Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz in der Berliner Zeitung
dgti Pressemitteilung / Stellungnahme

Der Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in der Berliner Zeitung vom 12.4.26 basiert auf einer fehlerhaften rechtlichen Einordnung und ignoriert die geltende wissenschaftliche sowie menschenrechtliche Faktenlage.

1. Strikte Trennung von Personenstandsrecht und Medizinrecht

Wilms vermischt in ihrer Argumentation die Änderung des Geschlechtseintrags mit medizinischen Maßnahmen. Juristisch ist dies unhaltbar: Gemäß § 1 Abs. 2 SBGG regelt das Gesetz ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens (siehe auch FAQ zum SBGG). Es trifft explizit keine Regelungen über medizinische Maßnahmen. Die von der Autorin suggerierte Koppelung widerspricht der gesetzlichen Systematik und der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von bürokratischem Akt und medizinischer Indikation.

2. Wirksamkeit des Rechtsstaats gegen Missbrauch

Die angeführten Beispiele (Erlangen, Fall Liebich) belegen entgegen der Darstellung der Autorin gerade die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Das SBGG hebelt weder das Hausrecht (§ 6 SBGG) noch den Schutz vor Missbrauch aus. Bestehende Rechtsnormen und gerichtliche Kontrollmechanismen reichen aus, um etwaige Missbrauchsfälle zu sanktionieren; eine präventive Kriminalisierung oder Pathologisierung einer gesamten Personengruppe ist rechtlich unverhältnismäßig. Valerie Wilms stellt zudem den Fall aus Erlangen in der BZ verzerrt dar, weil sie zentrale Fakten auslässt und den tatsächlichen Ablauf unzutreffend zuspitzt.

3. Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen im Selbstbestimmungsgesetz

Die Forderung nach Zwangsberatungen und die Ablehnung des affirmativen Ansatzes verkennen die Rechte Minderjähriger aus der UN-Kinderrechtskonvention und das elterliche Erziehungsrecht.

  • Das SBGG sieht für Minderjährige bereits Schutzmechanismen vor: Jugendliche ab 14 Jahren benötigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten oder eine Ersetzung durch das Familiengericht (§ 3 SBGG). Jugendliche müssen versichern, beraten worden zu sein.
  • Die Forderung nach klinischen „Beweisen“ für die Geschlechtsidentität widerspricht den wissenschaftlichen Leitlinien und Erkenntnissen, dass die geschlechtliche Identität nicht fremdbegutachtet werden kann.

4. Fachwissenschaftliche Evidenz statt Ideologie

Die von Wilms genutzte Kategorisierung „echter Transsexualität“ gilt fachlich als überholt. Die moderne Medizin orientiert sich an der ICD-11, die Geschlechtsinkongruenz nicht mehr als psychische Störung klassifiziert. Die therapeutischen Leitlinien folgen dem Grundsatz der Schadensvermeidung (Primum non nocere). Eine Rückkehr zu stigmatisierendenierenden Begutachtungsverfahren, wie sie das vom BVerfG in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz (TSG) vorsah, wäre ein Rückschritt hinter die menschenrechtlichen Standards.

5. Falschdarstellungen zum Sport

Die Behauptungen zum olympischen Boxsport sind faktisch unrichtig. Die betroffenen Athletinnen sind keine transgeschlechtlichen Personen; die Diskreditierung ihrer Biografien basiert auf wissenschaftlich nicht fundierten Tests eines nicht anerkannten Verbandes. Wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass trans* Frauen keine pauschalen physischen Vorteile gegenüber cis-Frauen haben, die einen generellen Ausschluss rechtfertigen würden.

Fazit des Gastbeitrags

Der Gastbeitrag von Valerie Wilms entbehrt einer soliden juristischen Grundlage und stützt sich stattdessen auf populistische Narrative. Das Selbstbestimmungsgesetz ist die notwendige Antwort auf jahrzehntelange Grundrechtsverletzungen durch das TSG und steht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards. Dass eine ehemalige Abgeordnete wissenschaftliche Evidenz und gesetzliche Fakten zugunsten einer ideologisch motivierten Agitation ignoriert, ist im Sinne einer sachlichen Debatte zutiefst bedauerlich.

Lesen Sie hier den Gastbeitrag einer Psychotherapeutin zum Selbstbestimmungsgesetz :

Gastbeitrag: Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin befürworte

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Stellungnahme zum Gastbeitrag von Valerie Wilms zum Selbstbestimmungsgesetz in der Berliner Zeitung

Schockierend! BMI will weiterhin lebenslange Outings! Zur geplanten Änderung der Meldedatenverordnung

Das Bundesinnenministerium hat per Verordnung im Januar 2025 bereits die Veröffentlichung bisheriger Vornamen im Melderegister (Datenblatt 0303) sowie zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die

Weiterlesen »
Krankenkassen Antragstellung: Bild mit Text: Logo dgti, XXIV. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen, Logo des Qualitätszirkels

XXIV. Antragstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Krankenkassen – Bewertung der aktuellen Rechtslage

Einladung zum 24. Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen am 25.04.2026 Wir freuen uns, Sie und Euch zu unserem nächsten Treffen des Qualitätszirkel Psychotherapeut*innen einzuladen. In einem Impulsvortrag gibt Jenny Wilken einen Einblick in die aktuelle Rechtslage. Welche Erfahrungen haben die Teilnehmenden gemacht? Wie sehen die Aktivitäten der dgti e.V. und der weiteren Interessenvertretungen

Weiterlesen »
Sabine Maur tritt zurück: Portrait-Foto von Sabine Maur. Eine Frau mit kurzen blonden Haaren und Brille.

Sabine Maur tritt zurück

Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer tritt von ihren Ämtern zurück. Wir bedauern diesen Schritt zutiefst, bedeutet er doch den Verlust einer der wichtigsten unterstützenden Stimmen für unsere Arbeit. Ihr Rücktritt war weder sachlich notwendig noch rechtlich geboten und erfolgte vor dem Hintergrund eines öffentlichen und

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit