Logo der dgti

4 effektive Tipps für Arbeitgeber*innen: Transgender-Mitarbeitende unterstützen und ihre Rechte respektieren

Studie genderachtsame Sprache und Menschen mit Behinderungen, Stefanie Koehler (2021) Foto von Jason Goodman auf Unsplash
Transgender-Mitarbeitende und Arbeitgeber. Foto von Jason Goodman auf Unsplash

Transgender-Personen am Arbeitsplatz verdienen eine unterstützende und inklusive Umgebung. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende effektiv unterstützen können und welche Rechte diese haben. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Beratungs- und Schulungsangebote sowie Unterstützung für Betroffene.

Einführung

Die Anerkennung der Vielfalt am Arbeitsplatz ist von großer Bedeutung, und das schließt auch Transgender-Mitarbeitende ein. Transgender-Personen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Arbeitgeber*innen spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer unterstützenden Umgebung für diese Mitarbeitenden und bei der Sicherstellung ihrer Rechte. In diesem Artikel werden wir besprechen, wie Arbeitgeber*innen Transgender-Mitarbeitende unterstützen können und welche Rechte diese haben.

Sensibilisierung und Schulung

Eine der wichtigsten Maßnahmen, die Arbeitgeber*innen ergreifen können, um Transgender-Mitarbeiternde zu unterstützen, ist die Sensibilisierung und Schulung der . Oftmals fehlt es an Wissen und Verständnis über Transgender-Themen, was zu Vorurteilen und Diskriminierung führen kann. Die dgti bietet Beratungs- und Schulungsangebote für Unternehmen an, um ihre Mitarbeitenden über Transgender-Fragen zu informieren und ihnen dabei zu helfen, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Durch Workshops und Schulungen können Vorurteile abgebaut und das Verständnis für die von Transgender-Mitarbeitenden gefördert werden.

Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung

Eine inklusive Arbeitsumgebung ist entscheidend, um Transgender-Mitarbeitende zu unterstützen. Arbeitgeber*innen sollten sicherstellen, dass ihre Arbeitsrichtlinien und -praktiken geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei sind. Das beinhaltet etwa die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in Stellenausschreibungen, Formularen und internen Kommunikationen. Überdies sollten Unternehmen geschlechtsspezifische Dresscodes überdenken und stattdessen eine einführen, die allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich entsprechend ihrer Geschlechtsidentität angemessen zu kleiden.

Die dgti bietet auch individuelle Beratung für Arbeitgeber*innen an, um sie bei der Anpassung ihrer Arbeitsumgebung an die Bedürfnisse der Transgender-Mitarbeitenden zu unterstützen. Sie können dabei helfen, effektive Richtlinien und Verfahren zu entwickeln, die die Rechte und das Wohlbefinden dieser Mitarbeitenden gewährleisten.

Rechte der Transgender-Mitarbeitenden

Transgender-Mitarbeitende haben das Recht, frei von Diskriminierung behandelt zu werden. In Deutschland gibt es gesetzliche Bestimmungen, die Transgender-Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jegliche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, einschließlich der Geschlechtsidentität. Arbeitgeber*innen sollten sich mit diesen gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen und sicherstellen, dass sie sie vollständig

einhalten.

Die dgti bietet auch Unterstützung für Transgender-Mitarbeitende, die mit Diskriminierung oder anderen Problemen am Arbeitsplatz konfrontiert sind. Betroffene können sich an die dgti wenden, um und zu erhalten. Die Organisation kann helfen, ihre Rechte durchzusetzen und ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen zu helfen.

Sensible Kommunikation und Privatsphäre

Der Umgang mit der Geschlechtsidentität von Transgender-Mitarbeitenden erfordert und Respekt. Arbeitgeber sollten Transgender-Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Geschlechtsidentität offen zu kommunizieren, wenn sie dazu bereit sind, und dabei ihre und wahren. Das bedeutet, dass Informationen über die Geschlechtsidentität vertraulich behandelt und nur an Personen weitergegeben werden sollten, die diese Informationen für geschäftliche Zwecke benötigen.

Die dgti bietet auch Ressourcen und Unterstützung für Transgender-Mitarbeitende, die bei der Kommunikation mit ihren Arbeitgeber*innen haben. Die Organisation kann ihnen helfen, effektive Strategien für die Kommunikation ihrer Bedürfnisse und Anliegen zu entwickeln.

Fazit

Arbeitgeber*innen haben die Verantwortung, Transgender-Mitarbeitende zu unterstützen und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Eine wichtige Maßnahme ist die Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft, um Verständnis und zu fördern. Es ist entscheidend, eine geschlechtsneutrale Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Transgender-Mitarbeiter respektiert und anerkannt werden.

Die Achtung der Rechte und Privatsphäre der Transgender-Mitarbeitenden ist ebenfalls von großer Bedeutung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität und Diskriminierung am Arbeitsplatz einhalten. Dies umfasst den Schutz vor Mobbing, Belästigung und Benachteiligung aufgrund der Geschlechtsidentität.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) bietet Unternehmen Unterstützung und Ressourcen, um sie bei der Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung zu unterstützen. Durch Beratungs- und Schulungsangebote können Arbeitgebende das nötige Wissen erlangen, um Transgender-Mitarbeitende angemessen zu unterstützen. Indem wir gemeinsam daran arbeiten, eine Arbeitswelt zu schaffen, die gleiche Chancen und Würde für alle unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gewährleistet, können wir eine positive Veränderung bewirken.

