Schlagwort: MDK

Peer to Peer Aus- und Fortbildung für Trans*Beratende in 5 Modulen
Fortbildungen

Peer to Peer Trans*Beratenden Aus- und Fortbildung

dgti zertifizierte Aus- und Fortbildung für Trans*Beratende in 5 Modulen für TINA* Personen, Angehörige, Fachpersonal. Das Schulungsangebot steht Interessenten unabhängig von einer Mitgliedschaft in der dgti e.V. oder dem Wohnort zur Verfügung.

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Alltagstest (neu: Alltagserfahrungen)

Unter Alltagstest versteht die “Selbsterfahrung bzw. Selbsterprobung im Identitätsgeschlecht, indem der Betroffene durchgängig in allen sozialen Bezügen in der angestrebten Geschlechtsrolle lebt. […] Die Alltagserprobung soll die innere Stimmigkeit des Identitätsgeschlechtes in seiner individuellen Ausgestaltung und die Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle zeigen und sollte zu einem Zugewinn an Lebenszufriedenheit führen” (Zitat aus der “alten” Begutachtungsanleitung des MDS “Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität” von 2009). Alltagserfahrungen sollen das Risiko für Retransitionen minimieren und sind auch nach der aktuellen (2020) Begutachtungsanleitung des MDS Voraussetzung für alle geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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Glossar

Nachschlagewerke für Diagnose, Indikationsstellung, Begutachtung

Leitlinien für Diagnose, Beratung und Behandlung (für Ärzt*innen) Die aktuelle S3-Leitlinie “Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit” Nach dem ersten Gang zum*r Ärzt*in bzw. Psychotherapeut*in unseres Vertrauens findet diese*r in der aktuellen Leitlinie Hilfestellungen zu Diagnostik, Beratung und Behandlung aller trans* Menschen, egal ob binär oder nicht-binär, allerdings erst ab dem Erwachsenenalter und nicht bei medizinischen Fragestellungen aus dem Bereich der Intergeschlechtlichkeit (in diesen beiden Fällen gibt es eigene Leitlinien, siehe unten). Die Leitlinie wendet sich also an alle, die trans* Personen psychologische Hilfe anbieten, als auch an jene, die Indikationsschreiben für notwendige Behandlungsschritte auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung erstellen. Ziel der

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Rechtliches

Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung?

Abstimmungen im Bundestag am 19.5.2021 Bleibt das menschenrechtswidrige und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz bestehen oder wird es heute im Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt? Mehrere Entwürfe stehen zu Abstimmung, die jeweils ein tragfähiger Ersatz wären. Die Debatte war im Livestream auf Bundestag.de ab ca. 18:40h zu sehen. Schon 2019 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO mit der ICD-11 festgelegt, dass Transsexualität, so die Bezeichnung bis dahin, keine psychische Störung ist und als geschlechtliche Inkongruenz in die Kategorie geschlechtlicher Gesundheit eingestuft wird. Vor diesem Hintergrund ist die bislang notwendige doppelte psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- und Vornamensänderung, die im übrigen keinen Anspruch auf medizinische Maßnahmen bewirkt, eine

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Arlington Research | https://unsplash.com/photos/Kz8nHVg_tGI
Presseerklärungen der dgti

Ein Schritt vor – zwei zurück: Die neue MDS Richtlinie

Der Spitzenverband medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des MDS für “Transsexualität”, so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht. Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkennen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und

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