Leitlinien für Diagnose, Beratung und Behandlung (für Ärzt*innen)
Die aktuelle S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“
Nach dem ersten Gang zum*r Ärzt*in bzw. Psychotherapeut*in unseres Vertrauens findet diese*r in der aktuellen Leitlinie Hilfestellungen zu Diagnostik, Beratung und Behandlung aller trans* Menschen, egal ob binär oder nicht-binär, allerdings erst ab dem Erwachsenenalter und nicht bei medizinischen Fragestellungen aus dem Bereich der Intergeschlechtlichkeit (in diesen beiden Fällen gibt es eigene Leitlinien, siehe unten). Die Leitlinie wendet sich also an alle, die trans* Personen psychologische Hilfe anbieten, als auch an jene, die Indikationsschreiben für notwendige Behandlungsschritte auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung erstellen. Ziel der Leitlinie ist es, dass alle Behandlungssuchenden durch gut informierte Behandler*innen aufgeklärt werden und somit deren Eigenverantwortung gestärkt wird. Somit sollen vollinformierte Entscheidungen der Behandlungssuchenden („informed consent“) in allen Behandlungsschritten gewährleistet sein. Starre Zeitvorgaben wie „früher“ gibt es nicht mehr, sie sind allerdings auch nicht abgeschafft. Die Leitlinie empfiehlt den Behandler*innen Kontakt zur Peer-Szene und community-basierten Beratung.
Indikationsschreiben nach dieser Leitlinie sind also die Voraussetzung schlechthin, um eine Geschlechtsangleichung beginnen zu können.
Direkt zur S3-LL „Geschlechtsdysphorie“ (Version 1.1 von 2019)
Aktuelle S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“
Leitlinie der der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e.V., der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e.V.
Direkt zur S2k-LL „Varianten der Geschlechtsentwicklung“
Geplante S3-LL „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“: Richtlinien zu Diagnostik und Behandlung
Direkt zur geplanten S3-LL „Geschlechtsdysphorie KuJ“
Geplante Leitlinie „Geschlechtsangleichenden Operationen“
Mit dieser Leitlinie sollen operative Standards für die verschiedenen geschlechtsangleichenden Operationstechniken erstmals beschrieben und somit die Qualität der chirurgischen Eingriffe gesichert und die Sicherheit der Patient*innen erhöht werden. Die Arbeit an der Leitlinie wurde 2019 begonnen, sie soll Ende Oktober 2021 fertiggestellt sein.
Direkt zur geplanten LL „GaOPs“
Verschlüsselung diagnostizierter Krankheiten und Zustände
Nach dem Gang zum*r Behandler*in wird diese*r eine Diagnose feststellen und in einem Code aus Buchstabe und Zahl verschlüsseln. Was diese Codes bedeuten, kann man in der sogenannten „Internationale(n) statistische(n) Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (kurz: ICD) nachlesen.
Die aktuelle ICD-10
Die aktuelle Liste aller Krankheiten und krankheitswerten Zustände und ihrer dazugehörenden Codes, die deutsche Ausgabe heißt genauer: ICD-10 GM (german modification). Hier sind die F-Codes wichtig, diese codieren „Psychische und Verhaltensstörungen“, der Code F64.0 bedeutet: „Transsexualismus“. Transidentität wird also als Krankheit verschlüsselt.
Die zukünftige ICD-11
Die ICD-10 wurde überarbeitet und soll ab 01.01.22 durch die Version ICD-11 ersetzt werden. In der ICD-11 ist Transidentität nicht mehr als Krankheit definiert, nur noch unter Buchstabe 17 als „Zustand der sexuellen Gesundheit“. Trans*Personen sind damit nicht mehr automatisch krank! Leider wird die ICD-11 nicht zum geplanten Zeitpunkt in Kraft treten.
Die MDS-Richtlinie (2020)
Die neue MDS-Richtlinie von 2020 ersetzt die in die Jahre gekommene Version von 2009 und ist wie diese der Leitfaden für die gesetzlichen Krankenkassen, wenn größere medizinische Maßnahmen (hier: geschlechtsangleichende Maßnahmen) genehmigt werden sollen. Es werden Rechtliche und sozialmedizinisch inhaltliche Grundlagen der EinzelfallBeratung/-Begutachtung und das Prozedere bei Genehmigung bzw. Ablehnung beschrieben.
Eine ausführliche Kommentierung von Jenny Wilken (dgti e. V.) können Sie hier nachlesen.
Die „Standards of Care“ (Versorgungsempfehlungen) der WPATH
liegen aktuell (September 2022) nun in der achten Version (SoC V8) vor (siebte Version (SoC V7) von 2012 hier). Einen Kommentar von Jenny Wilken, dgti e.V., (17.1.2021) zum Entwurf der V8 können Sie hier nachlesen.
„Der Weltverband für Transgendergesundheit, The World Professional Association for Transgender Health (WPATH), ist ein internationaler, interdisziplinärer Fachverband, dessen Aufgabe darin besteht, die Förderung von evidenzbasierter Versorgung, Ausbildung, Forschung, Interessenvertretung, Sozial- und Gesundheitspolitik und Beachtung der Transgender-Gesundheitsleistungen voranzubringen. Aufgabe der WPATH ist es, weltweit Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammenzubringen, um optimale Vorgehensweisen und Fördermaßnahmen zu entwickeln, die die Gesundheit, Erforschung, Aufklärung, Beachtung, Würde und Gleichheit von transsexuellen, transgender und geschlechtsnichtkonformen Menschen in allen kulturellen Kontexten fördern.
Eine der Hauptaufgaben der WPATH liegt darin, durch die Formulierung von Versorgungsempfehlungen [Standards of Care (SOC) for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender Nonconforming People], die höchstmöglichen Qualitätsansprüche an die Gesundheitsversorgung von transsexuellen, transgender und geschlechtsnichtkonformen Menschen zu fördern“ (Zitiert aus der siebten Version der SoC).