Teilen auf:

Begriffe der letzten 30 Tage
§ 175 Menschen Stockholm San Francisco Geschlecht transition Staatsbürgerschaft LGBT-Reisen Brighton instagram Montevideo Alkohol Studien Strategien Genderidentität Einblicke aus der Schulpsychologie Genderqueer Qualitätsstandards Achtsamkeit TIN*-Personen Anerkennung Transsexualität globale LGBTIQ Rechte Beratung Trans* Frauen Sydney gender nicht-binäre Veranstaltung Selbstakzeptanz Kritik nonbinary transident Deutschland Weltweit queere Menschen nicht-binär peer-to-peer Vorstandsmitglied Filmabend Europa Ziele Identität München transfeindlich Queer geschlechtliche Identität Humor Intergeschlechtliche Personen Haustiere Menschenrechte Psychotherapie CSD Mykonos Geschichte Schule trans* Personen Gleichberechtigung Geschlechtsangleichung Gerichtsverfahren Erklärung Toronto Amsterdam Geschlechtsmerkmale Selbstbestimmungsgesetz geschlechtsangleichende Operationen Wohlbefinden LGBTIQ-freundliche Reiseziele LSBTIQ Nicht-binäre Personen Psychotherapeuten Kopenhagen emotionale Unterstützung Queere Schüler*innen und die Schulpsychologie Taipeh Kosten Jugendliche TIN queere Schüler*innen aus schulpsychologischen Perspektive dgti Reisetipps LGBTIQ Spende Toleranz nicht binär Arbeit Medizin Geschlechtsinkongruenz Einladung zum 6. Qualitätszirkel Queere Bildung SBGG Kinder Intergeschlechtlichkeit Entscheidung (Gericht) Ressource Regenbogen Beratungsstelle Qualitätszirkel Sensibilisierung Transgender Barcelona angleichende Maßnahmen Hasskriminalität LGBTIQ Medizinische Eingriffe bei Jugendlichen Therapie Diversität Klage Transidentität Haustierwahl Reiseziele Intersexualität Klo-Angst Stellungnahme Stuttgart Geschlechtseintrag Coming-out Sichtbarkeit Reykjavik LGBTIQ Community Deadname LGBTIQ-Szene Nonbinär trans* Frau Geschlechtsangleichende Maßnahmen Kapstadt Standesamt Frankfurt am Main LSBTIQ* Abstammungsrecht Sendung mit der Maus Geschlechtsidentität Hamburg Psychotherapeut LGBTIQ+ Köln Journalistin Unterstützen Misgendern Tiere Recht Unterstützung Vielfalt LGBT Drogen trans* Transfeindlichkeit Reiseführer Austausch LGBTIQ Gesetze Beleidigung Trans* Rechte Berater*innen Janka Kluge Berlin Erfahrungen AGG Reisen Gesundheit Sicherheit Transgender Day of Visibility Diskriminierung Rat Selbstbestimmung Inter* Rechte Düsseldorf TINA* enby Oberlandesgericht Inter* Stonewall Tel Aviv ICD-11 Selbsthilfegruppe LGBTIQ-Reisen Akzeptanz

Weitere interessante Artikel

Nicht-binär ≠ trans? Reel on Instagram https://www.instagram.com/reel/C9aKZHas5uK

Sind nicht-binäre Personen trans*?🏳️‍⚧️

Nicht-binäre Personen können als trans* betrachtet werden, da sie sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Trans* ist ein Oberbegriff, der alle Geschlechtsidentitäten umfasst, die von der bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität abweichen. Dies schließt nicht-binäre Personen ein, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich identifizieren oder deren Geschlechtsidentität außerhalb des binären Geschlechtersystems liegt.

Weiterlesen »

Positives Gerichtsverfahren: Trans* Frauen dürfen nicht transfeindlich beleidigt werden

Janka Kluge, ehemaliges Vorstandsmitglied der dgti, Journalistin und Mitherausgeberin vom Sammelband “Einfach Selbstbestimmt: Texte zur Lebensrealität jenseits der Geschlechternormen” (2024, KiWi Verlag), hatte gegen den Blogger Julian Reichelt Klage wegen Misgenderns eingereicht und das Gerichtsverfahren gewonnen. In einem weiteren Fall leider erfolglos, was Reichelt zum Anlass nahm und Janka Kluge

Weiterlesen »
Queere Schüler*innen und die Schulpsychologie

Queere Schüler*innen und die Schulpsychologie

Einladung zum 6. Qualitätszirkel Queere Bildung am 04.09.2024 Liebe Teilnehmende des QZ Queere Bildung, vor der großen Sommerpause möchte ich euch hiermit herzlich zum 6. QZ Queere Bildung am Mittwoch, den 04.09.2024, 18:00 – 19:30 Uhr Ort: Online über Microsoft Teams Anmeldungen bitte an über judit.grimm@dgti.org einladen. Dieses Mal ist unser Thema: Queere

Weiterlesen »