hingewirkt, dass die PDV300 aktualisiert werden musste. Eine Reform wurde mehrfach versprochen. Wie jetzt bekannt wurde, ist die aktualisierte Fassung im Januar 2021 in Kraft getreten. Damit können nun auch trans*, inter* und nicht-binäre Menschen offiziell in den Dienst der Polizei treten ohne Angst vor Ablehnung haben zu müssen.
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Weiterführende Links:
https://taz.de/Diskriminierung-bei-der-Polizei/!5487463/
https://www.siegessaeule.de/magazin/3927-transphobie-bei-der-bundespolizei/
https://www.jens-brandenburg.de/bundesregierung-verschleppt-uberarbeitung-der-pdv-300
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