Medizinischer Dienst Bund

Bisher war der „Medinzinische Dienst Bund“ als „Medizinischer Dienst des Spitzenverbades der Krankenkassen (MDS)“ bekannt. Am 01. Januar 2020 trat das „MDK-Reformgesetz“ in Kraft, dessen Ziel es ist, für die Patient*innen eine neutrale Prüfung und Gewährung von Leistungen nach objektiven, medizinischen Kriterien zu gewährleisten. Eine Loslösung aus der Organisation der Krankenkassen sei dafür notwendig.

Der medizinische Bund erhielt die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Neugestaltung soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Bisher existierten mehrere Medizinische Dienste, alle sind nunmehr einheitlich als „Medizinischer Dienst“ geführt.

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlichte die Begutachtungsanleitung „Transsexualismus“, die als Grundlage für die Begutachtung entsprechender Leistungsanträge dient.

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