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Schlagwort: Gesetzgebung

Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
News

Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag

Heute fand die erste Lesung des Entwurfs des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag statt. Wir begrüßen den Entwurf und freuen uns, dass das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich begonnen hat. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. Ein selbstbestimmtes Leben, die Anerkennung des eigenen Geschlechts und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind Menschenrechte, die die meisten ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Trans*- inter*, nicht-binäre und agender (tina*) Menschen werden diese Rechte

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Pressemitteilung zum Selbstbestimmungsgesetz
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Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)

Unsere Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)“ verabschiedet und damit das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endlich ermöglicht. Die Abschaffung der Diskriminierung durch das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) ist ein langer Weg und ein harter Kampf – vor 11 Jahren legte die dgti mit anderen Vereinen bereits das Forderungspapier zu einer TSG-Reform vor und forderte geschlechtliche Selbstbestimmung. „Geschlechtliche Selbstbestimmung“ bedeutet für uns das Menschenrecht, entsprechend

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Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012
Presseerklärungen der dgti

BGH-Beschluss zum § 45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020

Schockierender Beschluss am Bundesgerichtshof – Geschlecht ist kein Gefühl Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern – wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt – das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit. Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine

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