Medizinischer Dienst Bund

Bisher war der „Medinzinische Dienst Bund“ als „Medizinischer Dienst des Spitzenverbades der Krankenkassen (MDS)“ bekannt. Am 01. Januar 2020 trat das „MDK-Reformgesetz“ in Kraft, dessen Ziel es ist, für die Patient*innen eine neutrale Prüfung und Gewährung von Leistungen nach objektiven, medizinischen Kriterien zu gewährleisten. Eine Loslösung aus der Organisation der Krankenkassen sei dafür notwendig.

Der medizinische Bund erhielt die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Neugestaltung soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Bisher existierten mehrere Medizinische Dienste, alle sind nunmehr einheitlich als „Medizinischer Dienst“ geführt.

Teilen auf:

Weitere interessante Artikel

Bild mit Text. Links das Logo der dgti und der Titel: Stellungnahme. Im Hintergrund das verschwommene Bild einer Hand, die auf einer Laptop Tastatur tippt. Inhalt des Textes: Stellungnahme der dgti: Trans* Kinder im Fokus: Warum die Einladung von Cass zum IACAPAP-KOngress Fragen aufwirft

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Im Rahmen der Verbändebeteiligung nach §47GGO konnten wir eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einreichen. Zur Abgabe der Stellungnahme war eine Frist von drei Tagen vorgesehen. Die erste Übersicht über den Entwurf lässt Lücken sowohl in der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGHund europäischer

Weiterlesen »
Logo der dgti e.V.

Spenden Sie für unsere Arbeit

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.